14072/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend organisatorische Änderungen bei Polizeisondereinheiten

Im Kurier vom 19. Februar 2013 war unter der Überschrift „Alle Polizeisondereinheiten werden künftig von Niederösterreich aus geleitet“ ein Artikel zur geplanten Neuorganisation der Sondereinheiten im Rahmen einer „Direktion für Sondereinheiten“ in Österreich zu lesen. Die bisherige regionale „Zersplitterung“ soll zugunsten einer zentralen Organisation - nach Vorbild des Einsatzkommandos Cobra - verändert werden um Synergieeffekte zu erzielen und internationale Partner bei Amtshandlungen nicht zu irritieren.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1)     Welche Polizeisondereinheiten sollen am Standort Wiener Neustadt gebündelt werden?

(Bitte nach folgenden Kriterien aufschlüsseln: Einheit, bisheriger Standort, Personalumfang)

2)      Welche und wie viele Dienstposten werden im Rahmen der Zusammenlegung der Sondereinheiten durch die angeführten erwarteten Synergien „frei“?

(Bitte nach betroffenen Einheiten und Umfang aufschlüsseln)

3)      Wie viele Dienstposten werden durch obige Zusammenlegungen im Bereich Cyber- Kriminalität und zum Schutz der kritischen Infrastruktur neu geschaffen und in welchem Zeitrahmen ist mit den entsprechenden Verstärkungen in diesen Einheiten zu rechnen?

(Bitte nach betroffenen Einheiten, Anzahl der Dienstposten und Zeitrahmen der Umsetzung aufschlüsseln)


4)      Wurden im Vorfeld der Veränderungen diesbezügliche Gespräche mit den Personalvertretungen aller betroffenen Einheiten geführt?

a.      Wenn ja, wann ist dies geschehen und welche Anregungen und Ergebnisse sind in die Zentralisierungsüberlegungen eingeflossen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

5)      Im obigen Artikel wurde auch der „Entminungsdienst“ angeführt. Nach BGBl. I 35/2012 wurde der Entminungsdienst mit 1.Jänner 2013 in den Vollzugsbereich des BMLVS übergeführt. Um welche Einheit(en) handelt es sich daher?

6)      Der Entschärfungsdienst (ESD) verteilt sich derzeit auf vier Standorte. Eine angedachte Bündelung an einem Standort verlängert die Anfahrtswege und wirft weitere Fragen auf:

a.      Zu welchen Mehraufwänden (Anfahrtswege etc.) kommt es für die BeamtInnen durch die angestrebte Bündelung in Wiener Neustadt?

b.      Mit welchen Kosten ist durch die Dienstzuteilungen an den Standort Wiener Neustadt zu rechnen und entstehen dadurch Mehrkosten zum Status quo?

c.      Wie können bekannte negative Erfahrungen aus der Schließung der ESD- Außendienststelle Süd - z.B. durch (enorme) Verlängerung der Anfahrtswege vor Entschärfungseinsätzen, Frage der Rückreise etc. - im Rahmen der angestrebten Neuorganisation verhindert werden?

7)      Wie gestaltet sich aktuell die Einsatzbereitschaft der ESD-Außenstellen?

a.      Besteht Bedarf an zusätzlichen Ausrüstungsgegenständen im Bereich der persönlichen Entschärferlnnen-Ausrüstung, Fernlenkmanipulatoren etc.?

b.      Wie gestaltet sich der aktuelle technische Zustand der vom ESD genutzten Einsatzfahrzeuge?

(Bitte nach Standort, Art und Baujahr des Einsatzfahrzeuges, aktuellem technischen Zustand und geplantem Ersatzdatum des Einsatzfahrzeugs aufschlüsseln)