14671/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Bucher

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Umsatzsteuer auf Mieten und Mietvertragsgebühr

 

Aufgrund der Belastungssituation der Österreicher sprechen wir uns klar gegen das Verhalten der Regierung aus, den Themenbereich Wohnen als Wahlkampfgetöse zu missbrauchen.

Als mögliche Sofortmaßnahmen wollen wir die 10-prozentige Umsatzsteuer auf Mieten sowie die Mietvertragsgebühr ersatzlos streichen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.

Wie hoch waren die Einnahmen aus der Umsatzsteuer auf Mieten jeweils im Jahr 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013?

 

2.

Wie hoch waren die Einnahmen aus der Mietvertragsgebühr jeweils im Jahr 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013?

 

3.

Ist Ihnen die Entstehungsgeschichte der Mietvertragsgebühr bekannt und können Sie diese schildern? 

 

4.

Welche konkrete „Gegenleistung“ erhält der Bürger im Austauschverhältnis zur Entrichtung der Mietvertragsgebühr? 

 

5.

Können Sie in Betracht dessen begründen, warum die Mietvertragsgebühr als Gebühr eingeordnet wird bzw. als Gebühr bezeichnet wird?

 

6.

Welche Rechtfertigung gibt es für die Mietvertragsgebühr in der heutigen Zeit?