1417/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

betreffend Verkauf eines Waldes durch die Österreichischen Bundesforste

 

Die Österreichischen Bundesforste sind mit der Betreuung und Bewirtschaftung von 10 Prozent des österreichischen Staatsgebietes beauftragt. Sie sind im Besitz von etwa 514.500 Hektar. Um effizient arbeiten zu können, sind die Bundesforste angehalten, unrentable und abgelegene Besitzungen zu veräußern. Liegt das zu verkaufende Grundstück in der Nähe heimischer Bauern, so ist es bevorzugt an jene zu verkaufen, um diese zu stärken. Im Gemeindegebiet von St. Anton an der Jeßnitz liegt der „Schollwald“, der sich im Besitz der Bundesforste befand und laut Grundbucheintrag noch immer befindet. Etwa 118 Hektar dieses Gebietes wurden, als Eigenjagd tituliert, verkauft. Der Ausrufungspreis betrug 0,88 € / m². Ein, uns namentlich nicht bekannter, schwedischer Staatsbürger erhielt den Zuschlag. Er hatte 1,1 Euro geboten. Benachbarte Landwirte wollten das Grundstück ebenfalls erwerben, wurden aber überboten.

 

Die Bundesforste haben zwar einen höheren Preis erzielt, die angrenzenden Landwirte wurden durch den Verkauf jedoch nicht gestärkt. Merkwürdig erscheint, dass wie bereits erwähnt, bis jetzt kein Grundbucheintrag erfolgt ist. Der Verdacht scheint berechtigt, dass dies bewusst unterlassen wurde, um etwaige Einspruchsfristen zu verkürzen und so einen vielleicht rechtlich nicht haltbaren Verkauf irreversibel zu machen. Es wurde nicht einmal ein Genehmigungsansuchen an die Grunderwerbskommission gestellt, ebenfalls ein Indiz für einen möglicherweise rechtswidrigen Verkauf.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wer ist der Käufer des Waldes?

 

2.     Wann wurde der Verkauf getätigt?

 

3.     Wie hoch war der erzielte Verkaufspreis?


 

4.     Warum wurde kein Genehmigungsansuchen an die Grunderwerbskommission gestellt?

 

5.     Warum ist bis jetzt kein Grundbucheintrag erfolgt?

 

6.     Wird der Grundbucheintrag bewusst hinausgezögert um etwaige Einspruchsfristen zu verkürzen?

 

7.     Unter welchen Gesichtspunkten halten Sie den Verkauf für mit der Maxime vereinbar, die angrenzenden Bauern zu stärken?

 

8.     Werden derzeit Waldflächen verkauft?

 

9.     Wenn ja, wo liegen diese und wie groß sind sie?

 

10. Wenn nein, sind Verkäufe geplant?