14026/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2013
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Anton Heinzl, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Eisenbahnunfälle und Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

 

 

 

Am 20.9.2012 wurde durch den Abgeordneten Steinhauser (G) und dessen FreundInnen eine parlamentarische Anfrage betreffend Eisenbahnunfälle und Verbandverantwortlichkeitsgesetz an Sie gestellt. Der Abgeordnete Steinhauser(G) fragte Sie in dieser Anfrage, gegen wie viele Eisenbahnbedienstete im Zusammenhang mit Eisenbahnunfällen seit Bestehen des VbVG (Dezember 2005) Anklage erhoben wurde. Die Frage nach der Anzahl beantworten Sie mit der Zahl „7“. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachgewerkschaft wurde in diesem Zeitraum jedoch mindestens 48 mal Eisenbahnbediensteten Rechtsschutz im Zuge von Strafverfahren gewährt und man hat zumindest von einem Eisenbahnbediensteten Kenntnis, gegen den in diesem Zeitraum (2006 – 2012) Anklage erhoben wurde, der nicht Gewerkschaftsmitglied war. In den meisten Fällen führte die Anklage später zu einer Verurteilung oder Diversion.

 

Bei der Produktion von Eisenbahnverkehr handelt es sich um eine industrialisierte Form von Verkehr. Aufgrund der physikalischen, technischen und normativen Vorgaben dieses Systems ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein einzelner menschlicher Fehler reicht, um zu einem Unfall zu führen. Genau dieser Umstand macht die Eisenbahn zu einem der sichersten Verkehrsträger. Diese Umstände legen zwingend den Schluss nahe, dass so gut wie jeder Eisenbahnunfall eine Verurteilung gemäß VbVG nach sich ziehen muss. Ihre Antwort, dass es seit Bestehen des VbVG nur zu einer einzigen Verurteilung nach einem Eisenbahnunfall gemäß diesem Gesetz gekommen ist, deckt sich mit unseren Recherchen und zeigt die diesbezüglichen Versäumnisse der Justiz.

 

Am 09.11.2010 ereignete sich ein tödlicher Arbeitsunfall in einem steirischen Eisenbahnunternehmen. Dieser Unfall wurde unter der GZ 10 Bs5247/11a


strafrechtlich abgehandelt. Im Zuge dieses Strafverfahrens traten eklatante Systemmängel ans Tageslicht. Das Verkehrsarbeitsinspektorat ermittelte und führte zahlreiche Einvernahmen durch. Am 18.01.2012 wurde eine Niederschrift aufgrund einer Aussage angefertigt. Bei dieser Aussage handelte es sich zusammengefasst um ein Geständnis eines Insiders. Diese Niederschrift wurde im Zuge der Amtshilfe der Staatsanwaltschaft übermittelt und langte dort laut Eingangsstempel am 27.02.2012 ein. Ungeachtet des brisanten und auch umfangreichen Inhalts wurde bereits am 29.02.2012 von der Staatsanwältin Mag Katharina Doppelhofer schriftlich festgehalten, dass das Verfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens bereits am 20.07.2011 eingestellt wurde. Stellt man den Umfang und die Komplexität einer seriösen rechtlichen Überprüfung einer Schilderung eines Sachverhaltes unter Wahrheitspflicht in Relation zur raschen Abhandlung der steirischen Staatsanwaltschaft, die bereits nach zwei Tagen abgeschlossen war, kommen berechtigte Zweifel an der Qualität der Ermittlungen auf.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Auf die Frage von Abgeordneten Steinhauser, wie viele strafrechtliche Anklagen seit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes gegen Eisenbahnbedienstete im Zusammenhang mit Bahnunfällen erhoben worden seien, antworten Sie, dass gegen 7 Eisenbahnbedienstete strafrechtliche Anklage erhoben worden sei. Nach Auskunft der zuständigen Fachgewerkschaft wurde in diesem Zeitraum jedoch mindestens 48 mal Eisenbahnbediensteten Rechtsschutz im Zuge von Strafverfahren gewährt, dazu kommt noch ein Verfahren gegen einen Bediensteten, der nicht Gewerkschaftsmitglied war. Wie erklären Sie, dass Sie dem Parlament nur 1/7 der tatsächlichen Fälle bekannt gegeben haben?

 

 

  1. Wie oben ausgeführt müsste fast jeder Eisenbahnunfall eine Verurteilung gemäß VbVG nach sich ziehen. Ihre Antwort, dass es seit Bestehen des VbVG nur zu einer einzigen Verurteilung nach einem Eisenbahnunfall gemäß diesem Gesetz gekommen ist, zeigt Versäumnisse der Justiz auf. Wie erklären Sie sich die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Justiz gegen betroffene „kleine“ Eisenbahner und dem verantwortlichen Management?

 

 

  1. Das Strafverfahren zum oben angeführten tödlichen Arbeitsunfall am 9.11.2010 wirft viele ungeklärte Fragen bezüglich der Qualität der Ermittlungen auf. Erachten Sie es aus generalpräventiver Sicht als sinnvoll, der Eisenbahnbranche das klare Signal zu senden, dass über tödliche Systemmängel geflissentlich hinweggesehen wird?

 

 

  1. Wie erklären Sie, dass es selbst bei einem Geständnis unter Wahrheitspflicht über eklatante Systemmängel, die zum Tode eines Menschen führten, zu keiner Anklageerhebung nach dem VbVG kommt?

 

 

  1. Wie erklären Sie, dass die Staatsanwaltschaft Graz ein 21 seitiges Geständnis mit der Darstellung über gravierende Systemmängel eines fachkundigen Insiders bereits innerhalb von zwei Tagen seriös auf strafrechtliche Relevanz prüfen kann?

 

 

  1. Können Sie ausschließen, dass hier versucht wurde, das betroffene Management vor einer Anklage zu bewahren?