15048/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2013
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Anfrage

Der Abgeordneten Walter Schopf, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Generationen betreffend der Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Seit dem Auslaufen der Übergangsfristen zur Öffnung des heimischen
Arbeitsmarktes für Staatsangehörige aller EU-Mitgliedsstaaten, stellt das sog. „Lohn- und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“ eine wichtige gesetzliche Maßnahme dar, damit alle Beteiligten am Wirtschaftsprozess faire Chancen erhalten. Einerseits
betrifft dies die Erhaltung gleicher Arbeits- und Lohnbedingungen auch bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten, andererseits gilt es, für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zu sorgen. Letztendlich stellt auch die Sicherstellung
des Erhalts von entsprechenden Abgaben und Sozialbeiträgen einen wichtigen Umstand für den Staat Österreich dar.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten zum Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Generationen nachstehende

Anfrage

1.     Bei wie vielen Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Branchen und Jahren - wurden im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Kontrollen auf Basis des „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ durchgeführt?

2.    Bei wie vielen Arbeitnehmerlnnen dieser Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - wurden im Jahr 2012 und im Jahr 2013 Kontrollen aus Basis des „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ durchgeführt?


3.    Bei wie vielen Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - haben sich im Zuge von Kontrollen Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ ergeben?

4.    Bei wie vielen Arbeitnehmerlnnen dieser Firmen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - haben sich im Zuge von Kontrollen Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das „Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes“ ergeben?

5.    In wie vielen Fällen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - konnte Verdachtsfälle erhärtet werden und es wurden Strafverfahren
eingeleitet oder Strafen verhängt?

6.    Welche Branchen − aufgeschlüsselt nach Bundesländern - sind von Verstößen gegen das Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz meistbetroffen?

7.    Kam es seit Inkrafttreten des „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzs“ bereits zu „Wiederholungsfällen“ bei den Verstößen? Wenn ja, wie viele − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - waren es?

8.    Aus welchem Land werden in Österreich im genannten Zeitraum die meisten grenzüberschreitenden Leistungen angeboten, sodass auf sie das Lohn-und- Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz Anwendung findet?

9.    Aus welchem Land kommen im genannten Zeitraum die meisten Firmen bzw. Arbeitnehmerlnnen, gegen die eine Anzeige nach dem Lohn-und- Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verhängt wurde?

10.Ausländischen Arbeitgebern, die wiederholt wegen Unterentlohnung bestraft wurden, kann die Anbietung einer Dienstleistung in Österreich untersagt werden. Ist dies im genannten Zeitraum passiert? Falls ja, wie oft? Es wird um eine Aufschlüsselung nach Branche gebeten.


11. Wie hoch war die höchste Strafe, die im genannten Zeitraum wegen eines Verstoßes gegen das „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“
verhängt wurde?

12. Das „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ ist nicht nur auf Firmen und Personen anzuwenden, die grenzüberschreitend tätig sind. Wurde man im Zuge von Kontrollen im genannten Zeitraum auch auf österreichische Arbeitnehmerlnnen aufmerksam, denen Löhne oder Gehälter bezahlt wurden, die sogar unter dem niedrigsten Grundgehalt liegen, das ihnen nach Kollektivvertrag zustehen würde? Wenn ja, wie viele waren es? Es wird um
eine Aufschlüsselung nach Bundesland und Branche gebeten.

13. Neben der Unterbezahlung stellt auch die Kontrollvereitelung einen Verstoß gegen das Gesetz dar. In wie vielen Fällen im genannten Zeitraum − aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - wurde die Kontrolle
bisher verhindert oder unmöglich gemacht? In wie vielen Fällen kam es dabei zu Anzeigen?

14. Kommt es zur Verurteilung eines Arbeitgebers, so muss neben einer allfälligen Strafe auch die Differenz zwischen dem zu bezahlenden und dem tatsächlich bezahlten Lohn erfolgen. Dies führt in der Folge auch zu einer Nachverrechnung von Lohnabhängigen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Auf wie viel belaufen sich im genannten
Zeitraum die Gesamtbeträge − aufgeteilt nach Art der Abgabe bzw. des Beitrages − die durch das „Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“ nachverrechnet werden konnten?