14452/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Substitutionsbehandlung in Österreich

 

 

In den letzten Wochen wurde das Thema der Substitutionsbehandlung zwischen dem Bundesministerium für Inneres und Ihrem Ressort aufgrund des regen Schwarzhandels mit den retardierten Morphinen heftig diskutiert. Diese sind neben Österreich nur noch in Bulgarien und Slowenien in der Drogenersatztherapie im Einsatz. Während aber in Bulgarien nur etwa fünf, in Slowenien sieben Prozent der Patienten diese erhalten, sind es in Österreich über fünfzig Prozent, wobei allerdings ein starkes Ost-West-Gefälle zu beobachten ist. Während in Vorarlberg etwa 16 % der Patienten retardierte Morphine erhalten, sind es in Wien ca. 61%.

In der österreichischen Suchtgiftverordnung heißt es unter §23 c: „Bei der Substitutionsbehandlung sind Methadon sowie auch Buprenorphin, jeweils in einer für die personale Einnahme geeigneten und die i.v. Verwendung dieser Suchtmittel erschwerenden Zubereitung, Mittel der ersten Wahl. Nur bei Unverträglichkeit dieser Arzneimittel dürfen andere Substitutionsmittel verschrieben werden“.

 

Gesetzliche Bestimmung und tatsächliche Situation scheinen hier nicht zusammen zu passen, es ist kaum glaubhaft, dass beispielsweise in Wien 61% aller Suchtkranken eine Unverträglichkeit gegen Methadon oder Buprenorphin aufweisen. Auch ließ das Innenministerium damit aufhorchen, dass eine Substitol-Tablette auf dem Schwarzmarkt ca. 70 € kostet, diese sehr begehrt seien und von den Süchtigen in Wasser aufgelöst und in die Venen injiziert würden. Der Effekt würde jenem von Heroin sehr ähnlich sein, was die Beliebtheit erkläre.

In diesem Zusammenhang sind auch schon im angrenzenden Ausland, wie dem Freistaat Bayern, Tabletten auf dem Schwarzmarkt aufgetaucht, deren Herkunft eindeutig Österreich zugeordnet werden konnte.

 

Es ist daher schon zu hinterfragen, ob der derzeit eingeschlagene Weg der Substitutionsbehandlung wirklich der sinnvollste ist.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhalten derzeit als Ersatztherapie retardierte Morphine (Substitol)? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

2.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhielten in den Jahren 2008 bis 2012 retardierte Morphine (Substitol) als Ersatztherapie? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

3.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhalten als Ersatztherapie Methadon (L-Polamidon)? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

4.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhielten in den Jahren 2008 bis 2012 Methadon (L-Palamidon) als Ersatztherapie? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

5.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhalten als Ersatztherapie Buprenorphin (Subutex)? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

6.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhielten in den Jahren 2008 bis 2012 retardierte Buprenorphin als Ersatztherapie? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

7.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhalten als Ersatztherapie Buprenorphin und Naloxon? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

8.    Wie viele Patienten (in Prozent und realen Zahlen) erhielten in den Jahren 2008 bis 2012 retardierte Buprenorphin und Naloxon (Suboxon) als Ersatztherapie? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

9.    Welche Nebenwirkungen müssen auftreten, um als Patient mit einer entsprechenden Unverträglichkeit eingestuft zu werden?

10. Wie genau wird eine bestehende Unverträglichkeit festgestellt?

11. Welche Parameter müssen erfüllt sein, um sicher zu gehen, dass es sich um eine Unverträglichkeit gegen das Drogenersatzmittel handelt?