14597/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Finanzen

bezüglich einer statistische Auswertung der „Anzeige gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) - Schenkungsmeldegesetz 2008“ nach Gegenstand der Zuwendungen (Übertragenes Vermögen)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

wir danken für die Anfragebeantwortung 13585/AB vom 29.3. 2013 zur Anfrage vom 31.01.2013.

Allerdings warfen einige Antworten weitere Fragen auf. Dies betrifft insbesondere die Antwort auf die Fragen 64-68. Die Antwort weist für alle Jahre gleiche Medianwerte und kaum schwankende Mittelwerte aus. Dies ist nur schwer mit dem Anstieg der Gesamtwerte um das etwa Dreifache im Jahr 2010 in Einklang zu bringen. Zudem wurde in der Anfragebeantwortung aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf die Angabe der Werte für das 10. Dezil verzichtet.

Die Anzahl an durchgeführten Finanzstrafverfahren aufgrund §49a Abs. 1 Finanzstrafgesetz (5) gegenüber den Anzeigen gemäß § 121a BAO (zumindest im vierstelligen Bereich) erscheint darüber hinaus sehr gering.

Um die Beantwortung besser nachvollziehen zu können und zu einem besseren Gesamtbild zu gelangen, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher nachfolgende Anfrage:

1.       In der Anfragebeantwortung weisen Sie als Antwort zu Frage 64 bis 68 für alle Jahre einen Medianwert in Höhe von 78.000 Euro und einen Mittelwert aus, der zwischen 455.000 Euro und 462.000 Euro variiert. Da die Gesamtsummen in den einzelnen Jahren aber deutlich variieren, ersuchen wir um Bekanntgabe der Berechnungsweise des Medians und des Durchschnittwertes bzw. gegebenenfalls um eine Korrektur der Angaben. (Vor allem vor dem Hintergrund des „Ausreißers“ 2010 erscheinen die höchst stabilen Durchschnittwerte nur schwer nachvollziehbar.)

2.      Wie hoch sind die fehlenden Werte für das 10. Dezil, die in der Anfragebeantwortung 13585/AB vom 29.3. 2013 nicht ausgewiesen wurden? Bitte stellen Sie alle Tabellen nochmals vollständig dar.

3.       Wie hoch ist die Anzahl der gemeldeten Fälle in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und in den einzelnen Jahren geordnet nach den Kategorien

a.       Bargeld

b.       Kapitalforderungen

c.       Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.       Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.        Bewegliches körperliches Vermögen

g.       Immaterielle Vermögensgestände

4.       Wie hoch ist der Durchschnittswert in den Dezilen 1-10 in den einzelnen Kategorien

a.       Bargeld

b.       Kapitalforderungen

c.       Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.       Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.        Bewegliches körperliches Vermögen

g.       Immaterielle Vermögensgestände

in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?

5.       Wie hoch ist der Durchschnittswert in den Dezilen 1-10 in Summe, also unabhängig von den Kategorien bzw. der Vermögensart in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?

6.       Wie hoch ist der Anteil der obersten 5% an der Gesamtsumme und in den Einzelkategorien

a.       Bargeld

b.       Kapitalforderungen

c.       Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.       Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.        Bewegliches körperliches Vermögen

g.       Immaterielle Vermögensgestände

in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?

7.       Wie hoch ist der Anteil des obersten 1% an der Gesamtsumme und in den Einzelkategorien

a.       Bargeld

b.       Kapitalforderungen

c.       Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.       Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.        Bewegliches körperliches Vermögen

g.       Immaterielle Vermögensgestände

in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?

8.      Wie hoch sind die übertragenen Vermögen in den Kategorien

a.       Bargeld

b.       Kapitalforderungen

c.       Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit

d.       Beteiligung als stiller Gesellschafter

e.       Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen

f.        Bewegliches körperliches Vermögen

g.       Immaterielle Vermögensgestände

nach Dezilen für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, wenn die Zuordnung der Fälle in Dezile nach

dem übertragenen Gesamtvermögen erfolgt?

9.       Gibt es eine Erklärung für die starken Schwankungen der gemeldeten Schenkungen in den einzelnen Jahren? Gibt es dafür steuerliche Gründe bzw. ist eine Reaktion auf Änderungen im Steuerrecht erkennbar?

10.   Welche Maßnahmen haben das Bundesministerium für Finanzen bzw. seine nachgeordneten Dienststellen aufgrund der geringen Anzahl an Finanzstrafverfahren nach §49a Abs 1 Finanzstrafgesetz bereits ergriffen und welche Maßnahmen sind geplant um Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 121a BAO ausreichend erfassen und ahnden zu können?

11.   Wie hoch waren die verhängten Strafen bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 121a BAO bisher?