14446/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend sexuelle Belästigung im Öffentlichen Dienst
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes. Auch die sexuelle Belästigung von Bediensteten fällt unter diese Bestimmungen. Im Falle einer sexuellen Belästigung sind die Vorgesetzten daher verpflichtet für die Betroffenen von sexueller Belästigung eine angemessene Abhilfe zu schaffen. Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft.
Sexuelle Belästigung ist für die Betroffenen nicht nur an sich sehr unangenehm, sondern kann im schlimmsten Fall auch noch weitere Nachteile nach sich ziehen, wenn zB die jeweiligen Vorgesetzten dem Opfer eine Mitschuld an den Vorfällen geben oder die Belästigten nur mehr eine Versetzung als Ausweg sehen. Dies kann dazu führen, dass Betroffene, die eine sexuelle Belästigung melden, trotz des Benachteiligungsverbotes im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz dienstliche Benachteiligungen (wie zB eine Versetzung, eine geänderte Dienstzuteilung sowie die Kürzung von Zulagen oder Überstunden), die sich negativ auf ihre Einkommenssituation auswirken, erleben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1)
Wie viele Anzeigen aufgrund von
sexueller Belästigung gab es seit 2009 in Ihrem Ressort einschließlich
der nachgeordneten Dienststellen?
2)
Wie viele Disziplinarverfahren
aufgrund von sexueller Belästigung gab es seit 2009 in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen und wie sind diese
Verfahren ausgegangen?
3)
Wie viele Bedienstete in Ihrem
Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen, getrennt nach
Frauen und Männern, waren seit dem Jahr
2009 von sexueller Belästigung betroffen?
4)
Wie viele Bedienstete in Ihrem
Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen, geteilt nach
Frauen und Männern, wurden seit dem
Jahr 2009 der sexuellen Belästigung beschuldigt?
5)
In wie
vielen, der seit dem Jahr 2009 vorgefallenen Fälle von sexueller
Belästigung in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen, kam es zu
Gerichtsverfahren? Wie viele dieser Verfahren endeten mit einem Schuldspruch,
wie viele mit einem außergerichtlichen Vergleich und wie viele mit einem
Freispruch?
6)
In wie
vielen Fällen kam es seit dem Jahr 2009 zu Schadensersatzzahlungen seitens
der belästigenden Bediensteten an sexuell belästigten Bediensteten? Wie
hoch waren diese Schadenersatzzahlungen?
7)
In wie
vielen Fällen kam es seit dem Jahr 2009 zu Schadensersatzzahlungen seitens
Ihres Ressorts bzw. nachgeordneter Dienststellen an sexuelle belästigte
Bedienstete? Wie hoch waren diese Schadenersatzzahlungen?
8)
Gab es in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Änderungen
bei der Diensteinteilung aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, wie
viele Fälle waren das und kam es dabei zu einer Dienständerung
für die Betroffenen und/oder für die Beschuldigten von sexueller
Belästigung?
9)
Gab es in Ihrem Ressort
einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009
Versetzungen aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, zu wie vielen
Versetzungen kam es und wurden die Opfer oder die Täter versetzt?
10) Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Versetzungen oder Änderungen bei der Diensteinteilung von Betroffenen von sexueller Belästigung, die für diese Personen mit finanziellen Nachteilen (zB Entfall von Zulagen durch den Wegfall von Überstunden) verbunden waren? Wie hoch waren diese finanziellen Einbußen im Vergleich zu dem vorhergehenden Monatseinkommen der Betroffenen?
11) Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Kündigungen aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, wie viele? Wurden Täter gekündigt oder haben Opfer von sexueller Belästigung selbst gekündigt?
12) Gab es in Ihrem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2009 Entlassungen aufgrund von sexueller Belästigung? Falls ja, wie viele?