14085/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2013
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Binder-Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Sexuelle Gewalt: Vergewaltigungen in Österreich – Gerichtsverfahren und Entscheidungen 2012“

 

Mit der AB 10149/XXIV.GP vom 12.03.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Zu wie vielen Strafanzeigen und strafrechtlichen Ermittlungen nach § 201 StGB kam es im Jahr 2012 (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

2.      In wie vielen Fällen waren die Opfer Personen männlichen Geschlechts?
In wie vielen Fällen Personen weiblichen Geschlechts?

 

3.      Wie viele verdächtigte Personen wurden deshalb 2012 in Untersuchungshaft genommen (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?


4.      Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 201 StGB im Jahr 2012 bei Gericht erledigt (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

5.      Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt bzw. Verfahren eingestellt (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

6.      In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (jeweils Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

7.      In wie vielen Fällen wurde nach Abschluss der Ermittlungen tatsächlich eine Anklage erhoben (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

8.      In wie vielen Fällen wurden gerichtlich beeidete Sachverständige mit der Einstellung eines Gutachtens beauftragt?

 

9.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 201 StGB kam es im Jahr 2012 (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

10.  Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

11.  Wie viele Verfahren sind offen und noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

 

12.  Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2012 wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach den §§ 201 ff StGB insgesamt erstattet?
Wie viele strafrechtliche Ermittlungen wurden geführt (Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA sowie ob In- oder Ausländer)?

 

13.  In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2012  Anklage erhoben (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?


14.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach den §§ 201 ff StGB kam es im Jahr 2012 insgesamt (Aufschlüsselung auf Gerichte sowie ob In- oder Ausländer)?

 

15.  In wie vielen Fällen wurden einmal eingestellte Verfahren wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach den §§ 201 ff StGB wegen eines erneuten Verdachts im Jahr 2012 wieder aufgenommen (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?

 

16.  Wie hoch war im Jahr 2012 die Rückfallsquote bei Personen, die in Jahren zuvor rechtskräftig wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201 ff StGB) verurteilt wurden?

 

17.   Wie viele Fälle und Verfahren sind dem Ressort bekannt, in denen gerichtlich beeidete  Sachverständige im Zusammenhang mit der Beurteilung sexueller Gewalt von Personen in einem Verfahren wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität schadenersatzrechtlich geklagt wurden?

 

18.  Wie oft wurden 2012 Personen verurteilt, weil sie zu Unrecht Männer/Frauen der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung bezichtigt hatten?

 

19.  Wie oft wurden 2012 Männer/Frauen, die wegen des Verbrechens der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung verurteilt wurden, in einem Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig freigesprochen?

 

20.  Welche aktuellen Probleme in der Justiz werden seitens des Ressorts bei Verfahren wegen Verdachts von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nach den §§ 201 ff StGB gesehen?

 

21.  Wie können seitens des Ressorts in Zukunft vergewaltigte Frauen unterstützt werden, die vermutlichen Vergewaltiger auch tatsächlich anzuzeigen und diesen die Angst von diesen Gewalttätern nehmen?

 

22.  Wird seitens des Ressorts bei Sexualstrafverfahren (§§ 201 ff StGB) ein legislativer Handlungsbedarf gesehen?

Wenn ja, welcher?