13925/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verfahrensverkürzung beim Asylverfahren

 

Der APA0398 vom 23.November 2012 war zu entnehmen:
„Asylverfahren in der Schweiz sollen beschleunigt werden
Utl.: Mit neuen Bundeszentren und neuen Fristen=
(…)
Zweitens will die Arbeitsgruppe die Asylverfahren mit klar geregelten Fristen beschleunigen. So soll künftig ein "ordentliches Verfahren" von der Einreise eines Asylsuchenden bis zu dessen Ausreise nicht mehr als 100 Kalendertage dauern. (…)“

 

Bundesministerin Mikl-Leitner erklärte zur Dringlichen Anfrage der FPÖ am 30.10.2012:

„Fast 60 Prozent der Verfahren werden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Ist von Ihrer Seite aus angedacht die Verfahrensfristen im Asylverfahren zu ändern?
  2. Wenn ja, in welcher Hinsicht?
  3. Wenn nein, warum nicht, da schnellere Asylverfahren doch in beidseitigem Interesse liegen?
  4. Gibt es mit der Schweiz einen Informationsaustausch bezüglich Reformen im Asylverfahren?
  5. Wenn nein, warum nicht?