14892/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ausflüge von zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern

 

Der Homepage des Bundesministeriums für Justiz ist unter

http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/justizanstalten/justizanstalt.php?id=3

folgendes zu entnehmen:

„Die Justizanstalt Wien-Mittersteig war ursprünglich der Sitz des Bezirksgerichts Margareten, dem als Strafbezirksgericht für Margareten und Meidling ein Gefängnistrakt angegliedert war. Errichtet wurde das Gebäude in den Jahren 1908 bis 1910 im so genannten “Historischen Heimatstil“. In den Jahren der Naziherrschaft waren im „Gerichtsgefängnis Margareten“ auch politische Gefangene inhaftiert. Im Jahre 1963 wurde nach Sanierungsarbeiten die Sonderanstalt Mittersteig eröffnet und wird seit der Strafrechtsreform 1975 als Zentralanstalt für zurechnungsfähige Rechtsbrecher (§ 21 Abs. 2 StGB), die unter dem Einfluss einer psychischen Störung eine Straftat begangen haben, geführt.“

 

„Die Justizanstalt Wien-Mittersteig versteht sich innerhalb des gesetzlichen Auftrags als Institution, die Täter behandelt, um Opfer zu schützen. Bei dem dafür notwendigen Behandlungskonzept sind das Risiko-, Bedürfnis- und Ansprechbarkeitsprinzip die tragenden Säulen. Die Behandlung und Betreuung richtet sich nach dem Risikolevel, fokussiert die kriminellen Bedürfnisse und wird entsprechend den Fähigkeiten und dem Lernstil der Untergebrachten gestaltet.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wurden in den letzten Jahren Ausflüge aus der Justizanstalt Wien-Mittersteig für dort gemäß § 21 Abs. 2 untergebrachte Rechtsbrecher durchgeführt?
  2. Wenn ja, wohin gingen diese Ausflüge?
  3. Aus welchen Gründen kam es zu diesen Ausflügen?
  4. Gab es auch Ausflüge zum Schwimmen?
  5. Wenn ja, in welche Bäder oder zu welchen Seen?
  6. Aus welchen Gründen kam es zu diesen Ausflügen?
  7. Fallen diese Ausflüge unter das notwendige Behandlungskonzept?
  8. Welche unterschiedlichen Risikolevel gibt es bei den Untergebrachten?