13934/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten KO Strache, Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entzug der Fußfessel
www.krone.at berichtete am 13.1.2013:
"Fußfessel- Träger (37) betrieb in Wien regen Drogenhandel
Verurteilt wegen Hehlerei, hat sich ein 37- Jähriger mit der Fußfessel den Antritt zur Haftstrafe erspart. Doch seinen elektronischen Hausarrest nutzte der Straftäter frech für einen schwunghaften Drogenhandel in seiner Wiener Gemeindebau- Wohnung. Jetzt landete der Verdächtige wieder hinter Gittern.
Alarmiert von aufmerksamen Nachbarn, denen zwielichtige Gestalten im Stiegenhaus aufgefallen waren, stürmte die Sondereinheit WEGA die Wohnung des Mannes in einem Gemeindebau im Wiener Bezirk Donaustadt. Und tatsächlich fanden sich auf einem Tisch Kokain und Heroin. Der 37- jährige Kroate - selbst süchtig - hatte den elektronischen Hausarrest für Dealergeschäfte ausgenutzt.
Seine Fußfessel ist der verurteilte Hehler nun wieder los, er muss die Reststrafe wieder hinter Gittern absitzen - die Zeit in der Zelle hat der Verdächtige durch den Drogenhandel verlängert.
50 von 1.100 Fußfessel- Trägern wieder zurück in Zelle
General Prechtl, Leiter der Justiz- Vollzugsdirektion, bestätigte den aktuellen Fall und zieht eine Bilanz: "Bisher wurde in etwa 1.100 Fällen die Fußfessel genehmigt. Mehr als 50 Träger mussten aus verschiedensten Gründen aber wieder zurück in die Haftanstalt.""
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage