14671/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Bucher
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Umsatzsteuer auf Mieten und Mietvertragsgebühr
Aufgrund der Belastungssituation der Österreicher sprechen wir uns klar gegen das Verhalten der Regierung aus, den Themenbereich Wohnen als Wahlkampfgetöse zu missbrauchen.
Als mögliche Sofortmaßnahmen wollen wir die 10-prozentige Umsatzsteuer auf Mieten sowie die Mietvertragsgebühr ersatzlos streichen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wie hoch waren die Einnahmen aus der Umsatzsteuer auf Mieten jeweils im Jahr 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013?
2.
Wie hoch waren die Einnahmen aus der Mietvertragsgebühr jeweils im Jahr 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013?
3.
Ist Ihnen die Entstehungsgeschichte der Mietvertragsgebühr bekannt und können Sie diese schildern?
4.
Welche konkrete „Gegenleistung“ erhält der Bürger im Austauschverhältnis zur Entrichtung der Mietvertragsgebühr?
5.
Können Sie in Betracht dessen begründen, warum die Mietvertragsgebühr als Gebühr eingeordnet wird bzw. als Gebühr bezeichnet wird?
6.
Welche Rechtfertigung gibt es für die Mietvertragsgebühr in der heutigen Zeit?