15941/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.09.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „untergetauchte“ Asylwerber und Aufenthaltsverpflichtung
Der Anfragebeantwortung 13173/AB, XXIV. GP war zu entnehmen:
„Im Jahr 2012 sind insgesamt 2.625 Asylwerber „untergetaucht“.
Im Jahr 2012 sind insgesamt 1.634 Asylwerber (78%) im Zulassungsverfahren „untergetaucht“.“
Der Anfragebeantwortung 10350/AB, XXIV. GP war zu entnehmen:
Im Jahr 2011 sind insgesamt 2.367 Asylwerber „untergetaucht“.
Im Jahr 2011 sind insgesamt 1.088 Asylwerber (67%) im Zulassungsverfahren „untergetaucht“.
Im Asylgesetz ist im § 15 Absatz 3a als Mitwirkungspflicht eine Aufenthaltspflicht für Asylwerber im Zulassungsverfahren vorgesehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: