13703/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz
betreffend Straftaten und Freitotzahlen in Justizanstalten
In der Anfragebeantwortung zur Anfrage 1542/J XXIII.GP wurde zum Thema Straftaten und Freitotzahlen in Justizanstalten für den Zeitraum 2002-2006 einleitend wie folgt Stellung genommen:
„Eine Auswertung der von Häftlingen begangenen und von den Justizanstalten angezeigten Straftaten über die Verfahrensautomation Justiz erfordert die Eingabe der anzeigenden Stelle (im vorliegenden Fall also über die Begriffe „Justizanstalt“ bzw. „JA“) kombiniert mit der jeweiligen Deliktskennung, also dem Strafsatz bestimmenden Paragraph. Bei näherer Analyse der Abfrageergebnisse für den anfragerelevanten Zeitraum hat sich gezeigt, dass auch bei Anzeigen von Jugendämtern die anzeigende Stelle üblicherweise mit „JA“ abgekürzt wird, weshalb eine Abfrage über den Suchbegriff „JA“ auch sämtliche von den Jugendämtern zur Anzeige gebrachten Straftaten ausweist. Eine Trennung zwischen Anzeigen von Justizanstalten einerseits und Jugendämtern andererseits bedürfte einer Einsichtnahme in jeden einzelnen ausgewiesenen Gerichtsakt bzw. in jedes einzelne in Betracht kommende staatsanwaltschaftliche Tagebuch, was einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.“
Da davon ausgegangen werden kann, dass mittlerweile eine eindeutige Registereintragungsform gewählt wird, soll die Anfrage ab dem Zeitpunkt 1.1.2008 wiederholt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1.
Wie viele Anzeigen wurden gegen Häftlingen
wegen Verstoßes gegen die §§ 201 und 202 StGB in der
Haftanstalt während Verbüßung einer Haftstrafe in einer
österreichischen Justizanstalt jeweils in den Jahren 2008 bis 2012
erstattet?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten
zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.
2.
Wie viele Verurteilungen von Häftlingen sind
jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 wegen Verstößen gegen die
§§ 201 und 202 StGB in der Haftanstalt während der
Verbüßung einer Haftstrafe erfolgt?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten
zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.
3.
Wie viele Anzeigen wurden gegenüber
Häftlingen wegen Verstoßes gegen die §§ 83, 84, 85 und 87
StGB in der Haftanstalt während Verbüßung der Haftstrafe in
einer österreichischen Justizanstalt jeweils in den Jahren 2008 bis 2012 erstattet?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten
zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.
4. Wie viele Verurteilungen von Häftlingen sind jeweils in den Jahren
2008 bis 2012 wegen Verstößen gegen §§ 83, 84, 85 und 87 StGB
in der Haftanstalt während der Verbüßung einer Haftstrafe
erfolgt?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich den einzelnen Delikten
zuzuordnen und nach Justizanstalten aufzugliedern.
5.
Wie viele Selbstbeschädigungen von
Häftlingen in einer Haftanstalt einer österreichischen Justizanstalt
hat es jeweils in den Jahren 2008 bis 2012 gegeben?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich nach Justizanstalten
aufzugliedern.
6.
Wie viele dieser Selbstbeschädigungen wurden
als eindeutige Selbstmordversuche identifiziert?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich nach Justizanstalten
aufzugliedern.
7.
Wie viele Selbstmorde von Häftlingen in einer
Haftanstalt hat es in österreichischen Justizanstalten jeweils in den
Jahren 2002 bis 2006 gegeben?
Es wird ersucht die Zahlen so weit möglich nach Justizanstalten
aufzugliedern.