14687/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Säumnisse und Einflussnahmen der Schulleitung in Bezug auf den Schulgemeinschaftsausschuss – Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J)

 

Die Beantwortung der Anfrage betreffend "Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt" (13149/J XXIV. GP) beantworteten ließ leider viele Fragen offen und steht im Widerspruch zu einer Reihe von der FPÖ vorliegenden Unterlagen, sodass den unterzeichneten Abgeordneten die vorliegende Folgeanfrage notwendig erscheint.

 

So lautete Ihre Beantwortung ua, dass an der HTL Eisenstadt bei der Anmeldung für unverbindliche Übungen und Freigegenstände keine Unterschriftenlisten zur Anwendung kommen, was eindeutig unrichtig ist. Der FPÖ liegt indessen ein ungeschwärztes Exemplar einer Unterschriftenliste für den Vorbereitungskurs Physikolympiade (PHO) vor, wie es als Vorlage auch auf der Seite der HTL Eisenstadt runtergeladen werden kann (vgl. dazu die betreffende Anfrage).

 

Aufgrund inzwischen weiterer der FPÖ bekannt gewordener Informationen über die HTL Eisenstadt soll in der vorliegenden Anfrage auch die ordnungsgemäße Besetzung und Einberufung des Schulgemeinschaftsausschusses


(SGA) in der Amtszeit des Schulleiters DI Wagner hinterfragt werden.

Auf der Heimseite der HTL Eisenstadt sind neben Formularen ua auch schulische Dokumente zu finden, wie etwa die jeweils gültigen Lehrpläne oder die aktuelle Hausordnung.

 

Am SGA der HTL Eisenstadt teilnehmenden Personen zufolge soll ua auch der Schulleiter DI Wagner – der ja im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) keine (!) Stimme hat – bestimmenden Einfluss auf die Beschlüsse des SGA genommen haben. Es soll zudem die letzte Wahl der SGA-Lehrervertreterwahl am 12./13. November 2008 abgehalten worden sein, wohingegen nach §64 Abs 4. SchUG die Lehrervertreter für jedes Schuljahr innerhalb der ersten 3 Monate desselben bis zur nächsten Wahl zu wählen wären. Auch dem mehrfach geäußerten Wunsch eines SGA-Mitglieds nach Einsicht in die SGA-Sitzungsprotokolle soll DI Wagner nicht entsprochen haben.

 

Im Sinne der Informationspflicht einerseits und Transparenz andererseits würde eine künftig größere Sorgfalt im Zusammenhang mit dem Gremium des SGA dazu beitragen, gesetzeswidrige Zustände zu vermeiden und gegebenenfalls auch schneller Korrekturen herbeizuführen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wird seitens des BMUKK die transparente Handhabung, auf der Heimseite der Schule die jeweils gültigen Lehrpläne, Hausordnung etc. für Schüler, Lehrer und Eltern zum Runterladen bereitzustellen unterstützt?

2.     Genügt es hierzu jederzeit editierbare „Urkunden“ ohne Unterschrift und amtlichen Stempel der Genehmigung durch die Schulbehörde erster Instanz online zu stellen?


3.     Schulautonome Lehrpläne und Hausordnungen sind von der Schulbehörde erster Instanz zu genehmigen. Ab wann erlangen diese Urkunden ihre Gültigkeit, ab deren Beschluss im SGA oder ab deren Prüfung durch die Schulbehörde erster Instanz?

4.     Gibt es eine zentrale Datenbank schulautonomer Lehrpläne?

5.     Gibt es auch eine zentrale Datenbank schulautonomer Hausordnungen?

6.     Werden die Prüfungen der Schulbehörden erster Instanz durch das BMUKK validiert?

7.     Welche Aussage trifft der Schulleiter DI Wagner bzgl. der Frage, wie in der Schule die Aktualität und Echtheit der so zur Verfügung gestellten Dokumente garantiert wird?

8.     Wie sind Schüler bzw. deren Eltern bei Änderungen der Hausordnungen zu informieren?

9.     Entbindet die Online-Verfügbarkeit der Hausordnung – selbst, wenn deren Authentizität und Gültigkeit nicht garantiert ist – von deren Aushangpflicht?

10.  Trifft einen Schulleiter, falls dieser nach einem Lehrplan oder einer Hausordnung gefragt wird, eine Auskunftspflicht?

11.  Falls ja, innerhalb welcher Frist hat ein Schulleiter diesbezügliche Anfragen zu beantworten?

12.  Falls ja, entbindet die Online-Verfügbarkeit – selbst wenn deren Authentizität nicht garantiert ist – einen Schulleiter von dieser Auskunftspflicht?

13.  Falls nein, innerhalb welcher Frist hat ein Schulleiter Ihrer Meinung nach in diesem Fall zu antworten?

14.  Gibt es im BMUKK Überlegungen, zur Förderung der Transparenz und Bürgernähe auch andere Schulen mit einer Heimseite anzuweisen, die aktuell gültigen Dokumente für alle les- bzw. runterladbar auf der Heimseite bereitzustellen?


15.  Falls ja, bis wann?

16.  Falls nein, warum nicht?

17.  Wie äußert sich der Schulleiter DI Wagner zu den o.g. Manipulationsvorwürfen betreffend den SGA?

18.  Ist es nach Auffassung des BMUKK legitim oder eine Missachtung des Willens des Gesetzgebers, wenn bewusst versucht wird, auf Entscheidungen des Schulgemeinschaftsausschusses Einfluss auszuüben?

19.  Entspricht es den Tatsachen, dass der Schulleiter DI Wagner seit November 2008 keine SGA-Lehrervertreter-Wahl mehr durchführen ließ?

20.  Falls ja, war dem Schulleiter DI Wagner sein diesbezügliches Säumnis bekannt?

21.  Warum ließ der Schulleiter DI Wagner seit November 2008 keine SGA-Lehrervertreter-Wahl mehr durchführen?

22.  Wann und mit welchem Ergebnis fanden SGA-Lehrervertreterwahlen seit Dienstantritt des betreffenden Schulleiters statt?

23.  Liegt hierbei nach Auffassung des BMUKK ein Gesetzesverstoß durch den Schulleiter DI Wagner vor?

24.  Falls ja, in wie vielen Fällen wurde hier gegen das SchUG verstoßen?

25.  Falls ja, seit wann ist die Zusammensetzung des SGA ungesetzlich?

26.  Falls ja, was bedeutet die ungesetzliche Zusammensetzung des SGA die rechtswirksame Gültigkeit der von ihm getroffenen Beschlüsse?

27.  Falls ja, welche dienstrechtlichen Konsequenzen ergeben sich hier für den Schulleiter DI Wagner?

28.  Welche Aufsichtspflicht bzgl. der Einhaltung der Gesetze obliegt hierbei dem Landesschulrat?

29.  Welche dienstrechtlichen Konsequenzen ergeben sich hier für den zuständigen Landesschulinspektor?


30.  Wie rechtfertigt der Schulleiter die o.g. Verweigerung der Einsichtgewährung in die SGA-Sitzungsprotokolle?

31.  Wie stellte der Schulleiter DI Wagner die Einhaltung der Einladungsfristen für SGA-Sitzungen sicher?

32.  Wurde dies dokumentiert?

33.  Wann (Tag und Uhrzeit) fanden an der HTL Eisenstadt SGA-Sitzungen seit dem Schuljahr 2005/2006 statt?

34.  Wie lauteten die Tagesordnungspunkte und die zugehörigen Beschlüsse inklusive deren Abstimmungsergebnissen der einzelnen SGA-Sitzungen seit dem Schuljahr 2005/2006?

35.  Wie viele Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter waren an den einzelnen Sitzungen seit dem Schuljahr 2005/2006 anwesend?

36.  Wer genehmigte die betreffenden Protokolle?

37.  Falls die Antwort lautet niemand, wie kann deren Echtheit garantiert werden?

38.  Falls die Protokolle gegengezeichnet wurden, wie wurden die betreffenden Personen ausgewählt?

39.  Gab es darunter auch Schülervertreter?

40.  Wie oft änderte sich seit dem Amtsantritt des gegenwärtigen Schulleiters DI Wagner die Zusammensetzung der Elternvertreter?

41.  Wie oft änderte sich seit dem Amtsantritt des gegenwärtigen Schulleiters DI Wagner die Zusammensetzung der Lehrervertreter?

42.  Werden Sie im Sinne des letzten Absatzes der Einleitung der gegenständlichen Anfrage (Informationspflicht und Transparenz) dem Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner die Weisung geben, alle Einladungen zu SGA-Sitzungen inklusive Tagesordnung sowie gegengezeichneten Protokollen der SGA-Sitzungen allgemein zugänglich online zu stellen?