15128/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Staatsanwaltschaft zeigte Polizeibeamten „auf Grund eigenen Versagens an“

 

 

Die Printausgabe der Salzburger Nachrichten berichtete am 31.5.2013 unter dem Titel: „Frust bei der Polizei über „laxe“ Justiz“, über die massive Empörung der   Exekutive über die Staatsanwaltschaft.

SALZBURG (SN). (…) Ein Flachgauer sei kürzlich an der Grenze zu Osteuropa mit großen Mengen Suchtgift gestoppt worden. Eine Hausdurchsuchung in dessen Heimatort sei angeordnet und von der Staatsanwaltschaft bewilligt worden. Bei der Durchsuchung hätten Beamte Bargeld und Drogen gefunden. Doch dann habe sich herausgestellt, dass auf dem Durchsuchungsbefehl der Stempel des zuständigen Richters gefehlt habe. „Das war ein Versäumnis der Staatsanwaltschaft.“ Diese habe aber den Polizeibeamten, der das Haus durchsucht habe, wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Der verdächtige Mann habe den sichergestellten Geldbetrag wieder zurückbekommen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie begründete die Staatsanwaltschaft ihre Vorgehensweise in besagtem Fall?
  2. Wie begründete die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen gegen besagten Polizeibeamten?
  3. Wie viel und welches Suchtgift wurde bei dem Verdächtigen sichergestellt? (aufgegliedert nach Fundorten (Grenze, Hausdurchsuchung), Art und Menge des Suchtgifts)
  4. Wie viel Bargeld wurde bei dem Verdächtigen sichergestellt? (aufgegliedert nach Fundorten (Grenze, Hausdurchsuchung))
  5. Wer ist für diesen Fehler verantwortlich?

  1. Ergingen in dieser Causa Weisungen seitens Ihres Ressorts?
  2. Wenn ja, welche?
  3. Werden in dieser Causa noch Weisungen seitens Ihres Ressorts ergehen?
  4. Wenn ja, welche?