14446/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend sexuelle Belästigung im Öffentlichen Dienst

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes. Auch die sexuelle Belästigung von Bediensteten fällt unter diese Bestimmungen. Im Falle einer sexuellen Belästigung sind die Vorgesetzten daher verpflichtet für die Betroffenen von sexueller Belästigung eine angemessene Abhilfe zu schaffen. Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft.

Sexuelle Belästigung ist für die Betroffenen nicht nur an sich sehr unangenehm, sondern kann im schlimmsten Fall auch noch weitere Nachteile nach sich ziehen, wenn zB die jeweiligen Vorgesetzten dem Opfer eine Mitschuld an den Vorfällen geben oder die Belästigten nur mehr eine Versetzung als Ausweg sehen. Dies kann dazu führen, dass Betroffene, die eine sexuelle Belästigung melden, trotz des Benachteiligungsverbotes im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz dienstliche Benachteiligungen (wie zB eine Versetzung, eine geänderte Dienstzuteilung sowie die Kürzung von Zulagen oder Überstunden), die sich negativ auf ihre Einkommenssituation auswirken, erleben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Wie viele Anzeigen aufgrund von sexueller Belästigung gab es seit 2009 in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen?

2)    Wie viele Disziplinarverfahren aufgrund von sexueller Belästigung gab es seit 2009 in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen und wie sind diese Verfahren ausgegangen?

3)    Wie viele Bedienstete in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen, getrennt nach Frauen und Männern, waren seit dem Jahr 2009 von sexueller Belästigung betroffen?

4)    Wie viele Bedienstete in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen, geteilt nach Frauen und Männern, wurden seit dem Jahr 2009 der sexuellen Belästigung beschuldigt?

5)    In wie vielen, der seit dem Jahr 2009 vorgefallenen Fälle von sexueller Belästigung in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen, kam es zu Gerichtsverfahren? Wie viele dieser Verfahren endeten mit einem Schuldspruch, wie viele mit einem außergerichtlichen Vergleich und wie viele mit einem Freispruch?

6)    In wie vielen Fällen kam es seit dem Jahr 2009 zu Schadensersatzzahlungen seitens der belästigenden Bediensteten an sexuell belästigten Bediensteten? Wie hoch waren diese Schadenersatzzahlungen?

7)    In wie vielen Fällen kam es seit dem Jahr 2009 zu Schadensersatzzahlungen seitens Ihres Ressorts bzw. nachgeordneter Dienststellen an sexuelle belästigte Bedienstete? Wie hoch waren diese Schadenersatzzahlungen?

8)    Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Änderungen bei der Diensteinteilung aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, wie viele Fälle waren das und kam es dabei zu einer Dienständerung für die Betroffenen und/oder für die Beschuldigten von sexueller Belästigung?

9)    Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Versetzungen aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, zu wie vielen Versetzungen kam es und wurden die Opfer oder die Täter versetzt?

10)  Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Versetzungen oder Änderungen bei der Diensteinteilung von Betroffenen von sexueller Belästigung, die für diese Personen mit finanziellen Nachteilen (zB Entfall von Zulagen durch den Wegfall von Überstunden) verbunden waren? Wie hoch waren diese finanziellen Einbußen im Vergleich zu dem vorhergehenden Monatseinkommen der Betroffenen?


11)  Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Kündigungen aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, wie viele? Wurden Täter gekündigt oder haben Opfer von sexueller Belästigung selbst gekündigt?

 

12)  Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Entlassungen aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, wie viele?