14515/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Stefan Prähauser und

Genossen und Genossinnen

An die Bundesministerin für Inneres betreffend Eingabe von Namen in Datenbanken

Laut Medienberichten soll der Terroralarm beim Attentäter von Boston aufgrund eines Tippfehlers unterblieben sein. (Vgl. dazu etwa: http://orf.at/stories/2178497/2178383/)

Viel eher als ein Tippfehler könnte aber für einen Fahndungserfolg die unterschiedliche Schreibweise von Namen zum Problem werden. Wer beispielsweise schon einmal mit Asylwerbern/Asylwerberinnen gearbeitet hat, kennt das Problem, dass die Person selbst den eigenen Namen nicht selten anders schreibt, als in den vorgelegten Dokumenten bzw. dass in den Dokumenten unterschiedliche Schreibweisen des Namens zu finden sind. Ganz zu schweigen vom Problem von bis zu 14 Vornamen, die zuweilen Vorkommen können.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an Sie folgende

Anfrage:

1.      Werden etwa bei Asylwerbern u. Asylwerberinnen in den Computersystemen auch die verschiedenen Varianten der Namensschreibung berücksichtigt u. kann bei einer Suchabfrage auf diese unterschiedlichen Varianten auch zurückgegriffen werden?

Wenn nein, warum nicht?

2.       Gibt es Lehren, die das BMI aus der angeblichen Tippfehlerpanne des FBI ziehen kann bzw. ziehen wird? Wenn ja: Welche?