14280/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Enthaftungen auf Grund mangelnder Gefährlichkeit

 

 

Steiermark.orf.at berichtete unlängst über die Enthaftung einer 55-Jährigen, welche im Oktober 2012 versucht haben soll ihren Gatten im Bett zu verbrennen. Besagte Beschuldigte soll auf Grund eines Gutachtens, welches zwar die Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt feststellte, jedoch keine aktuelle Gefährlichkeit erkannte, aus der U-Haft entlassen worden sein.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie oft kam es seit 2010 zu Entlassungen aus einer Untersuchungshaft auf Grund mangelnder Gefährlichkeit der Beschuldigten? (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer, Herkunft der Beschuldigten und Straftaten)
  2. Wer attestierte jeweils diese mangelnde Gefährlichkeit?
  3. Wie oft wurden seit 2010 auf Grund mangelnder Gefährlichkeit aus der Untersuchungshaft Entlassene straffällig? (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer, Herkunft der Beschuldigten und Straftaten)