15817/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Waffenlieferungs-Ausfuhrantrag für Guatemala

BEGRÜNDUNG

 

Laut einer informellen Mitteilung an die Grüne Abgeordnete des Europäischen Parlaments Ulrike Lunacek soll beim österreichischen Wirtschaftsministerium ein Ausfuhrantrag für Glock-Pistolen nach Guatemala eingebracht worden sein, bzw. derzeit eingebracht werden. Die menschenrechtliche Situation in Guatemala ist nach dem jahrzehntelangen Bürgerkrieg dort nach wie vor sehr angespannt. Staatliche Institutionen, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaat und Demokratie, sind bis heute geschwächt. Morde, Entführungen, „Verschwindenlassen“ und Vertreibungen gehören zur Repressionspolitik gegenüber MenschenrechtsaktivistInnen, indigener Bevölkerung sowie Oppositionellen. Es wurde deshalb 2008 von den Vereinten Nationen und Guatemala eine internationale Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) geschaffen, deren dezidiertes Ziel es ist die Straflosigkeit solcher Repressionspolitik in Guatemala zu bekämpfen und kriminelle Organisationen zu demobilisieren.  Insofern würde ein Antrag auf Genehmigung einer Waffenausfuhr nach Guatemala große Fragen hinsichtlich des Risikos weiterer Menschenrechtsverletzungen, Verstärkung der bestehenden Spannungen und Konflikte im Bestimmungsland und Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit (§6 ff Außenwirtschaftsgesetz) aufwerfen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Hat die Firma Glock oder ein anderer österreichischer Waffenhersteller einen oder mehrere Anträge zur Genehmigung der Ausfuhr von Waffen nach Guatemala nach dem Außenwirtschaftsgesetz gestellt? Falls ja wann und in welchem Lieferumfang, für welche Waffen?

 

2)    Wurden dieser Antrag bzw. Anträge bereits genehmigt oder ist das Verfahren derzeit noch anhängig?

 

3)    Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens?

 

4)    Wer wird in dem Antrag bzw. den Anträgen als Endempfänger genannt (zB Behörden, Institutionen, Endverbraucher?

 

5)    Was wird in dem Antrag bzw. den Anträgen als Endverwendungszweck genannt?

 

6)    Wie viele und welche auszuliefernden Waffen umfasst der Antrag bzw. die Anträge?

 

7)    Hat das Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten bereits seine Stellungnahme zu diesem Ausfuhrantrag abgegeben? Falls ja, wie lautet diese?

 

8)    Wie beurteilt das Außenministerium darin das Risiko, dass die Waffen zu Repression, Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des humanitären Menschenrechts (gemäß §6 Außenwirtschaftsgesetz) in Guatemala führen könnten? Bitte um Beifügung der Stellungnahme.

 

9)    Hat das Wirtschaftsministerium bereits darüber entschieden, ob der Antrag bzw. die Anträge auf Ausfuhrgenehmigung genehmigt werden? Falls ja, wie lautet die Entscheidung genau? Falls nein, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

 

10) Wie beurteilt das Wirtschaftsministerium das Risiko, dass die Waffen zu Repression, Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des humanitären Menschenrechts (gemäß §6 Außenwirtschaftsgesetz) in Guatemala führen könnten?

 

11) Haben Sie die Waffenausfuhr unter einer Auflage iSd §54 Außenwirtschaftsgesetzes  genehmigt? Falls ja, unter welcher Auflage genau? Falls nein, weshalb hielten Sie dies nicht für notwendig?

 

12) Haben Sie als Auflage den Nachweis einer Wareneingangsbestätigung bzw. einer Endverbraucherbescheinigung erteilt?

 

13) Falls die Lieferung an Militär bzw. an Polizei oder andere bewaffnete Einheiten in Guatemala erfolgt: Wie stellen Sie konkret sicher, dass die Waffen nicht zu Zwecken der internen Repression, Menschenrechtsverletzungen oder humanitären Völkerrechtsverletzungen beitragen?