13703/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Straftaten und Freitotzahlen in Justizanstalten

BEGRÜNDUNG

 

In der Anfragebeantwortung zur Anfrage 1542/J XXIII.GP wurde zum Thema Straftaten und Freitotzahlen in Justizanstalten für den Zeitraum 2002-2006 einleitend wie folgt Stellung genommen:

Eine Auswertung der von Häftlingen begangenen und von den Justizanstalten angezeigten Straftaten über die Verfahrensautomation Justiz erfordert die Eingabe der anzeigenden Stelle (im vorliegenden Fall also über die Begriffe „Justizanstalt“ bzw. „JA“) kombiniert mit der jeweiligen Deliktskennung, also dem Strafsatz bestimmenden Paragraph. Bei näherer Analyse der Abfrageergebnisse für den anfragerelevanten Zeitraum hat sich gezeigt, dass auch bei Anzeigen von Jugendämtern die anzeigende Stelle üblicherweise mit „JA“ abgekürzt wird, weshalb eine Abfrage über den Suchbegriff „JA“ auch sämtliche von den Jugendämtern zur Anzeige gebrachten Straftaten ausweist. Eine Trennung zwischen Anzeigen von Justizanstalten einerseits und Jugendämtern andererseits bedürfte einer Einsichtnahme in jeden einzelnen ausgewiesenen Gerichtsakt bzw. in jedes einzelne in Betracht kommende staatsanwaltschaftliche Tagebuch, was einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.“

Da davon ausgegangen werden kann, dass mittlerweile eine eindeutige Registereintragungsform gewählt wird, soll die Anfrage ab dem Zeitpunkt 1.1.2008 wiederholt werden.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Anzeigen wurden gegen Häftlingen wegen Verstoßes gegen die §§ 201 und 202 StGB in der Haftanstalt während Verbüßung einer Haftstrafe in einer österreichischen Justizanstalt jeweils in den Jahren 2008 bis 2012 erstattet?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.

2.    Wie viele Verurteilungen von Häftlingen sind jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 wegen Verstößen gegen die §§ 201 und 202 StGB in der Haftanstalt während der Verbüßung einer Haftstrafe erfolgt?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.

3.    Wie viele Anzeigen wurden gegenüber Häftlingen wegen Verstoßes gegen die §§ 83, 84, 85 und 87 StGB in der Haftanstalt während Verbüßung der Haftstrafe in einer österreichischen Justizanstalt jeweils in den Jahren 2008 bis 2012 erstattet?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.

4.    Wie viele Verurteilungen von Häftlingen sind jeweils in den Jahren 2008 bis 2012 wegen Verstößen gegen §§ 83, 84, 85 und 87 StGB in der Haftanstalt während der Verbüßung einer Haftstrafe erfolgt?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.

5.    Wie viele Selbstbeschädigungen von Häftlingen in einer Haftanstalt einer österreichischen Justizanstalt hat es jeweils in den Jahren 2008 bis 2012 gegeben?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich nach Justizanstalten aufzugliedern.

6.    Wie viele dieser Selbstbeschädigungen wurden als eindeutige Selbstmordversuche identifiziert?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich nach Justizanstalten aufzugliedern.

7.    Wie viele Selbstmorde von Häftlingen in einer Haftanstalt hat es in österreichischen Justizanstalten jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 gegeben?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich nach Justizanstalten aufzugliedern.