14700/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungsstand Nachwirkungen Kwizda-Unfall 2010

Seit dem Jahr 2010 sorgt ein Unfall, der sich am Standort der Pharmafirma Kwizda-Agro in Leobendorf ereignet hat, für Angst und tiefe Verunsicherung unter der Bevölkerung der betroffenen Gebiete in Korneuburg. Zuletzt sorgten die unterschiedlichen Interpretationen des AGES-Gutachtens (vom 26.11.2012 i.A. der BH Korneuburg) und der Studie der FH-Wien (i.A. der Stadt Korneuburg) für neuerliches Medieninteresse und berechtigte Unruhe bei allen Betroffenen.

Der Vorfall war auch Thema mehrerer parlamentarischer Anfragen, in denen zahlreiche Fragen an die Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Gesundheit betreffend Zuständigkeiten, Hintergründe, rechtlicher Basis für Informationsweitergabe sowie der aktuelle Situation und weiteren Vorgehensweise gestellt. Allerdings blieben Ergebnisse und weitere Schritte der seit spätestens 2011 mit den Ermittlungen befassten Staatsanwaltschaft Korneuburg bisher vollkommen ausgespart. Immer wieder werden die betroffenen BürgerInnen mit neuen Schadstoffen vom Betriebsstandort der Fa. Kwizda konfrontiert, die letzte Sachverhaltsdarstellung von Global 2000 zum Thema erfolgte am 21.Februar 2013. In Hinblick auf die berechtigten Anliegen und die Wahrung der Interessen aller betroffener Bürgerinnen und Bürger richten die unterfertigten Abgeordneten
in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1)     Wann und zu welcher Aktenzahl wurden Anzeigen gegen die Firma Kwizda eingebracht und wie ist der Stand der Strafverfahren?


2)     Welche Behörden sind bei dem Verfahren gegen die Firma Kwizda zuständig, bzw. tätig geworden?

 

3)      Welche gerichtliche Anordnungen wurden bisher von der Staatsanwaltschaft getroffen und welche Maßnahmen wurden auf Grund dieser Anordnungen gesetzt?

4)      Wurde eine umfassende Untersuchung des Grundwassers verbunden mit einer Beweissicherung beauftragt und vorgenommen?

a.       Wenn nein, warum wurde diese Untersuchung noch nicht beauftragt?

b.       Wenn ja, welcher gerichtlich beeideter Gutachter wurde mit der Untersuchung beauftragt?

c.       Liegt ein Untersuchungsergebnis bereits vor, bzw. wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

d.       Wenn ein Untersuchungsergebnis vorliegt, welche Resultate mit rechtlicher Relevanz wurden bisher festgestellt?

e.       Welche Maßnahmen und Anordnungen wurden auf Grund der vorliegenden Gutachten getroffen?

5)      Wurden bereits Ermittlungen bei der Fa. Kwizda durchgeführt um abzuklären welche Schadstoffe von der Firma verarbeitet und gelagert wurden?

a.    Wenn nein, warum wurden diese Ermittlungen noch nicht durchgeführt?

b.    Wenn ja, welche Schadstoffe hat die Firma Kwizda auf dem Standort Leobendorf verarbeitet bzw. auf ihrem Grundstück gelagert?

c.    Wurden die Verantwortlichen der Firma Kwizda bereits einvernommen?

d.    Wenn ja, welche Personen wurden einvernommen?

e.    Wenn nein, warum wurden diese Verantwortlichen noch nicht einvernommen?

6)      Wann ist mit einem Zwischenergebnis bzw. Abschluss der Erhebungen zu diesem Fall zu rechnen?

7)      Ist ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen Beschuldigten der Fa. Kwizda in Vorbereitung, gibt bzw. bis wann gibt es eine rechtskräftige Anklageschrift und wann ist frühestens mit einem Prozessbeginn zu rechnen?