13843/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Einvernahmeprotokoll der Natascha Kampusch-Folgeanfrage

 

Die Beantwortung 13071/J der Anfrage Einvernahmeprotokoll der Natascha Kampusch 12844/AB erfolgte wieder einmal mit dem nichtssagenden Standardtext:

Zu 1 bis 6:

 

Der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten hat anlässlich seiner Beratung am 1. Dezember 2011 gemäß § 32c GOG beschlossen, die Bundesministerin für Inneres sowie die Bundesministerin für Justiz zu ersuchen, ihm alle Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Kampusch – ausgenommen zivilrechtliche Akten bzw. Akten betreffend Privatanklagedelikte – zur Einsicht zu übermitteln.

 

Aufgrund dieses Beschlusses wurde ich mit Schreiben der Präsidentin des Nationalrates vom 2. Dezember 2011 um umgehende Vorlage der angeführten Unterlagen ersucht. Nach Übermittlung dieser Unterlagen seitens der staatsanwaltschaftlichen Behörden ersuchte die Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 26. Jänner 2012 um Vorlage von Vollständigkeitserklärungen. Dementsprechend wurden die Vollständigkeitserklärungen der Oberstaatsanwaltschaften Wien und Innsbruck, der Staatsanwaltschaften Wien, Innsbruck und Krems an der Donau sowie der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption mit Schreiben vom 28. Februar 2012 vorab elektronisch und mit Schreiben vom 6. März 2012 im Original an die Parlamentsdirektion übermittelt.

 

Wenn in der Anfrageeinleitung nun auf Schriftstücke Bezug genommen wird, die dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten nicht vorgelegt worden sein sollen, ist demgemäß davon auszugehen, dass es sich nicht um solche aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz handelt, sodass ich um Verständnis ersuche, zu diesen nicht Stellung nehmen zu können.“

 

Mit dieser Beantwortung wurde zum wiederholten Male das Interpellationsrecht mit Füssen getreten! Immerhin erklären Sie, dass das in der Anfrage benannte Schriftstück offensichtlich nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz stammt.

 

Da es sich aber um eine durch einen Staatsanwalt vorgenommene Einvernahme handelt, nämlich um die erste staatsanwaltliche Einvernahme der Frau Kampusch überhaupt durch den Oberstaatsanwalt Mühlbacher am 15.10.2009 in Graz sowie die Fortsetzung am 13.11.2009 in Wien handelt, stellt sich wohl die Frage, welches Ressort denn dafür zuständig ist?

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Ist das Protokoll der Vernehmung von Natascha Kampusch durch den Oberstaatsanwalt Dr. Mühlbacher vom 15.10.2009 der neuen Evaluierungskommission übergeben worden?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn nein, werden Sie dies nachholen?

4.    Ist das Protokoll der Fortsetzung der Vernehmung von Natascha Kampusch durch den Oberstaatsanwalt Dr. Mühlbacher vom 13.11.2009 der neuen Evaluierungskommission übergeben worden?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wenn nein, werden Sie dies nachholen?

7.    Wann wurden diese der Staatsanwaltschaft Innsbruck im Zuge des Verfahrens gegen 5 Staatsanwälte übermittelt?

8.    Warum wurden dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten diese Protokolle nicht vorgelegt?

9.    Welches Ressort ist dafür zuständig?

10. Aus wie vielen Personen setzt sich das in Ihrem Ressort ansässige „team.pr“, welches anscheinend mit dem Verfassen von Anfragebeantwortungen befasst ist, zusammen und über welche fachkundigen Qualifikationen verfügen diese diesbezüglich?