15945/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.09.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Löschung von Abgabenkonten

 

 

Die Österreichischen Finanzämter löschen ein Abgabenkonto gegenüber Unternehmen (Firmenlöschungen), wenn die Forderungen uneinbringlich sind. Dies passiert entweder aus Liquiditätsgründen oder aus der Tatsache heraus, dass keine Rückgriffsrechte auf haftende, natürliche Personen möglich sind, beispielsweise der Geschäftsführer setzt sich ins Ausland ab.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist die Summe aus diesen Forderungsausfällen 1999 bis 2012 gesamt?

2.    Wie hoch ist die Summe aus diesen Forderungsausfällen 1999 bis 2012 aufgeschlüsselt nach Jahren?

3.    Wie hoch ist die Summe aus diesen Forderungsausfällen 1999 bis 2012 aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

4.    Wie hoch ist die Summe aus diesen Forderungsausfällen 1999 bis 2012 aufgeschlüsselt nach Finanzämtern?

5.    Wie hoch ist die Summe aus diesen Forderungsausfällen 1999 bis 2012 aufgrund der Nichtauffindbarkeit von haftenden Personen?

6.    Wieviele Personen waren nicht mehr auffindbar?

7.    Wie hoch ist die Summe aus diesen Forderungsausfällen 1999 bis 2012 aufgrund der Nichtzustellbarkeit an EU-Staatsangehörige?

8.    Wieviele Personen davon waren nicht mehr auffindbar?

9.    Wie hoch ist die Summe aus diesen Forderungsausfällen 1999 bis 2012 aufgrund der Nichtzustellbarkeit an Drittstaatsangehörige?

10. Wieviele Personen davon waren nicht mehr auffindbar?

11. Wie viele Tage vergehen im Durchschnitt zwischen Erstbescheid und Löschungsauftrag?