14631/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Raten für abbezahlte Kredite im angeblich gemeinnützigen Wohnbau

 

Im Bereich der namentlich gemeinnützigen Wohnungswirtschaft ist es möglich, Bewohnern Raten für bereits getilgte Kredite in Rechnung zu stellen. Diese widersinnige Praxis verbirgt sich hinter der Bezeichnung „Auslaufannuität“. Die Bundesregierung blockierte bisher grundlegende Reformen im Bereich der Gemeinnützigkeit im Sinne der Bewohner. Dabei unterliegt nahezu jede vierte Wohnung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Sinkende Mieten in diesem Sektor hätten – aufgrund der quantitativen Bedeutung – für den gesamten österreichischen Wohnungsmarkt dämpfende Effekte zur Folge.

 

Freiheitliche Reformvorschläge zum direkten finanziellen Vorteil der Mieter bzw. Nutzer werden blockiert. Der sozialdemokratische Bundesratsabgeordnete und Verbandssekretärs des Pensionistenverbandes Reinhard Todt etwa, lehnt umfassende Reformen implizit ab. Er beschränkt sich in seinen Forderungen auf gestaffelte Energietarife. Das Versorgungsparadies für rotschwarze Parteigänger will er offenkundig nicht gefährden. Dabei stellen überhöhte Mieten oder Nutzungsentgelte gerade Pensionisten vor erhebliche Herausforderungen. Es ist weder aus logischer noch aus sozialpolitischer Perspektive einzusehen, dass Bewohner gezwungen werden, getilgte Kredite zu bedienen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie beurteilt das BMWFJ die rechtliche Möglichkeit gemeinnütziger Wohnbauträger Auslaufannuitäten einzuheben?


 

2.    Wie lässt sich diese Möglichkeit mit dem sozialpolitischen Auftrag leistbaren Wohnraum zu schaffen und dem Kostendeckungsprinzip vereinbaren?

 

3.    Wie beurteilt das BMWFJ die Tatsache, dass unzählige Bewohner gemeinnützigen Wohnraumes aufgrund überhöhter Mieten bzw. Nutzungsentgelte vom Erhalt staatlicher Wohnbeihilfe abhängig sind?