13777/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend aktuelle Aussagen des Herrn Uwe Sailer gegenüber Medien

Der „Standard“ berichtet in seiner Ausgabe vom 22. Jänner 2013 über ein Maßnahmenpaket der SPÖ Oberösterreich gegen die zunehmenden Fälle rechtsextremer Übergriffe. In diesem Artikel war unter anderem Folgendes zu lesen:

„Neben Prävention bei der Jugend fordert die SPÖ auch die personelle Aufstockung des Landesamts für Verfassungsschutz (LVT) mit entsprechend fachlich geschulten und politisch sensiblen Beamten“. Statt einer Aufstockung erfuhr das Team, das gegen Rechtsextreme ermitteln soll, nämlich 2009 eine Reduktion von fünf auf drei Beamte. „Auf Betreiben der FPÖ“, erzählt der Linzer Polizist und Datenforensiker Uwe Sailer dem Standard.

Sailer, der seit Jahren eine „Verfilzung zwischen FPÖ, rechter Szene und Verfassungsschutz“ besonders in Oberösterreich aufzeigt, brachte seine Bedenken über die Auswahl der drei verbliebenen LVT-Beamten bereits 2011 beim Bundesamt für Korruptionsbekämpfung vor: „Im Zuge eines privaten Gespräches mit einem der Beamten gab dieser mir zu verstehen, dass er glaube, dass das Verbotsgesetz abgeschafft gehöre“, gibt Sailer zu bedenken.“

Sailer gab auch laut Tiroler Tageszeitung vom 13. Mai 2012 zu, bei der Beobachtung eines bestimmten Personenkreises im Internet, um gewisse Verbindungen nachzuweisen, auch als „Agent Provokateur“ zu agieren. Diese Vorgehensweise Sailers war bereits Gegenstand meiner Parlamentarischen Anfrage 11776/J vom 31.05.2012 betreffend Polizeibeamter als Privatdetektiv. In Ihrer Beantwortung 11592/AB vom 31. Juli 2012 teilten Sie mir mit, dass diese Fragen bereits Gegenstand eines anhängigen Disziplinarverfahrens seien. Offenbar ist Polizist Sailer nach wie vor als Privatdetektiv und darüber hinaus nach seiner temporären Suspendierung auch wieder in seinem ursprünglichen Arbeitsumfeld tätig.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 


Anfrage

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Team, welches im Landesamt für Verfassungsschutz gegen Rechtsextreme ermitteln soll, 2009 von fünf auf drei Beamte reduziert wurde?
  2. Welche Gründe waren für die Reduktion maßgeblich?
  3. Kam es aufgrund von Anzeigen des Uwe Sailer jemals zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Mitgliedern der „rechten Szene“?
  4. Ist das von Ihnen in Ihrer Anfragebeantwortung 11592/AB vom 31. Juli 2012 erwähnte Disziplinarverfahren gegen Uwe Sailer inzwischen abgeschlossen?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn ja, welche dienst- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden verhängt?
  5. Wie viele Disziplinarverfahren gegen Uwe Sailer wurden gegen ihn seit seiner Tätigkeit bei der Polizei (unabhängig von den jeweiligen Dienststellen) eingeleitet?
  6. Wie viele Disziplinarverfahren wurden seither erledigt?
  7. Wie viele sind noch nicht erledigt?
  8. Was ist der Grund für die bisher noch immer nicht abgeschlossenen Verfahren und wie lange dauern diese schon an?
  9. Wie lassen sich derartige Aktivitäten, die ein Polizist, somit Staatsbediensteter, aus persönlichen Motiven setzt, mit dem Dienstrecht vereinbaren?
  10. Hat der Beamte Uwe Sailer jemals Strafanzeige gegen Beamte der Exekutive wegen des Verdachtes des Rechtsextremismus oder nach dem Verbotsgesetz erhoben?
  11. Ist es mit dem Dienstrecht vereinbar, dass sich ein Polizeibeamter während der Ausübung seiner Nebentätigkeit als „Agent Provokateur“ betätigt, um zu versuchen, politisch Andersdenkende zu denunzieren?
  12. Wie lässt es sich mit dem Dienstrecht vereinbaren, wenn ein Staatsbediensteter, sich aus persönlichen Motiven derart als „Detektiv“ betätigt und dabei auf die ihm im Rahmen seiner polizeilichen Tätigkeit zur Verfügung gestellten Ressourcen zurückgreift?