14545/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Benzol in Erfrischungsgetränken

 

 

Laut einen NDR Markt Bericht enthalten mehrere Erfrischungsgetränke u.a. der Firmen „Gerolsteiner“, „Christinen Brunnen“, usw. bis zu 6,8 Mikrogramm Benzol pro Liter.

Das Benzol entsteht als chemische Reaktion auf den Konservierungsstoff Benzoesäure, bzw. Natriumbenzoat (E 211) in Verbindung mit Ascorbinsäure.

 

Derzeit ist im Trinkwasser 1 Mikrogramm Benzol erlaubt.

 

Bei Benzol kann schon die kleinste Menge gefährlich sein. Der "Es erzeugt Krebs im Menschen, es wirkt auf Keimzellen. Deshalb ist Benzol in Lebensmitteln ein unerwünschter Stoff", erklärt der Toxikologe Dr. Hans-Wolfgang Hoppe vom Medizinischen Labor Bremen. "Dass wir Werte weit oberhalb der Trinkwasserverordnung finden, überrascht und erschreckt mich."

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.   Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt?

 

2.   Gibt es Fälle in Österreich wo Benzol in Getränken gefunden wurde?

3.   Wenn ja, wie viele?

4.   Wenn ja, von welchem Hersteller?

 

5.   Ist von Ihrer Seite an ein Verbot von Natrium Benzoat bzw. Benzoesäure in Getränke angedacht?

 

6.   Wenn nein, warum nicht?