14247/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fuhrpark  des Justizministeriums und Nutzung von externen Fuhrparks

 

Nicht zuletzt wegen der Auswahl ihrer Dienstfahrzeuge kam es über die österreichische Bundesregierung in den Medien in letzter Zeit immer wieder zu negativen Berichterstattungen. Während die Justizministerin einen eignen Fuhrpark unterhält, dem etwa ein – im Wege des Leasing beschaffter – BMW 740d xDrive zur Verfügung steht, greift das Ministerium immer wieder auf externe Fahrzeuge und auch Kraftfahrer einzelner Justizanstalten zurück.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der momentane Fuhrpark der Zentralstelle des Justizministeriums? (Automarke, Antriebsart, Leistung)

 

2. Wann wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft?

 

3. Wie hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten lt. der in Frage 1 genannten Fahrzeuge?

 

4. Wem stehen die Fahrzeuge zur Benützung jeweils zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Fahrzeugen nach z.B. Bundesministerin, Kabinettsmitarbeiter, Vollzugsdirektion, Abteilungen, etc.)

 

5. Welche Sonderausstattungen wurden zusätzlich zur Grundausstattung angeschafft? (Bitte um genaue Ausführung inkl. Angabe der einzelnen Kosten)

 

6. Wie viele Planstellen für Kraftfahrer unterhalten Sie in Ihrem Ministerium und wie viele stehen derzeitig in einem Beschäftigungsverhältnis?

 

7. Unter welchem Beschäftigungsverhältnis stehen diese Kraftfahrer?


8. Wie viele Überstunden wurden durch die Kraftfahrer lt. Frage 6 geleistet? (Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Überstunden der letzten 3 Jahre nach einzelnen Jahren)

 

9. Welche Kosten sind gesamt für die Kraftfahrer des Justizministeriums angefallen?

 

10. Wie wurden die Überstunden der Kraftfahrer abgegolten? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 8)

 

11. Von welchem Budgetposten werden die Überstunden bezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 8)

 

12. Welche privaten Fahrten (In- und Ausland) haben Sie bzw. ein anderes Mitglied ihres Ressorts mit einem Dienstkraftwagen Ihres Ministeriums zwischen 1.1.2011 bis 01.01.2013 absolviert? (Bitte um genaue Angabe des Reiseziels, der Dauer der Beanspruchung, der zurückgelegten Kilometer und der dadurch entstandenen Kosten)

 

13. Welche Kraftfahrer haben diese ev. privaten Fahrten durchgeführt und welche Kosten bzw. Überstunden sind dafür angefallen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Fahrten)

 

14. Wurden generell auch Exekutivbedienstete für private oder dienstliche Fahrten durch ihr Ministerium herangezogen?

 

14.1 Wenn ja, für welche Fahrten? (Bitte um genaue Aufschlüsselung aller Fahrten der letzten 3 Jahre, Dienststelle und Zuteilung der Bediensteten, geleistete Stunden inkl. Ausweisung der Überstunden der einzelnen Exekutivbediensteten)

 

14.2 Wie gestaltete sich die Bezahlung der Exekutivbediensteten und welche  Gesamtkosten sind dafür entstanden?

 

14.3 Im Zuge der Selbstverwaltung der Justizanstalten stellst sich die Frage, durch wen wurden die Exekutivbediensteten bezahlt bzw. zu Lasten welcher Dienststelle sind diese Kosten angefallen? (Aufschlüsselung nach Pflichtstunden und Überstunden bzw. Budgetposten)

 

14.4 Mussten Exekutivbedienstete (gegebenenfalls auch als Ersatz für den Kraftfahrer) in den Dienst gestellt werden und wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

14.4 Wie werden die für die Exekutivbeamten entstehenden Kosten bzw. Überstunden den Dienststellen rückerstattet bzw. rückverrechnet?


 

15. Auf welche externen Fahrzeuge, welche nicht zu Ihrem Fuhrpark (lt. Frage 1) gehören haben Sie (das Ministerium), die Vollzugsdirektion, der gewerkschaftliche Betriebsausschuss, etc.  in den letzten 3 Jahren zurückgegriffen und aus welchem Grund? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Grund der Fahrt, aus welchem Fuhrpark das Fahrzeug stammt (z.B. Justizanstalt, etc.), sowie zurückgelegte Kilometer)

 

16. Welche Kosten sind lt. Frage 15 angefallen und wer hat diese Kosten getragen?

 

17. Wurden diese Kosten den Dienststellen rückvergütet bzw. rückverrechnet?

 

            17.1 Wenn ja, wie?

 

17.2 Wenn nein, warum nicht bzw. wie vereinbart sich das mit der budgetären Selbstverwaltung der Justizanstalten?