1547/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.03.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Bucher
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend verschärfter Vorgaben für Finanzämter
Aufgrund von vermehrten Angaben aus der Bevölkerung ist der Eindruck entstanden, dass die Finanzämter im Zuge der Finanzkrise ihr Vorgehen zur Durchsetzung bestehender Ansprüche erheblich verschärft haben. So scheinen sie vergleichsweise schneller und härter wie noch vor der Krise vorzugehen. Insbesondere scheinen Mittel wie Pfändungen und Konkursanträge erheblich eher zur Anwendung zu kommen.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Gibt es interne Vorgaben des Finanzministeriums für Finanzämter, die ein einheitliches Vorgehen bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche regeln?
2. Wenn ja, wie sehen diese aus?
3. Sind diese im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise verändert worden?
4. Wenn ja, sind diese verschärft worden?
5. Um was für Verschärfungen handelt es sich konkret?
6. Sind diese zeitlich befristet?
7. Gibt es Kulanzspielräume?
8. Aus welchem Grund sind die Verschärfungen erfolgt?
9. Wie viele Konkursanträge wurden seit Oktober 2008 von den zuständigen Finanzämtern gestellt?
10. Wie sehen sie die jeweiligen Monatszahlen seit Oktober 2008 aus?
Wien, 31.03.2009