14280/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Enthaftungen auf Grund mangelnder Gefährlichkeit
Steiermark.orf.at berichtete unlängst über die Enthaftung einer 55-Jährigen, welche im Oktober 2012 versucht haben soll ihren Gatten im Bett zu verbrennen. Besagte Beschuldigte soll auf Grund eines Gutachtens, welches zwar die Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt feststellte, jedoch keine aktuelle Gefährlichkeit erkannte, aus der U-Haft entlassen worden sein.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage