1497/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Abkommen von WHO und IAEO - Knebelung der WHO?“

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die
parlamentarische Anfrage des Fragestellers betreffend „Freiheit für die WHO“ am 27.2.2008 wie
folgt beantwortet:

„Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Unbeschadet dessen habe ich angeregt, dass
das federführend zuständige Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend das
Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergieorganisation und der Weltgesundheits-
organisation einer genauen Prüfung unterziehen.“

Diese Anfrage vom 27.Februar 2008 war wie folgt begründet:

Ein Knebelvertrag aus dem Jahr 1959 zwischen der Atomlobby-Behörde IAEO und der
Weltgesundheitsorganisation WHO verpflichtet die WHO in atomaren Fragen der Meinung der
IAEO zu folgen, auch wenn es gesundheitliche Themen berührt. Dies wurde besonders stark im
unglücklichen Agieren der obersten Gesundheitsschützer sichtbar, das sie in der Aufarbeitung
der Katastrophe von Tschernobyl an den Tag legte " (Quelle: OEKOBIOTIKUM).

Informationen über das Ergebnis dieser in der AB angekündigte Überprüfung wurden dem
Fragesteller bislang nicht übermittelt.


Alison Katz von „Centre Europe - Tiers Monde“ (Cetim) in Genf hat 2008 in einem Artikel
„Geheimsache Tschernobyl - Strahlenschäden sind für die WHO tabu“ (Le Monde diplomatique
Nr. 8530 vom 14.03.2008) dieses Abkommen heftig kritisiert. Kritisiert wurden insbesondere das
Leugnen von Strahlenerkrankungen und das Versagen der Universitäten und der Wissenschaft.

 

„Die „ Wissenschaft“, die Informationen über Atomenergie im Allgemeinen und über die
Katastrophe von Tschernobyl im Besonderen liefert, ist bei der Frage nach dem
Gesundheitsrisiko zugleich Richter und Partei. Sämtliche mit Atomenergie befassten Institutionen
einschließlich internationaler Organisation wie Euratom oder bestimmter UNO-Einrichtungen
funktionieren wie eine „ inzestuöse, nach außen abgeschlossene Familie“ . Die Fehlleistungen
dieser Pseudowissenschaft und ihrer Methoden reichen von der unverblümten Übertreibung bis
zum subtilen Betrug. In der ersten Phase, gleich nach dem Unfall von Tschernobyl, ging es um
die Fälschung und Zurückhaltung von Daten. Radioaktivitätsmessungen und Untersuchungen
über Krebserkrankungen fanden einfach nicht statt. Unabhängige Forscher und Institutionen, die
die Folgen der nuklearen Verseuchung aufdeckten, wurden attackiert und ihre Studien zensiert.“

Dieses Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am 27. Mai 1959 abgeschlossen und jährt sich in
Kürze zum fünfzigsten Mal.

Eine internationale Initiative fordert nun, Artikel 1 im Abkommen zwischen der WHO und der
Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) zu revidieren. Nach dieser Bestimmung muss die
WHO, bevor sie im Nuklearbereich „ein Forschungsprogramm oder eine Maßnahme einleitet“,
die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) konsultieren, um die betreffende Frage
„einvernehmlich zu regeln“.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.  Ist diese zitierte Darstellung richtig?

Wenn ja, wie wird dieses zitierte Abkommen seitens des Ressorts beurteilt?


2.  Vertritt daher auch das Ressort die Auffassung, dass zum Bereich „Radioaktivität und
Gesundheit die IAEO“ international die absolute Autorität besitzt (ohne über entsprechende
Kompetenz in Gesundheitsangelegenheiten zu verfügen) und nicht die WHO?

3.  Welche Auswirkungen hatte dieses Abkommen aus Sicht des Ressorts bisher?

Wie oft und in welchen Fällen musste die WHO in atomaren Fragen (d.h. in Fragen der
Radioaktivität) der Meinung der IAEO folgen?

4.         Wie soll aus Sicht des Ressorts dieser Interessenskonflikt zwischen WHO und IAEO gelöst
werden?

5.         Werden Sie nun auf internationale Ebene dafür eintreten, dass diesbezüglich Art. I des
Abkommens zwischen IAEO und der WHO geändert wird?

6.         Ist dem Ressort bekannt, warum die „Protokolle“ der UN-Konferenzen zum Thema
Tschernobyl, die 1995 in Genf
und 2001 in Kiew stattfand, nie veröffentlicht wurden?

7.         Stimmt es, dass die IAEO mit ihrem Veto von der WHO in Vergangenheit bereits geplante
Konferenzen zum Thema „Radioaktivität und Gesundheit“ verhinderte?

8.         Werden Sie sich internationale und in der WHO dafür einsetzen, dass unabhängige und
zuverlässige Untersuchungen über die gesundheitlichen Folgen der zivilen und militärischen
Nutzung von Atomenergie zugelassen und diese Ergebnisse auch weltweit veröffentlicht
werden?

9.         Gibt es aus Sicht des Ressorts noch andere ähnliche Abkommen, welche die WHO
verpflichtet, in bestimmten Gesundheitsangelegenheiten die Meinung anderer internationaler
Einrichtungen zu vertreten oder Fragen „einvernehmlich“ zu regeln?