1427/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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Anfrage

 

Der Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Rezertifizierungen von Sachverständigen

 

 

Mit der Zivilverfahrensnovelle 2009 wird die Befristung der Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher von zehn auf fünf Jahre ausgeweitet.

 

Die entsprechende Gesetzesstelle lautete vor der Änderung wie folgt:

 

„§ 6. (1) Die Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste ist zunächst mit dem Ende des fünften auf die Eintragung für das jeweilige Fachgebiet folgenden Kalenderjahres befristet und kann danach auf Antrag um jeweils zehn Jahre verlängert werden (Rezertifizierung).“

 

Mit der Zivilverfahrensnovelle 2009 wird das Wort „zehn“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

 

Ausschlaggebend für diese Änderung dürften die, an die Öffentlichkeit geratenen, Willkür- und Nicht-Gutachten von Sachverständigen aus dem Bereich der Psychologie und Psychiatrie gewesen sein.

 

Für die Unterfertigten handelt es sich bei dieser Änderung um eine wenig zielführende Alibiaktion. Warum sollten Dolmetscher, KFZ-Gutachter und sonstige Experten für exakte Wissenschaften darunter leiden, dass einige psychologische und psychiatrische Gutachter ihr Handwerk nicht verstehen. Außerdem ist eine Verbesserung in diesem Bereich durch die Verkürzung der Eintragungsdauer nicht zu erwarten. Herr Friedrich wäre wohl auch bei 5-Jahreszyklen bei Rezertifizierungen Gutachter geblieben.

 

 

Die Unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wie viele Rezertifizierungsanträge (bzw. Anträge auf Aufhebung der Befristung) von Sachverständigen und Dolmetschern wurden in den Jahren 1980 bis 2008 jeweils gestellt?

2.     Wie viele Rezertifizierungsanträge (bzw. Anträge auf Aufhebung der Befristung) von Sachverständigen und Dolmetschern wurden in den Jahren 1980 bis 2008 jeweils abgelehnt?

3.     Wie viele Rezertifizierungsanträge (bzw. Anträge auf Aufhebung der Befristung) wurden von Sachverständigen im Gesamtbereich der Psychologie und Psychiatrie in den Jahren 1980 bis 2008 jeweils gestellt?

 

4.     Wie viele Rezertifizierungsanträge (bzw. Anträge auf Aufhebung der Befristung) von Sachverständigen im Gesamtbereich der Psychologie und Psychiatrie wurden in den Jahren 1980 bis 2008 jeweils abgelehnt?

 

5.     Ist objektiv zu erwarten, dass sich durch die Verkürzung der Eintragungsdauer auf fünf Jahre die Qualität von Sachverständigen im Gesamtbereich der Psychologie und Psychiatrie verbessert?