1454/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Videoüberwachung in Österreich"

Mit der AB 3124/XXIII.GP vom 07.03.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage „Videoüberwachung in Österreich" beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden auch in der XXIV.GP dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres

nachstehende

 

Anfrage:

1.     Wie viele Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach § 54 SPG wurden durch die Polizei 2008 beantragt (Stichtag 31.12.2008)?

Wie viele wurden davon nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

2.     Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 SPG gab es mit

1 Jänner 2009 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

 

3.     In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtsmäßig ermittelt und den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31.12.2008 übermittelt haben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


4.     Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden 2008 bislang in den Kauf und Installation von Videokameras und Videoüberwachungssysteme investiert (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installation bestehen für das Jahr 2009?

Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen 2009 angekauft werden?

5.                     Wie hoch beliefen sich im Jahr 2008 die Betriebskosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

6.                     Wie hoch beliefen sich im Jahr 2008 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

7.                     Welche konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind durch den Einsatz von genehmigten Videokameras bzw. Videoüberwachungssysteme in den überwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen im Jahr 2008 belegbar (ersuche um Darstellung der Erfolge)?

8.                     In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in diesem Zeitraum dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung)?

Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?

9.     Können Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die Videoüberwachung lediglich an andere Orte (die noch nicht überwacht werden) verlagert haben?

Wenn ja, wie begründen Sie dies?

10.    Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem Ressort im Jahr 2008 bekannt geworden?

 


11. Wie und wo werden die bei der EURO 2008 an den Spielstätten Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt verwendeten 11 stationären und 16 mobilen Videoüberwachung Anlagen zur zeit eingesetzt bzw. verwendet?