14892/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.05.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ausflüge von zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern
Der Homepage des Bundesministeriums für Justiz ist unter
http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/justizanstalten/justizanstalt.php?id=3
folgendes zu entnehmen:
„Die Justizanstalt Wien-Mittersteig war ursprünglich der Sitz des Bezirksgerichts Margareten, dem als Strafbezirksgericht für Margareten und Meidling ein Gefängnistrakt angegliedert war. Errichtet wurde das Gebäude in den Jahren 1908 bis 1910 im so genannten “Historischen Heimatstil“. In den Jahren der Naziherrschaft waren im „Gerichtsgefängnis Margareten“ auch politische Gefangene inhaftiert. Im Jahre 1963 wurde nach Sanierungsarbeiten die Sonderanstalt Mittersteig eröffnet und wird seit der Strafrechtsreform 1975 als Zentralanstalt für zurechnungsfähige Rechtsbrecher (§ 21 Abs. 2 StGB), die unter dem Einfluss einer psychischen Störung eine Straftat begangen haben, geführt.“
„Die Justizanstalt Wien-Mittersteig versteht sich innerhalb des gesetzlichen Auftrags als Institution, die Täter behandelt, um Opfer zu schützen. Bei dem dafür notwendigen Behandlungskonzept sind das Risiko-, Bedürfnis- und Ansprechbarkeitsprinzip die tragenden Säulen. Die Behandlung und Betreuung richtet sich nach dem Risikolevel, fokussiert die kriminellen Bedürfnisse und wird entsprechend den Fähigkeiten und dem Lernstil der Untergebrachten gestaltet.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage: