13509/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kinder- und Jugendrechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Vor 20 Jahren, am 6. August 1992, wurde das Abkommen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen von Österreich ratifiziert und trat 30 Tage später formal in Kraft.
Die Beachtung und Umsetzung der Kinderrechtsstandards wird vom UN-Kinderrechtsausschuss regelmäßig und detailliert überprüft. Dieses Organ besteht aus fachlich anerkannten und unabhängigen ExpertInnen, die sich in Genf zu Beratungen treffen. Im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde vereinbart, dass die Staaten verpflichtet sind, alle fünf Jahre nach vorgegebenen Richtlinien ihre Berichte über die Umsetzungsmaßnahmen vorzulegen. Diese werden vom Ausschuss geprüft, die nationalen Kinderrechteorganisationen werden gehört, in öffentlichen Sitzungen wird beraten und in den sogenannten „abschließenden Beobachtungen“ werden die Kritik, Erkenntnisse sowie Verbesserungsvorschläge veröffentlicht.
Diese nun aktuell vom Oktober 2012 vorliegenden Erkenntnisse und Empfehlungen des internationalen Gremiums legen der Bundesregierung Umsetzungsvorschläge nahe um eine umfassende und vor allem bessere Verankerung und Umsetzung der Kinderrechte in Österreich zu erreichen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich waren in den Beobachtungen aus dem Jahr 2005 sowie in den aktuell vorliegenden Erkenntnissen jeweils ein zentrales Thema. Das Bundesministerium für Inneres hat hier eine besondere Aufgabe, sollte es doch für den Schutz und das Wohl aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (kurz: UMF) sorgen. Nach wie vor gibt es vorherrschende Probleme und Mängel bei der ganzheitlichen Durchsetzung von Kinder- und


Jugendrechten in Österreich. Der UN-Report zu Österreich versteht diese Mängel so, dass die Gesetze gerade zum Schutz von UMF äußerst mangelhaft ausgestaltet sind. Auch wenn das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes in Österreich implementiert wurde, steht das Wohl des Kindes nicht für jedes Kind an oberster Stelle[1]. Der Gesetzesvorbehalt sieht klar vor, dass die Ausgestaltung von Asyl- und Fremdenrechten über der Ausgestaltung des Wohles von allen Kindern in Österreich steht. Dies wird nicht nur von den Grünen kritisiert, sondern  auch von den ExpertInnen der Kinderrechteorganisationen[2] und nun auch vom UN-Ausschuss in Genf.

Schon 2005 wurden folgende Empfehlungen der damaligen Bundesregierung nahe gelegt:
Zuweisung einer/eines Obsorgeberechtigten; Betreuung der UMF durch qualifiziertes Personal; Sicherstellung einer geeigneten Unterkunft; Berücksichtigung des besten Interesses des Kindes bei Rückführung und Schubhaft.

Es gibt zwar das Bemühen, UMF, die jünger als 14 Jahre sind, nicht in Schubhaft zu nehmen, allerdings muss alleine schon die Grenze von 14 Jahren als sehr niedrig kritisiert werden. Auch die in Österreich viel diskutierten und aus kinderrechtlicher Sicht mehr als kritisch zu hinterfragenden Methoden zur Feststellung des Alters von UMF werden vom UN-Kinderrechteausschuss bemängelt. Auch hat sich in den letzten sieben Jahren auf politischer und gesetzlicher Ebene betreffend der so wichtigen und wertvoll erscheinenden Zuteilung einer/eines Obsorgeberechtigten nichts getan.

Es müssten endlich Verpflichtungen, wie den Kindern und Jugendlichen Obsorgeberechtigte beizustellen, unter-14-jährige UMF nicht in Schubhaft zu nehmen oder die Asylverfahren für UMF zu beschleunigen, eingehalten werden.
Das Netzwerk Kinderrechte Österreich sowie der Bericht der UN zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention kritisieren die mangelhafte Umsetzung dieser Rechte. Zusätzlich sind Fragen nach der kindgerechten Unterbringung offen, nach einem geeigneten regulären Schulbesuch und auch die Frage nach der nachhaltigen Bearbeitung von Traumata und Flucht-Erlebnissen von Seiten des zuständigen Innenministeriums vollkommen unbeantwortet. Sozialpädagogische Wohngemeinschaften sind eine wichtige Ressource in Österreich, damit Jugendliche, die alleine und fremd Hilfe und Schutz in Österreich suchen, dies auch tatsächlich bekommen können. Wenn Solidarität und humanitäre Hilfe ein hohes Gut in Österreich sind, dann ist dem Schutz und der Sicherheit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auch ein hoher politischer Stellenwert beizumessen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Wie vielen UMF wurden 2012 (bis dato) in Österreich Asyl gewährt?

2)    In welchen Einrichtungen in welchen Bundesländern waren diese Kinder und Jugendliche untergebracht, mit der Bitte um Auflistung.

3)    Wie vielen UMFs wurde 2012 ein/e Obsorgeberechtigte/r beigestellt?

4)    Bei wie vielen UMFs wurde das Alter durch die gesetzlich verankerten Methoden festgestellt? Welche Methode(n) wurde dabei angewendet, mit der Bitte um Auflistung des Vergleichs von Altersangaben der Flüchtlinge und Altersfeststellung durch die Behörden?

5)    Wie viele UMFs unter 14 Jahren wurden 2012 in Schubhaft genommen?

6)    Wie viele UMFs zwischen 14-18 Jahren wurden 2012 in Schubhaft genommen?

7)    Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden im Jahr 2012 in Österreich strafrechtlich verfolgt, mit der Bitte um Auflistung von Alter/Delikt/Geschlecht/ Verfahrensstand.

8)    Wie viele UMFs wurden 2012 in ihr Heimatland zurückgeführt?

9)    Wie viele UMFs, die zurückgeführt wurden, wurden im Heimatland an Erziehungsberechtigte oder die Jugendwohlfahrt übergeben?

10) Wie lange war die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren der UMFs im Jahr 2012?

11) Wie wird die gleichlautende Empfehlung aus dem Jahr 2005 und aus dem Jahr 2012 von Seiten des Kinderrechteausschusses betreffend einer Bestellung von Obsorgeberechtigten für UMFs vom Bundesministerium für Inneres umgesetzt? Welche zukünftigen Verbesserungen wird es geben und wann?

12) Wie viele sozialpädagogische Einrichtungen (Wohngemeinschaften, Wohnhäuser) für UMFs gibt es insgesamt in Österreich, mit der Bitte um Auflistung nach Bundesland und der jeweiligen Finanzierung von Seiten des BM.I.



[1] Vgl. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =20007136, Artikel 7

[2] Vgl. http://www.kinderhabenrechte.at/index.php?id=138