1497/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend „Abkommen von WHO und IAEO - Knebelung der WHO?“
Der Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die
parlamentarische Anfrage des Fragestellers
betreffend „Freiheit für die WHO“ am 27.2.2008 wie
folgt beantwortet:
„Diese
Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums
für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft. Unbeschadet dessen habe ich angeregt, dass
das federführend zuständige Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und
Jugend das
Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergieorganisation und der
Weltgesundheits-
organisation einer genauen Prüfung
unterziehen.“
Diese Anfrage vom 27.Februar 2008 war wie folgt begründet:
„Ein Knebelvertrag aus
dem Jahr 1959 zwischen der Atomlobby-Behörde IAEO und der
Weltgesundheitsorganisation WHO
verpflichtet die WHO in atomaren Fragen der Meinung der
IAEO zu folgen, auch wenn es gesundheitliche Themen berührt. Dies wurde
besonders stark im
unglücklichen Agieren der obersten Gesundheitsschützer
sichtbar, das sie in der Aufarbeitung
der Katastrophe von Tschernobyl an den Tag legte " (Quelle: OEKOBIOTIKUM).
Informationen
über das Ergebnis dieser in der AB angekündigte Überprüfung
wurden dem
Fragesteller
bislang nicht übermittelt.
Alison
Katz von „Centre Europe - Tiers Monde“ (Cetim) in Genf hat 2008 in
einem Artikel
„Geheimsache
Tschernobyl - Strahlenschäden sind für die WHO tabu“ (Le Monde
diplomatique
Nr. 8530 vom 14.03.2008) dieses Abkommen
heftig kritisiert. Kritisiert wurden insbesondere das
Leugnen von Strahlenerkrankungen und das Versagen der Universitäten
und der Wissenschaft.
„Die
„ Wissenschaft“, die Informationen über Atomenergie im
Allgemeinen und über die
Katastrophe
von Tschernobyl im Besonderen liefert, ist bei der Frage nach dem
Gesundheitsrisiko zugleich Richter und
Partei. Sämtliche mit Atomenergie befassten Institutionen
einschließlich internationaler Organisation wie Euratom oder
bestimmter UNO-Einrichtungen
funktionieren wie eine „
inzestuöse, nach außen abgeschlossene Familie“ . Die
Fehlleistungen
dieser Pseudowissenschaft und ihrer Methoden reichen von der
unverblümten Übertreibung bis
zum subtilen Betrug. In der ersten Phase, gleich nach dem Unfall von
Tschernobyl, ging es um
die Fälschung und Zurückhaltung von Daten.
Radioaktivitätsmessungen und Untersuchungen
über Krebserkrankungen fanden einfach
nicht statt. Unabhängige Forscher und Institutionen, die
die Folgen der nuklearen Verseuchung aufdeckten, wurden attackiert und ihre
Studien zensiert.“
Dieses Abkommen
zwischen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am 27. Mai 1959 abgeschlossen und
jährt sich in
Kürze zum fünfzigsten Mal.
Eine
internationale Initiative fordert nun, Artikel 1 im Abkommen zwischen der WHO
und der
Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) zu revidieren. Nach dieser
Bestimmung muss die
WHO, bevor sie im Nuklearbereich „ein Forschungsprogramm oder eine
Maßnahme einleitet“,
die Internationale
Atomenergiebehörde (IAEO) konsultieren, um die betreffende Frage
„einvernehmlich zu regeln“.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
europäische und
internationale
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Ist diese zitierte Darstellung richtig?
Wenn ja, wie wird dieses zitierte Abkommen seitens des Ressorts beurteilt?
2. Vertritt daher auch das Ressort die Auffassung, dass zum
Bereich „Radioaktivität und
Gesundheit die IAEO“ international
die absolute Autorität besitzt (ohne über entsprechende
Kompetenz in Gesundheitsangelegenheiten zu verfügen) und nicht die
WHO?
3. Welche Auswirkungen hatte dieses Abkommen aus Sicht des Ressorts bisher?
Wie oft und
in welchen Fällen musste die WHO in atomaren Fragen (d.h. in Fragen der
Radioaktivität) der Meinung der IAEO folgen?
4.
Wie soll aus Sicht des Ressorts dieser Interessenskonflikt zwischen WHO
und IAEO gelöst
werden?
5.
Werden Sie nun auf internationale Ebene dafür eintreten, dass
diesbezüglich Art. I des
Abkommens zwischen
IAEO und der WHO geändert wird?
6.
Ist dem
Ressort bekannt, warum die „Protokolle“ der UN-Konferenzen zum
Thema
Tschernobyl, die 1995 in Genf und
2001 in Kiew stattfand, nie veröffentlicht wurden?
7.
Stimmt es, dass die IAEO mit ihrem Veto von der WHO in Vergangenheit
bereits geplante
Konferenzen zum Thema
„Radioaktivität und Gesundheit“ verhinderte?
8.
Werden Sie
sich internationale und in der WHO dafür einsetzen, dass unabhängige
und
zuverlässige Untersuchungen über
die gesundheitlichen Folgen der zivilen und militärischen
Nutzung von Atomenergie zugelassen und diese Ergebnisse auch weltweit
veröffentlicht
werden?
9.
Gibt es aus
Sicht des Ressorts noch andere ähnliche Abkommen, welche die WHO
verpflichtet, in bestimmten
Gesundheitsangelegenheiten die Meinung anderer internationaler
Einrichtungen zu vertreten oder Fragen „einvernehmlich“ zu
regeln?