14276/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Venier

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die Familienbeihilfe

 

1955 wurde zum „Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern“ mit sich bringt, das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) implementiert.

Dieses Gesetz sieht die Familienbeihilfe als direkte Transferleistung zum Ausgleich der Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern entstehenden Kosten vor. Die Finanzierung dieser Transferleistung erfolgt über den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF). Aus der Tatsache, dass dieser Fonds u.a. auch durch Dienstgeberbeiträge auf Basis der Brutto-Lohnsummen aller unselbständig Beschäftigten und Beiträge aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gespeist wird, ergibt sich – angesichts der Steuer- und Abgabenbelastung der für unsere volkwirtschaftliche Entwicklung essentiellen Unternehmen – eine besondere Verantwortung zu einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwendung der im FLAF gesammelten Finanzmittel.

Zudem ist die Familienförderung als Teilmaßnahme einer aktiven Bevölkerungspolitik jedenfalls im übergeordneten Zusammenhang der demographischen Entwicklung zu sehen.

                                                                                           

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Anspruchsberechtigte bezogen in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils Familienbeihilfe?

2.    Wie viele Familienhilfebezieher gehörten in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils der Gruppe der Drittstaatenangehörigen mit Dauer-Aufenthaltstitel nach § 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht 2005 an?

3.    Welche Gesamtbeträge wurden der in Frage 2 angeführten Gruppe in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils ausbezahlt?

4.    Wie viele Familienhilfebezieher gehörten in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils der Gruppe der Asylberechtigten an?

5.    Welche Gesamtbeträge wurden der in Frage 4 angeführten Gruppe in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils ausbezahlt?


6.    Welche Zusammenhänge ergeben sich im Zeitraum 2006 bis 2012 aus der Entwicklung der Höhe der Familienbeihilfe und der Entwicklung der Fertilitätsrate jener Mütter, die zu Familien gehören, die Familienbeihilfe bezogen haben?

7.    Wurden seitens des BMWJF wissenschaftliche Erhebungen über die langfristigen Auswirkungen des Instruments Familienbeihilfe auf die demographische Entwicklung in Österreich durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?

8.    Falls ja, welche Schlüsse lassen sich aus diesen Erhebungen ziehen?

9.    Falls nein, warum wurden solche Erhebungen nicht durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?

10. Wie beurteilen Sie den Ersatz der Transferleistung Familienbeihilfe durch ein System steuerlicher Begünstigung für Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern?

11. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen des Vorschlages, die Familienbeihilfe nur mehr für das zweite und dritte Kind auszubezahlen im Hinblick auf die mittelfristige anteilsmäßige Verschiebung der Zahl der Neugeborenen hin zu Frauen aus bildungsnahen und einkommensstärkeren Bevölkerungsschichten einerseits sowie im Hinblick auf die mittelfristige anteilsmäßige Verschiebung der Zahl der Neugeborenen hin zu Frauen aus Familien, die seit mehreren Generationen die österreichische Staatsbürgerschaft aufweisen andererseits?