15352/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend geplante Finanzierung des sozialen Wohnbau mit Pensionskassengeld

 

Geht es nach der ÖVP, insbesondere Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger, soll der soziale Wohnbau künftig eine kräftige Finanzspritze von den Pensionskassen erhalten. 10% wird von den Pensionskassen gefordert, in den sozialen Wohnbau zu investieren.

Das Problem dabei ist, dass für Investitionen in den sozialen Wohnbau, wie der Name schon sagt, nur minimale Renditen realisierbar sind. Pensionskassen müssen jedoch, um stabile Renten sicherstellen zu können, möglichst hohe Renditen erzielen. Die dafür notwendige Mindestrendite liegt jedenfalls weit über jener, die in der sozialen Wohnbaufinanzierung zu verdienen ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden Sie in Ihrer Funktion als Finanzministerin diese Forderung unterstützen?

2.    Wie ist es gegenüber den ohnehin schon geschädigten Pensionskassenopfern zu verantworten, dass deren Kapital den sozialen Wohnbau fördern soll, wobei andererseits Wohnbauförderungsgelder nicht zweckgebunden sind?

3.    Dürfen die Pensionskassen beim derzeitigen Rechtsstand überhaupt am Immobilienmarkt tätig werden bzw. tätig sein?

4.    Wenn ja welche Kassen sind davon erfasst?

5.    Müssen die Rechtsgrundlagen für die in Österreich bestehenden Pensionskassen geändert werden, damit diese am Immobilien- bzw. Wohnbausektor im geforderten Sinne tätig werden könnten?

6.    Wodurch würde es bei einer Investition der Pensionskassen in den Wohnbausektor den Kassen ermöglicht, mehr Stabilität in ihr Veranlagungsportfeuille zu bringen?

7.    Was würde die Hinaufsetzung der Emittentengrenze von 5 auf 10 Prozent für die Pensionsbezieher bedeuten?

8.    Ist die Forderung von Vizekanzler Spindelegger im Einklang mit den Rechtsgrundlagen der in Österreich aktiven Pensionskassen?

9.    Ist die Forderung von Vizekanzler Spindelegger im Einklang mit den EU-Rechtsgrundlagen?