14202/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Werbefahrten in Österreich – Ein organisierter Betrug an KonsumentInnen“

 

Werbefahrten sind seit über 30 Jahren ein Dauerthema in allen österreichischen Konsumentenberatungen. Gerade älteren Menschen wird dabei das Geld aus der Tasche gezogen, minderwertige und billige Produkte werden weit überteuert verkauft. Immer wieder werden den verkauften Gesundheitsprodukten völlig absurde Heilwirkungen zugeschrieben, wobei der Umstand ausgenützt wird, dass das Thema Gesundheit für die meist älteren TeilnehmerInnen an diesen Werbefahrten einen ganz besonderen Stellenwert hat. In den letzten Jahren gab es mehrere Novellen zur Gewerbeordnung um den Schutz der TeilnehmerInnen bei Werbefahrten zu verbessern. Die Neuregelungen sollten dazu dienen, den betrügerischen Abzockern den Boden zu entziehen. Gegen den Betrug mit Kaffeefahrten kämpfen auch die deutschen Verbraucherschützer. 2010 gab es allein in Nordrhein-Westfalen knapp 17.000 Beschwerden, überdies wurden zahlreiche Strafanzeigen erstattet.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich hat bereits 2006, im Vorfeld der Neureglung, eine Schwerpunktaktion zum Thema Werbefahrten durchgeführt. Diese Schwerpunktaktion zeigte, dass es dabei keinesfalls um einen vernachlässigbaren "Wirtschaftszweig" geht, sondern dass die dubiose Branche pro Jahr in Österreich rund 75 Million Euro umsetzt, wobei diese Hochrechnung sehr konservativ angesetzt war.

Konsumentenpolitisch wichtig war daher die Gewerbeordnungsnovelle 2007. Danach sind Werbeveranstaltungen im Inland bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weiters dürfen die Werbezusendungen für die Veranstaltung nicht mit der Ankündigung unentgeltlicher oder vom Zufall abhängiger Zuwendungen wie etwas Preisausschreiben verbunden werden und haben bestimmte Angaben zu enthalten.


Werden die zitierten Verpflichtungen nicht erfüllt oder liegen wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen von § 57 Abs. 5 und 6 GewO vor, so hat die zuständige Behörde die Werbeveranstaltung zu untersagen.

 

Mit 14.09.2012 ist eine weitere Novelle zur GewO hinsichtlich Werbeveranstaltungen in Kraft getreten. Es kam zur Anmeldepflicht bzgl. Einladungen zu Veranstaltungen, bei denen die TeilnehmerInnen zwar in Österreich abgeholt werden, die Werbeverkaufsveranstaltungen jedoch im Ausland stattfinden. Durch diese Maßnahme sollte die Umgehungspraxis, Veranstaltungen ins Ausland zu verlagern um dadurch u.a. die Verfolgung zu erschweren, bekämpft werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Welche generellen Erfahrungen liegen dem Ressort hinsichtlich der Werbefahrten zu den Gewerbeordnungsnovellen 2007 und 2012 vor?

 

2.      Wie viele Beschwerden bzw. Strafanzeigen von KonsumentInnen in Zusammenhang mit Werbefahrten sind dem Ressort in den Jahren 2008 bis 2012 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 

3.      Was waren die Hauptbeschwerden?

 

4.      Welche aktuellen Zahlen liegen dem Ressort zum jährlichen Umsatz bei Werbefahrten (mit Werbeveranstaltungen) vor?

 

5.      In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis des Ressorts österreichische TeilnehmerInnen über Werbefahrten zu Werbeverkaufsveranstaltungen in das Ausland, wie beispielsweise Bayern, gebracht (Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern)?

6.      In welcher Form wird seitens des Ressorts bei Beschwerden mit den zuständigen Konsumentenschutzbehörden in den Nachbarländern zusammengearbeitet?


7.      Wurden nach Kenntnis des Ressorts strafrechtlich relevante Sachverhalte, die Werbefahrten betrafen, in den Jahren 2008 bis 2012 auch strafrechtlich verfolgt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wie viele Strafanzeigen wurden erstattet?
Wie wurden diese erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

8.      Wie viele von KonsumentenInnen angestrebte zivilrechtliche Verfahren, die Warenkäufe im Rahmen von Werbefahrten betrafen (wie Gesundheitsdecken, Geschirr etc.) wurden seit dem Jahr 2008 geführt, beispielsweise wegen Rücktritt bzw. Vertragsanfechtung (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie wurden diese Verfahren erledigt?

9.      Wo sieht das Ressort derzeit die größten Probleme bei Werbefahrten?