15460/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Direkte Demokratie und Bürgerkarte

BEGRÜNDUNG

 

Der Antrag 2177/A der Abg. Cap, Kopf und Kolleg/innen wie auch der gemeinsame Abänderungsantrag dazu sehen eine online-Unterstützung von Volksbegehren und parlamentarischen Bürgerinitiativen mit der Bürgerkarte oder der Handysignatur vor.

Es ist daher wichtig, den Zugang zu diesen Unterstützungsformen optimal zu gewährleisten.

1.    Verfügbarkeit der Bürgerkarte bzw Handysignatur im Ausland

Gegenwärtig besteht keine Möglichkeit, als Auslandsösterreicher/in unproblematisch und ohne hohe Kosten an eine Bürgerkarte zu kommen. Die Bürgerkarte muss in Österreich ausgestellt und von einer österreichischen Institution freigeschalten werden, ebenso die Handysignatur. Es gibt in der Bundesrepublik für ca. 250.000 Auslandsösterreicher/innen zwei Dienststellen des BMeiA mit Passbefugnis, nämlich die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in München. Weiters nehmen die Honorarkonsulate Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Nürnberg und Stuttgart Passanträge entgegen. In den USA sind ausschließlich die Botschaft in Washington und die Generalkonsulate in Chicago, Los Angeles und New York passbefugt. Passanträge nehmen laut Webseiten des BMeiA nur das Honorarkonsulat in Miami entgegen.

Die Handysignatur hingegen ist ausschließlich an den Besitz eines österreichischen Mobiltelefons gebunden. Es ist anzunehmen, dass kaum ein/e  Auslandsösterreicher/in in Düsseldorf oder Melbourne ein österreichisches Mobiltelefon besitzt, sondern eines von einem deutschen bzw. australischen Anbieter.


Für den unwahrscheinlichen Fall, dass z. B. ein/e Auslandsösterreicher/in in New York ein österreichisches Mobiltelefon besitzt, ist die TAN maximal fünf Minuten gültig, siehe http://buergerkarte.at/anleitungen/So_funktionierts_handy-signatur.pdf .

SMS werden bedingt durch technischen Fortschritt zunehmend von alternativen Produkten wie iMessage oder Blackberry Instant Messages ersetzt. Manchen Benutzerinnen und Benutzern von Smartphones ist hierbei nicht einmal bewusst, dass hier ein anderer Kanal genommen wird.

Die Signatur mit Bürgerkarte bzw. Handy ist technisch aufwändig und es kann durchaus passieren, dass ein/e Auslandsösterreicher/in hiermit Probleme hat. In diesem Fall benötigt er/sie Unterstützung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

Bürgerkarte und Handysignatur für Auslandsösterreicher/innen

1.         Welche Dienststellen des BMeiA sollen künftig Bürgerkarten freischalten können?

2.         Ab wann ist dies beabsichtigt?

3.         Ist beabsichtigt, dass diese Dienststellen die Bürgerkarte auch ausstellen?

4.         Falls nein, wie soll der/die Auslandsösterreicher/in zu seiner/ihrer Bürgerkarte kommen?

5.         Welcher Zeit- und Geldaufwand ist für z. B. eine/n in den USA im Bundesstaat Colorado lebende/n Österreicher/in erforderlich, an eine Bürgerkarte zu kommen und diese aktivieren zu lassen?

6.         Wie häufig muss diese Aktivierung einer Bürgerkarte erfolgen? Gilt diese Aktivierung ewig oder gibt es ein Ablaufdatum, an dem eine erneute Aktivierung erforderlich ist?

7.         Gibt es für Auslandsösterreicher/innen realistische Alternativen zur persönlichen Aktivierung bei der österreichischen Auslandsvertretung, sind beispielsweise Kooperationen mit ausländischen Behörden oder Firmen geplant, hier die Bürgerkarte freischalten zu lassen?

8.         Ist es möglich, Auslandsösterreicher/innen mit ausländischen Mobiltelefonen den Einsatz der Handysignatur zu ermöglichen? Wann und mit welchen ausländischen Mobilfunkbetreibern wird dieser technische Service nutzbar sein?


9.         Zur kurzen Gültigkeit der TAN: Kann die Behörde technisch sicherstellen, dass die SMS innerhalb dieser fünfminütigen Gültigkeitsfrist beim Empfänger/bei der Empfängerin eintrifft? Erfahrungsgemäß dauern SMS z. B. nach Australien durchaus mehrere Stunden.

10.      Kann die Behörde sicherstellen, dass die SMS überhaupt eintrifft?

11.      Ist beabsichtigt, die SMS durch andere Übertragungswege wie z. B. iMessages zu ergänzen bzw. zu ersetzen?

12.      Ist beabsichtigt, Auslandsösterreicher/innen eine telefonische oder persönliche Unterstützung zu bieten?