14246/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
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Anfrage

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vorratsdatenspeicherung

 

Der Parlamentskorrespondenz Nr. 1006 vom 28.11.2012 zum Thema „Hearing im Justizausschuss zur Vorratsdatenspeicherung“ konnte entnommen werden:

„(…) Der Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums Gottfried Strasser teilte den Abgeordneten mit, dass ihm bis zum gestrigen Tag 188 Abfragefälle vorgelegt worden seien. Ende Oktober waren es 168, wobei in einem Fall ein Widerruf erfolgte. In drei dieser 168 Fälle ging es um Mord, in 58 um schweren Diebstahl, in 14 um schweren Raub, in 20 um Stalking, in 16 um schweren Betrug, in 20 um Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und in 10 um Vergewaltigungen. In 19 Fällen sei bisher eine Aufklärung erfolgt, darunter in sieben Stalkingfällen. Als konkretes Beispiel für eine erfolgreiche Abfrage von Vorratsdaten nannte er etwa die Klärung eines Mordes, bei dem ein Handy geraubt wurde. (…)“

 

Dem Bericht der Technischen Universität Wien zum Thema „Spezifikation zur Durchlaufstelle (DLS) gemäß § 94 Abs. 4 TKG 2003 und TKG-DSVO zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/24/EG, Vorratsdatenspeicherung“ gefunden unter „portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid...“ konnte entnommen werden:


3.1 Die Durchlaufstelle als zentrales Element zur Vorratsdatenspeicherung

In § 94 (4) TKG sind Anforderungen bezüglich Übertragungstechnologie, Datenintegrität und Verschlüsselung enthalten. Zur Umsetzung der Datenübermittlung zwischen den Netzbetreibern und den abfrageberechtigten Stellen wurde das Konzept der Durchlaufstelle (DLS) erarbeitet. Im FITAusschuss des Nationalrats wurde eine Ausschussfeststellung verabschiedet, die eine Grundsatzerklärung zur Durchlaufstelle enthält. Demnach scheint nunmehr unter allen Stakeholdern der Konsens zu herrschen, dass die Durchlaufstelle dem Grunde nach jenes Konzept ist, welches in

Hinkunft eine sichere Übermittlung im Zusammenhang mit Datenauskünften nach dem TKG gewährleisten soll.

Übernommen aus TKG-DSVO:

§ 8. (1) Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine zentrale Durchlaufstelle, die das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bei der Bundesrechenzentrum GmbH einzurichten hat.

 

3.2 Rechtliche Grundlagen für Auskunftsbegehren

Die Verordnung sieht vor, dass die DLS die zentrale Anlaufstelle für Auskunftsbegehren auf Betriebsdaten als auch auf Vorratsdaten darstellt. Über die Durchlaufstelle ist bei jeder Anfrage die entsprechende Rechtsgrundlage auszuwählen.

 

Nummer Rechtsgrundlage

1 Optionale Stammdatenauskünfte nach § 53 Abs 3a Z 1 SPG / § 76a Abs 1 StPO iVm § 90 Abs 7 TKG

2 § 53 Abs 3a Z 2 SPG

3 § 53 Abs 3a Z 3 SPG

4 § 53 Abs 3a Z 4 SPG

5 § 53 Abs 3b SPG

6 § 76a Abs 2 StPO

7 §§ 134 Z 2 / 135 Abs 2 StPO

8 §§ 134 Z 2a / 135 Abs 2a StPO

 

3.4 Datenkategorien bei Vorratsdaten Nummer/Code Datenart Gesetzliche Grundlage

1 Internetzugangsdienste § 102a (2) Z 1 – 4 TKG

2 Öffentliche Telefondienste § 102a (3) Z 1 – 6 TKG

3 Erstaktivierung § 102a (3) Z 6c TKG

4 E-Mail Verkehrsdaten § 102a (4) Z 1 – 4 TKG

5 E-Mail An-/Abmeldung § 102a (4) Z 5 TKG

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Gab es Abfragen im Zusammenhang mit einem Terrorverdacht?
  2. Wenn ja, wie viel?
  3. Wie viele Personen waren betroffen?
  4. Rechtfertigen von 188 Abfragefällen 19 aufgeklärte Fälle die Speicherung der Daten von ca.8 Millionen Österreichern?

  1. Wenn ja, warum?
  2. Um welche anderen Delikte handelt es sich bei den 188 Abfragen?
  3. Welche Position oder Meinung vertreten Sie auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung?
  4. Wie viele Anfragen an Provider wurden auf Basis von § 53 Abs 3a Z 2 SPG gestellt?
  5. Wie viele Anfragen an Provider wurden auf Basis von § 53 Abs 3a Z 3 SPG gestellt?
  6. Wie viele Anfragen an Provider wurden auf Basis von § 53 Abs 3a Z 4 SPG gestellt?
  7. Wie viele Anfragen an Provider wurden auf Basis von § 53 Abs 3b SPG gestellt?
  8. Wie viele Provideranfragen blieben in diesem Zusammenhang unbeantwortet?
  9. Wie viele Anfragebeantwortungen wurden seitens der Anfragebehörde nicht von der DLS abgeholt?
  10. Zur Beantwortung wie vieler Provideranfragen wurde auf Vorratsdaten zugegriffen?
  11. Zur Beantwortung wie vieler Provideranfragen wurde lediglich auf Betriebsdaten zugegriffen?
  12. Wie viele Anfragen an Provider wurden auf Basis von § 76a Abs 2 StPO gestellt?
  13. Wie viele Anfragen an Provider wurden auf Basis §§ 134 Z 2 /135 Abs 2 StPO gestellt?
  14. Wie viele Anfragen an Provider wurden auf Basis von §§ 134 Z 2a /135 Abs 2a StPO gestellt?
  15. Wie viele Provideranfragen blieben in diesem Zusammenhang unbeantwortet?
  16. Wie viele Anfragebeantwortungen wurden seitens der Anfragebehörde nicht von der DLS abgeholt?
  17. Zur Beantwortung wie vieler Provideranfragen wurde auf Vorratsdaten zugegriffen?
  18. Zur Beantwortung wie vieler Provideranfragen wurde lediglich auf Betriebsdaten zugegriffen?
  19. Nachdem ein großes Sicherheitsthema bereits Gegenstand einer Volksbefragung war, sind Sie im Zusammenhang mit dem umstrittenen Fortbestand der Vorratsdatenspeicherung der Meinung, dass eine Volksbefragung dies klären sollte?