15556/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Adelheid Fürntrath-Moretti Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

betreffend Gehaltstransparenz für Betriebe über 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das derzeitige Gleichbehandlungsgesetz sieht eine innerbetriebliche Offenlegung der Gehälter nach Verwendungsgruppen vor. Diese werden derzeit den Betriebsräten zur Einsicht vorgelegt.

Das Gesetz sieht weiters vor, dass der Datenschutz eingehalten werden muss und es auch keinerlei Rückschlüsse auf Einzelpersonen geben darf.

Ab 2013 müssen Betriebe mit über 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Einkommensberichtslegung nachkommen.

In einem Interview mit dem „Standard“ vom 05. Oktober 2012 hat die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst gesagt: „Ich werde den Sozialpartnern daher den Vorschlag machen, dass in einem nächsten Schritt sämtliche Unternehmen ab 25 Mitarbeitern verpflichtet werden, innerbetrieblich die Gehälter nach Verwendungsgruppen offenzulegen“. Gleichzeitig wurde jedoch betont, dass eine völlige Offenlegung Probleme mit dem Datenschutz nach sich ziehen würde.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst nachstehende

Anfrage

1.    Haben sie mit den Sozialpartner bereits über ihre Forderung nach Erstellung von Einkommensberichten bei Betrieben mit über 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesprochen?

1.1. Wenn ja -wie ist das Ergebnis

1.2. Wenn nein – haben Sie ein solches Gespräch vor?

2.    Haben Sie zu diesem Thema in ihrem Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet?

2.1.  Wenn ja - wer nimmt an dieser Teil?

2.2.  Wenn ja - welche Ministerien sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten

2.3.  Wenn ja - sind die alle Sozialpartner vertreten?

2.4.  Wenn nein - warum nicht?

3.    Wie viele Betriebe würde diese Forderung österreichweit betreffen?

4.    Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde die Umsetzung dieser Forderung betreffen?

5.    Wie viel Betriebe mit über 25 Mitarbeiter aber unter 150 Mitarbeiter gibt es in Österreich

5.1.  Wie viele Beschäftigte haben diese insgesamt?

5.2.  Wie viele davon haben in derselben verwendungsgruppe mehrere Mitarbeiter sodass Rückschlüsse auf einzelne Gehälter nicht gezogen werden können

6.    Haben Sie die Datenschutzkommission von Ihren Ideen informiert?

7.    Gab es zum jetzigen gesetzlichen Bestimmung datenschutzrechtliche Verfahren?

7.1.  Wenn ja, wie viele und in welchem Zeitraum?

8.    Wie stellen sie sicher, dass keine Rückschlüsse auf das jeweilige Gehalt von einzelnen bei Betrieben gezogen werden können.

9.    Haben sie zu Ihrer Forderung eine Umfrage bzw. wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben?

9.1.  Wenn ja - wie ist das Ergebnis dieser Umfrage bzw. Studie?

9.2.  Wenn ja - wer hat diese erstellt?

9.3.  Welche Kosten haben Fremdleistungen zum Thema „Gehaltstransparenz“ in ihrem Ministerium verursacht?