15048/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.06.2013
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Anfrage
Der Abgeordneten Walter Schopf, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Generationen betreffend der Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Seit dem Auslaufen der Übergangsfristen zur
Öffnung des heimischen
Arbeitsmarktes für Staatsangehörige aller EU-Mitgliedsstaaten, stellt
das sog. „Lohn- und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“ eine
wichtige gesetzliche Maßnahme dar, damit alle Beteiligten am
Wirtschaftsprozess faire Chancen erhalten. Einerseits
betrifft dies die Erhaltung gleicher Arbeits- und Lohnbedingungen auch bei
grenzüberschreitenden Tätigkeiten, andererseits gilt es, für
einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zu sorgen. Letztendlich stellt auch
die Sicherstellung
des Erhalts von entsprechenden Abgaben und Sozialbeiträgen einen wichtigen
Umstand für den Staat Österreich dar.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten zum Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Generationen nachstehende
Anfrage
1. Bei wie vielen Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Branchen und Jahren - wurden im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Kontrollen auf Basis des „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ durchgeführt?
2. Bei wie vielen Arbeitnehmerlnnen dieser Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - wurden im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Kontrollen aus Basis des „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ durchgeführt?
3. Bei wie vielen Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - haben sich im Zuge von Kontrollen Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ ergeben?
4. Bei wie vielen Arbeitnehmerlnnen dieser Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - haben sich im Zuge von Kontrollen Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das „Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes“ ergeben?
5.
In wie vielen
Fällen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen -
konnte Verdachtsfälle erhärtet werden und es wurden Strafverfahren
eingeleitet oder Strafen verhängt?
6. Welche Branchen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern - sind von Verstößen gegen das Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz meistbetroffen?
7. Kam es seit Inkrafttreten des „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzs“ bereits zu „Wiederholungsfällen“ bei den Verstößen? Wenn ja, wie viele − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - waren es?
8. Aus welchem Land werden in Österreich im genannten Zeitraum die meisten grenzüberschreitenden Leistungen angeboten, sodass auf sie das Lohn-und- Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz Anwendung findet?
9. Aus welchem Land kommen im genannten Zeitraum die meisten Firmen bzw. Arbeitnehmerlnnen, gegen die eine Anzeige nach dem Lohn-und- Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verhängt wurde?
10.Ausländischen Arbeitgebern, die wiederholt wegen Unterentlohnung bestraft wurden, kann die Anbietung einer Dienstleistung in Österreich untersagt werden. Ist dies im genannten Zeitraum passiert? Falls ja, wie oft? Es wird um eine Aufschlüsselung nach Branche gebeten.
11. Wie hoch war die höchste Strafe,
die im genannten Zeitraum wegen eines Verstoßes gegen das
„Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“
verhängt wurde?
12. Das
„Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ ist nicht nur auf
Firmen und Personen anzuwenden, die grenzüberschreitend tätig sind.
Wurde man im Zuge von Kontrollen im genannten Zeitraum auch auf
österreichische Arbeitnehmerlnnen aufmerksam, denen Löhne oder
Gehälter bezahlt wurden, die sogar unter dem niedrigsten Grundgehalt
liegen, das ihnen nach Kollektivvertrag zustehen würde? Wenn ja, wie viele
waren es? Es wird um
eine Aufschlüsselung nach Bundesland und Branche gebeten.
13. Neben der Unterbezahlung stellt auch
die Kontrollvereitelung einen Verstoß gegen das Gesetz dar. In wie vielen
Fällen im genannten Zeitraum − aufgeschlüsselt nach
Bundesländern und Branchen - wurde die Kontrolle
bisher verhindert oder unmöglich gemacht? In wie vielen Fällen kam es
dabei zu Anzeigen?
14.
Kommt es zur
Verurteilung eines Arbeitgebers, so muss neben einer allfälligen Strafe
auch die Differenz zwischen dem zu bezahlenden und dem tatsächlich
bezahlten Lohn erfolgen. Dies führt in der Folge auch zu einer
Nachverrechnung von Lohnabhängigen Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen. Auf wie viel belaufen sich im genannten
Zeitraum die Gesamtbeträge − aufgeteilt nach Art der Abgabe bzw. des
Beitrages − die durch das
„Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“ nachverrechnet
werden konnten?