14281/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend zeitgemäße Ausstattung der Exekutive
Das jüngst beschlossene Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz, stellt die heimische Polizei vor ein Problem. Mit diesem Gesetz ist der Polizei die Möglichkeit geschaffen worden, Strafen von bis zu 90 € direkt einzuheben, ohne wie bisher ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten zu müssen.
Allerdings verabsäumte das Innenministerium, die Exekutive flächendeckend mit der dazu nötigen und zeitgemäßen Technik auszustatten, um diese Strafen auch einheben zu können. Bei jedem – auch noch so kleinen – Lebensmittelhändler ist es mittlerweile Usus mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen zu können, bei unserer Polizei nicht. Der zum Beispiel in Salzburg zur Ausstattung einiger Streifenfahrzeuge gehörende Imprinter, erfüllt zwar in Notfällen noch seinen Zweck, funktioniert aber nicht bei Bankomatkarten, ist zeitaufwendig und läßt nicht nachvollziehen, ob Kreditkarten gesperrt oder noch belastbar sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage