15128/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.06.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Staatsanwaltschaft zeigte Polizeibeamten „auf Grund eigenen Versagens an“
Die Printausgabe der Salzburger Nachrichten berichtete am 31.5.2013 unter dem Titel: „Frust bei der Polizei über „laxe“ Justiz“, über die massive Empörung der Exekutive über die Staatsanwaltschaft.
„SALZBURG (SN). (…) Ein Flachgauer sei kürzlich an der Grenze zu Osteuropa mit großen Mengen Suchtgift gestoppt worden. Eine Hausdurchsuchung in dessen Heimatort sei angeordnet und von der Staatsanwaltschaft bewilligt worden. Bei der Durchsuchung hätten Beamte Bargeld und Drogen gefunden. Doch dann habe sich herausgestellt, dass auf dem Durchsuchungsbefehl der Stempel des zuständigen Richters gefehlt habe. „Das war ein Versäumnis der Staatsanwaltschaft.“ Diese habe aber den Polizeibeamten, der das Haus durchsucht habe, wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Der verdächtige Mann habe den sichergestellten Geldbetrag wieder zurückbekommen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage