15948/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend Neubeginn ohne Korruption: Aufklärung, politische Verantwortung und Geld zurück

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

 

A.   Der Untersuchungsausschuss und die Vertuschungsvermutung

 

 

Im Spätsommer 2012 führte der Versuch der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, die Übermittlung weiterer Ermittlungsakten an den Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen zu verhindern, letztlich zur Beendigung der Ausschussarbeit, bevor dieser seine Arbeit abschließen konnte.

 

In vielen BeobachterInnen reifte damals der Verdacht, dass damit verhindert werden sollte, dass weitere belastende Informationen über illegale Parteienfinanzierung öffentlich bekannt würden. Jüngste Veröffentlichungen auf Basis von Akten, die dem Ausschuss so vorenthalten wurden, stützen diese Vermutung. SPÖ und ÖVP haben mit Hilfe der FPÖ den Untersuchungsausschuss abgewürgt, weil sie noch zu viel zu verbergen hatten.

 

Die Regierungsparteien konnten aber nicht verhindern, dass die Strafjustiz den Hinweisen aus dem Untersuchungsausschuss nachging und dabei zu weiteren wesentlichen Erkenntnissen kam.


Auch wenn es SPÖ und ÖVP nicht passt: Der Nationalrat und mit ihm die Öffentlichkeit haben ein Recht zu erfahren, wie weit das System der organisierten Korruption geht – und was von Justiz und Politik dagegen unternommen wird.

 

Mit dieser Dringlichen Anfrage soll daher der aktuelle Verfahrens- und Ermittlungsstand öffentlich gemacht werden, sofern dadurch nicht weitere Erhebungen gefährdet werden.

 

Ausgangspunkt ist die detaillierte Beantwortung der Dringlichen Anfrage an die Bundesministerin für Justiz vom 8.11.2012, in welcher in vorbildlicher Art und Weise der Verfahrensstand zum damaligen Zeitpunkt in den im Untersuchungsausschuss behandelten Fällen dargelegt wurde.

 

Als bekannt vorausgesetzt werden dürfen weiters jene Fakten und Erkenntnisse, welche ebenfalls am 8.11.2012 im Grünen Bericht über die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses (889/UEA) dargestellt wurden.

 

Von öffentlichem Interesse sind daher vor allem die Veränderungen gegenüber dem damaligen Erkenntnisstand.

 

 

B.   Die neuen Fälle

 

B.1. MEDIASELECT und die ÖVP

 

Dem Untersuchungsausschuss lagen bereits Unterlagen vor, wonach von Peter HOCHEGGERS Firma VALORA AG beträchtliche Zahlungen an die im Eigentum mehrerer staatsnaher Unternehmen stehende Inseratenagentur MEDIASELECT gingen.

 

Wie das Magazin NEWS in seiner Ausgabe vom 29.8.2013 berichtete, konnte in einem Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. Matthias KOPETZKY nunmehr geklärt werden, dass diese Beträge von insgesamt Euro 190.800 bei der MEDIASELECT intern auf ein „ÖVP-Konto“ überwiesen wurden, von welchem in weiterer Folge Inseratenschaltungen der ÖVP-Bundespartei und des ÖVP Parlamentsklubs finanziert wurden.

 

Für die Öffentlichkeit neu – wenn auch von Ihnen als Justizministerin als „alter Hut“ bezeichnet – war der Umstand, dass neben diesen Geldern der Telekom AUSTRIA auf dem MEDIASELECT Konto im Jahr 2006 auch Euro 50.400 von der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich und Euro 72.960 von der Österreichischen Lotterien GmbH eingingen. (siehe dazu unten B.3 und B.4). Auch diese Beträge deckten somit ÖVP-Inseratenkosten ab und dienten damit der verdeckten Parteienfinanzierung. Da sie nach den Erkenntnissen des Sachverständigen aufgrund von Scheinrechnungen bezahlt wurden, besteht zumindest der Verdacht der Untreue.

 

Aus dem Sachverständigengutachten und dem bei einer Hausdurchsuchung bei der MEDIASELECT sichergestellten Material ergeben sich außerdem Hinweise darauf, dass es sich bei den Zahlungen dieser drei Unternehmen nicht um Einzelfälle handelte, sondern dass über die MEDIASELECT ein ganzes System der illegalen Parteienfinanzierung zu Gunsten der  ÖVP eingerichtet wurde:

 


-       Im Gutachten des Sachverständigen findet sich auf Seite 85 im Anhang 3 eine Tabelle „ÖVP-Konto“. Dieses Konto weist für den Zeitraum Jänner 2006 bis März 2007 nur die genannten Eingänge von „Spenderfirmen“ und zahlreiche Ausgänge für Inserate, aber keine Einzahlungen der ÖVP aus.  Wenn es also auch Zahlungen der ÖVP gegeben haben sollte, müssen die anderswo verzeichnet worden sein. Dennoch findet sich zu Beginn der Tabelle (per Jänner 2006) bereits ein Kontostand von Euro 249.712,28. Wo kam dieses Geld her?

 

-       Am Ende der Tabelle bestand weiter ein Kontostand von 203.098,31 Euro. Was geschah mit diesem Geld in den Folgejahren?

 

-       Der Sachverständige erwähnt in seinem Gutachten, dass sich in der Datensicherung der MEDIASELECT ein Dateiordner mit der Bezeichnung „ÖVP-Konto“ und der Nummer des Kontos befindet. Dieser Ordner enthält Unterordner mit den Bezeichnungen „2010“, „2011“, „2012“. Wurde auch in diesen Jahren und somit auch unter Parteiobmann Spindelegger das System der illegalen Parteienfinanzierung der ÖVP über die MEDIASELECT aufrechterhalten?

 

-       Der Sachverständige zitiert aus einem sichergestellten E-Mail des früheren MEDIASELECT Geschäftsführers und heutigen „Kampagnenleiters“ der ÖVP, Markus KESCHMANN aus dem Jahr 2010: In Österreich werden Kickbacks nie als Naturalrabatte ausbezahlt, sondern Cash.“ Der Sachverständige kommt zu der Einschätzung, dass hier offenbar die „übliche Vorgehensweise in Österreich“ beschrieben werde. 

 

-       Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch die Textierung jener „Scheingutschriften“, welche von der MEDIASELECT an die ÖVP Bundespartei, zu Handen Michael Fischer, gerichtet wurden, um die Gutbuchung der Telekom-Valora Gelder auf dem ÖVP-Konto zu begründen: „Für die Vermittlung von Neukundengeschäft im Bereich öffentlicher Dienst für das laufende Geschäftsjahr 2006“ (Datum 28.2.2006). Für diese Formulierung fand sich in den sichergestellten Daten der MEDIASELECT auch eine Version, in welcher die Gutschriftnummer noch mit „?“ als Platzhaltern offen bleibt, so dass von einem Muster für derartige Gutschriften auszugehen ist. Noch dreister war eine weitere „Gutschrift“:



 

Dass sich eine Regierungspartei für die Vermittlung von Aufträgen „Gutschriften“ ausstellen lässt, weist auf Korruption in Form von „Kickback“-Zahlungen hin.

 

-       Der Berichterstattung der Onlinezeitung „derstandard.at“ vom 10.9.2013 über den Telekom-BZÖ Prozess ist zu entnehmen, dass dort ein Telefonüberwachungsprotokoll des ehemaligen Kabinettschefs PÖCHINGER der Justizministerin GASTINGER mit seiner Ehefrau verlesen wurde: „Darin ist die Rede davon, dass die ÖVP Inserate für Gastinger gezahlt hat. Indirekt sei das Inserat von OMV, Lotterie und Telekom über die OMNIMEDIA gezahlt worden.“ Wenn auch möglicherweise hier OMNIMEDIA mit MEDIASELECT verwechselt worden sein mag, so ist der Bezug auf die OMV bemerkenswert, da damit ein weiteres Großunternehmen auf der illegalen „Spenderliste“ der ÖVP stehen würde.

 

Aufgrund dieser dichten Indizien besteht daher der Verdacht, dass die ÖVP ein weit über die nun bekannten Einzelfälle (Telekom, Lotterien, Raiffeisen) hinausgehendes System der verdeckten und illegalen Parteienfinanzierung eingerichtet hat. Daher werden die gesamten Geschäfte, die die MEDIASELECT mit politischen Parteien bis heute abgewickelt hat, von den Staatsanwaltschaften und in der Folge auch vom Parlament zu untersuchen sein.

 

 


B.2. OMNIMEDIA, Echo und die SPÖ

 

Ebenfalls Thema im Untersuchungsausschuss war eine Zahlung der VALORA AG an die SP-nahe ECHO Werbeagentur über Euro 24.000 im Jahr 2006, angeblich für eine „Studie über Gratiszeitungen“, aus Telekom Geldern.

 

NEWS berichtete jedoch nunmehr am 29.8.2013, dass aus dem bereits oben erwähnten Sachverständigengutachten auch hervorgehe, dass bereits 2004 und 2005 ebenfalls Beträge in derselben Höhe an ECHO bezahlt wurden, damals noch über die Firma Hochegger.Com.  Der Sachverständige sieht darin einen Hinweis auf eine vereinbarte „jährliche Pauschale“ der Telekom Austria an die ECHO GmbH, und zwar laut Einvernahmen von Peter HOCHEGGER „zugunsten der SPÖ“. Insgesamt ergeben sich somit 72.000 Euro für die Jahre 2004 bis 2006.

 

Der Gutachter berichtet über die persönliche Verwicklung des damaligen Spitzenkandidaten und späteren Bundeskanzlers in die verdeckte Finanzierung durch die Telekom:

 

„Dr. Peter Hochegger gab in einer Beschuldigtenvernehmung an, dass er im Jahr 2006 vor den Nationalratswahlen von Ali Rahimi gefragt worden sei, ob es nicht möglich sei „seitens der Telekom Austria den Wahlkampf der SPÖ zu unterstützen“. In weiterer Folge habe er der Telekom Austria AG vorgeschlagen, € 20.000 zu „spenden“. Daraufhin wurde der Valora AG eine Rechnung über eine Studie übermittelt, eine Leistung des „Echo-Verlags“ sei nicht erfolgt. Das Ziel sei einzig und allein der Geldtransfer gewesen...

 

In einer weiteren Beschuldigtenvernehmung wurde von Dr. Peter Hochegger angeführt, dass er Mag Gernot Schieszler zu einer Veranstaltung im „Kleinen Kreis“ bei Ali Rahimi mitnahm. Dabei sei ihm wichtig gewesen, dass Mag. Gernot Schieszler die bereits zugesagte Spende gegenüber Dr. Alfred Gusenbauer bestätigte, damit dieser sah, dass das Geld „von der Telekom komme“.

 

Mag. Rudolf Fischer und Mag. Gernot Schieszler bestätigten in den Beschuldigtenvernehmungen die Darstellungen von Dr. Peter Hochegger inhaltlich bzgl. einer Zuwendung an die SPÖ-nahe Echo-GmbH.“

 

Gusenbauer stand also als SPÖ-Spitzenkandidat im Basar seine Teppichfreundes Rahimi und ließ sich dort vortragen, wie die Telekom seiner Partei über Valora Gelder verdeckt zuschob. Gusenbauers Partei schwieg und kassierte – und die Telekom durfte auf das Wohlwollen des späteren Kanzlers hoffen.

 

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der Werbeagentur OMNIMEDIA. OMNIMEDIA ist mit MEDIASELECT gesellschaftsrechtlich verbunden und steht ebenfalls im Eigentum mehrerer staatsnaher Unternehmen (die Zusammensetzung änderte sich wiederholt). OMNIMEDIA ist darüber hinaus auch personell und

geschäftlich mit ECHO verbunden. So lagen dem Untersuchungsausschuss etwa E-Mails mit Angeboten der OMNIMEDIA an die Bundesministerin für Frauen vor,  welche


von einer @echo.at Adresse versandt wurden, als physische Adresse aber die Adresse Schwarzenbergplatz 6 der OMNIMEDIA aufwiesen und in der Signatur den Vermerk „echo Medienhaus GmbH/OMNIMEDIA“ trugen.

 

Dem Untersuchungsausschuss wurden im Rahmen des Beweisthemas 5 Regierungsinserate – das aufgrund der Beendigung des Ausschusses durch die Regierungsparteien kaum behandelt werden konnte – umfangreiche Akten über Inseratenschaltungen der Bundesministerien geliefert. Dabei zeigte sich die Auffälligkeit, dass ÖVP-geführte Ministerien häufig größere Kampagnen über die Agentur MEDIASELECT schalten ließen, SPÖ-geführte Ministerien dagegen häufig die Agentur OMNIMEDIA mit derartigen Inseratenschaltungen beauftragten.

 

Im Hinblick auf die oben dargestellten Unregelmäßigkeiten bei MEDIASELECT und ÖVP stellt sich daher die Frage, ob eine analoge Vorgehensweise bei OMNIMEDIA und SPÖ besteht. Ein entsprechender Verdacht entsteht angesichts der Aussagen von Rudolf FISCHER im Prozess TELEKOM – RUMPOLD – FPÖ am 22.5.2013, wonach es regelmäßig Wünsche von Parteien zur Beauftragung parteinaher Agenturen wie MEDIASELECT und OMNIMEDIA gegeben habe.

 

 

B.3. Raiffeisen

 

Wie oben erwähnt, ließ 2006 auch die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 50.000 Euro über die Agentur MEDIASELECT mithilfe von Scheinrechnungen der ÖVP zukommen.

 

Aus den Unterlagen des Untersuchungsausschusses ging außerdem bereits hervor, dass seitens der Raiffeisen CENTRO große Beträge an die VALORA AG von Peter HOCHEGGER überwiesen wurden. Das Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. Matthias KOPETZKY beschäftigte sich auch eingehend mit diesen Zahlungen. Diese stellten sich dar wie folgt:

 

 

Darin ist auch eine Rechnung der VALORA an die Raiffeisen Investment AG über Euro 228.000,00 berücksichtigt, die mit dem Erwerb der bulgarischen Mobiltel durch die Telekom Austria in Zusammenhang stehen soll, und bereits im Bericht der Grünen zum Untersuchungsausschuss behandelt wurde (S. 96).

 

Neben Monatspauschalen wurden dabei vor allem drei „Erfolgshonorare“ verrechnet:

 

21.1.2005

120.000 Euro

angeblich für Umplatzierung der Anteile der italienischen Telekom an der Telekom Austria

26.9.2005

228.000 Euro

Angeblich für Vermittlung Mandat bei Kauf Mobiltel durch TA

13.9.2006

192.000 Euro

angeblich Begleitung Post-Börsegang

12.10.2006

228.000 Euro

angeblich Begleitung Post-Börsegang

Summe

768.000 Euro

 

 

Dazu befragt sagte der Vorstand Gerhard GRUND von der RAIFFEISEN CENTRO BANK aus:

 

„Vertraglich war vereinbart. dass alles was an Geschäft mit der ÖIAG oder deren Unternehmen seitens der RCB lukriert wurde, dem variablen Honorarteil von Hochegger zukam  Es konnte und wurde auch nicht kontrolliert, ob es einen Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Valora AG gab.“

 

Der Sachverständige kam zu diesen Projekten zu folgender Beurteilung:

 

„Aus den uns vorliegenden Unterlagen und der Datensicherung der HOCHEGGER-Unternehmen des SV WRUHS zeigen sich im Zusammenhang mit der  Geschäftsverbindung der VALORA AG mit der RAlFFElSEN CENTROBANK AG lediglich Angebote und Rechnungen aus den Jahren 2003 bis 2008. Tätigkeitsberichte, Reports oder sonstige Unterlagen, aus welchen eine für uns nachvollziehbare Tätigkeit  von DR. PETER HOCHEGGER bzw. der VALORA AG erkennbar wird, zeigen sich nicht.

 

Auch über die von der ZEHNVIERZIG GMBH bzw der VALORA SOLUTIONS GMBH  verrechneten Leistungen liegt uns keinerlei Leistungsdokumentation über die angeblich durchgeführten Tätigkeiten vor, und wir können die Leistungserbringung durch die  ZEHNVIERZIG GMBH, die VALORA SOLUTIONS  GMBH bzw ING. WALTER MEISCHBERGER vorbehaltlich weiterer Unterlagen und Informationen nicht nachvollziehen.

 

Im Zuge der Befunderstellung haben wir den Eindruck gewonnen, dass Projekte in der VALORA AG, bei welchen lediglich die "Klammer" in Form von Angebot (als Beginn) und Rechnung (als Abschluss) - trotz intensiver Suche in den Daten - gefunden werden konnten, als Scheinprojekte zu qualifizieren sind. Wir  halten es  für  inhaltlich  faktisch  "unmöglich", dass auch nur die geringste tatsächliche, inhaltliche Betätigung ohne "Spuren" in der IT der Unternehmensgruppe bleiben konnte. Davon gibt die Fülle von solchen "Spuren" in verschiedenster Form (Dokumente, E-Mails, andere Formen von Kommunikation) bei real abgewickelten Projekten (wie zB auch in der HOCHEGGER/COM) beredtes Zeugnis. Eine rein orale Abwicklung von Projekten im  gegenständlichen Umfang halten wir für nicht nachvollziehbar und im Geschäftsleben bei mehrmonatigen oder mehrjährigen Projektdauern völlig irreal. Bei solch nicht realen Projekten gehen wir vielmehr von einer reinen Geldtransferfunktion aus.“

 

Rund die Hälfte der Beträge wurde an Firmen von Walter MEISCHBERGER weitergegeben. Sowohl bei HOCHEGGER als auch bei MEISCHBERGER fanden in diesen Zeiträumen beträchtliche Barentnahmen statt.


In der Anfragebeantwortung 15000/AB erklärte die Justizministerin, dass zum Faktum der Zahlungen der RAIFFEISEN CENTRO Bank anlässlich der POST-Privatisierung keine Ermittlungen geführt würden. Das sollte angesichts der Erkenntnisse des Sachverständigen wohl überdacht und neu entschieden werden.

 

 

B.4. Österreichische Lotterien GmbH – BZÖ und ÖVP

 

Aus dem Untersuchungsausschuss war bereits bekannt, dass zeitnahe mit dem parlamentarischen Scheitern eines Versuchs der NOVOMATIC, das Glücksspielmonopol gesetzlich zu lockern – wofür HOCHEGGER und MEISCHBERGER beträchtliche Geldsummen lukrierten – die Österreichische Lotterien GmbH für ein laienhaftes Gutachten im Jahr 2006 Euro 300.000 an die BZÖ-eigene ORANGE Werbeagentur GmbH überwiesen hatte (siehe dazu Grüner Bericht S. 337ff., insb. S 354f).

 

Es zeigt sich, dass auch die oben bereits erwähnte Zahlung von Euro 72.960 von den LOTTERIEN an die MEDIASELECT und dort auf das „ÖVP-Konto“ in auffällig engem zeitlichem Zusammenhang steht: die Abwehr des Interventionsversuchs erfolgte am 13.7.2006, die Zahlung am 3.8.2006. Da es eigenartig wäre, wenn das BZÖ als kleinere Regierungspartei mehr als das Dreifache der ÖVP erhalten hätte, besteht der Verdacht, dass weitere Zahlungen der LOTTERIEN an die ÖVP hier bisher noch nicht entdeckt wurden.

 

Mit Günter STUMMVOLL und Karl Heinz KOPF haben zwei Abgeordnete der ÖVP im fraglichen Zeitraum erfolgreich zugunsten der Österreichischen Lotterien im Nationalrat interveniert. Es ist zu klären, wie weit ihr Handeln im Zusammenhang mit der Zahlung steht.

 

Dahinter steht die Frage, ob und wie man den Parlamentsklub der ÖVP kaufen kann  -und wie viel er kostet.

 

 

B.5. OMV

 

Wie bereits erwähnt ist der Berichterstattung der Onlinezeitung „derstandard.at“ vom 10.9.2013 über den Telekom/BZÖ-Prozess zu entnehmen, dass dort ein Telefonüberwachungsprotokoll des ehemaligen Kabinettschefs PÖCHINGER der Justizministerin GASTINGER mit seiner Ehefrau verlesen wurde: „Darin ist die Rede davon, dass die ÖVP Inserate für Gastinger gezahlt hat. Indirekt sei das Inserat von OMV, LotterieN und Telekom über die OMNIMEDIA gezahlt worden.“

 

Es wird daher zu klären sein, inwiefern auch die OMV über die MEDIASELECT, die OMNIMEDIA oder allenfalls andere Agenturen oder Wege Parteienfinanzierung an die ÖVP betrieben hat.

 

Ein Hinweis in diesem Zusammenhang könnten die bereits öffentlich bekannten Zahlungen der OMV an den Lobbyisten Alfons MENSDORFF-POUILLY bzw. ihm nahestehende Firmen sein, welche in den Jahren bis 2005 insgesamt rund 1,5 Mio Euro betrugen und die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind.

 

 


C.   SONSTIGE BEKANNTE FÄLLE

 

Bereits gerichtsanhängig sind Strafverfahren rund um illegale Parteienfinanzierung an die FPÖ (600.000 Euro – „Fall RUMPOLD“)  und das BZÖ (960.000 Euro – „Fall UDVO“). Im bereits erstinstanzlich entschiedenen Fall Telekom – Börsekursmanipulation sind vorderhand keine Parteienfinanzierungen erkennbar.

 

Doch es gibt noch eine lange Reihe weiterer mutmaßlicher Korruptionsfälle mit Verdacht auf illegale Parteien- bzw. Politikerfinanzierung, die teils im Untersuchungsausschuss untersucht wurden, teils nicht, zu denen Ermittlungen laufen.

 

Diese sollen hier der Vollständigkeit halber aufgelistet werden. Solange keine rechtskräftigen Urteile vorliegen, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

 

 

C.1 Fälle von Parteienfinanzierung

BZÖ:

·        960.000 Euro von Telekom

·        300.000 Euro von Österreichische Lotterien GmbH für „Gutachten“

·        160.000 Euro „Überhang“ aus Friesacher-Sponsoring ging bar an Haider (Grüner Bericht S. 369)

·        25.000 Euro von Porr über Astropolis / Hochegger  für die Beschaffung von Regenjacken im Wahlkampf 2006

Gesamt: 1.445.000 Euro

 

ÖVP:

·        Jugendwahlkampf NR-Wahl 2008: € 96.000: Valora übernahm Honorar der The White House Werbeagentur, und zwar auf Wunsch von Michael Fischer (ÖVP/Telekom)

·        Karin Hakl – Innsbrucker ÖVP – NR Wahl 2008: € 24.000 über 3 Rechnungen von Headquarter an die VALORA AG (dort handschriftlicher Vermerk: „Telekom“)

·        ÖAAB: 10.000 Euro „Druckkostenbeitrag“ für Zeitung „Freiheit“, 15.000 Euro „Marketingunterstützungsmaßnahmen ÖAAB Bundesorganisation“ von Telekom

·        FCG Wien: Sponsoring von 4 Veranstaltungen mit 73.600 Euro durch Telekom

·        Bauernbund: 491.300 Euro für diverses Sponsoring von Telekom an Forum Land (2005-2008), lt. Medienbericht floss insgesamt sogar rund 1 Mio Euro.

·        Klima- und Energiefonds: Inserate mit Berlakovich 2009: 267.000 Euro

·        Zahlungen des BMLFUW unter Berlakovich in die Sphäre des Bauernbunds: 2.130.000 Euro (Grüner Bericht S. 336)

Gesamt: 3.106.900 Euro


Der Untersuchungsausschuss stieß bei der Prüfung der ÖAAB-Rechnung erstmals auf ein System systematischer Geldeintreibung für die ÖVP. Die Befragung des ÖAAB-Funktionärs Rudolf HABELER ergab zur Finanzierung der ÖAAB-Zeitung „Freiheit“:

 

Es existiert dazu eine Liste mit Kunden, welche dazu angeschrieben werden (…) Diese Angebote werden in der Regel durch den Obmann erstellt. Dabei handelt es sich überwiegend um große Firmen (…) Die Freiheit finanziert sich daher ausschließlich aus diesen Inseraten.

 

HABELER führt bezüglich der über die Valora AG getarnten Telekom-Zahlungen an den ÖAAB aus:

 

Auch diese Vorgehensweise entspricht dem Regelfall und wird in dieser Form bis heute aufrecht erhalten.

 

Der Obmann hieß damals wie heute Werner AMON. Bis heute weigern sich ÖVP und ÖAAB, diese Liste vorzulegen. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die ÖVP ein organisiertes System der verdeckten und damit illegalen Geldeintreibung in österreichischen Großunternehmen betreibt.

 

FPÖ:

·        600.000 Euro von Telekom an MCA (Rumpold): erstinstanzliche Verurteilung erging bereits

·        Neue Freie Zeitung (100% Eigentum der FPÖ) erhielt min. 89.400 Euro „Druckkostenbeitrag“ der Telekom über Meischberger ohne Gegenleistung ausbezahlt.

 

Gesamt: 689.400 Euro

 

SPÖ: von Ministerkabinetten beauftragte Inserate von abhängigen Unternehmen:

 

·        ÖBB – Krone Inseratenserie „Leser-Forum mit dem Minister“: 630.000 Euro brutto im Jahr 2007 (erweckte lt. RH-Bericht den Eindruck einer „Imagekampagne des Ministers“)

·        Sonstige Medienkooperation der ÖBB auf Wunsch des BMVIT 2007: 1.793.836,37 Euro (siehe Grüner Bericht S. 283f.)

·        ÖBB – NEWS „Wiener Südbahnhof“: vom BMVIT zugesagt: 69.600 Euro brutto

·        Kooperation Gewinn – ÖBB – ASFINAG „Infrastruktur“: 50.248,8 Euro (je Hälfte ÖBB und ASFINAG)

·        ASFINAG – Österreich – „Innovativ Sicher Unterwegs“: 164.160 Euro

·        ASFINAG – Österreich – „Innovativ Datenhighway“: 88.200 Euro

·        ASFINAG – Kleine Zeitung – „Neue Wege“: 57.980,60 Euro

·        ASFINAG – Heute – „Zukunft Straße“ 29.6.2007: 157.500 Euro (Grüner Bericht S. 307)


·        ASFINAG  - NEWS – Beilage „Mobilität“: 102.768,12 Euro (Grüner Bericht S. 310)

·        Klima und Energiefonds: Inserate auf Auftrag BMVIT 2009: 297.000 Euro

Gesamt: 3.411.293,89

 

 

C.2. Fälle von Zahlungen an (teils ehemalige) Politiker:

 

·        Karl-Heinz Grasser:

-          Verdacht: 2.575.333,33 Euro Anteil aus BUWOG Provision (Unschuldsvermutung!)

-          Verdacht: 56.980 Euro Anteil aus Porr Zahlung zu Terminal Tower (Unschuldsvermutung!)

-          433.820 Euro von Beraterbank Lehman an Volaris von Grassers Freund Karl-Heinz Muhr, ohne erkennbare Leistung von Muhr. Verdacht: Kick-Back an Grasser!? (Unschuldsvermutung!)

 

·        Walter Meischberger:

-          erhielt über die VALORA AG insgesamt 1.575.057,96 Euro an seine 1040 GmbH ausbezahlt (großteils aus Telekom, aber auch Novomatic, Raiffeisen Centro)

-          min. 2.575.333,33 Euro Anteil aus BUWOG Provision (entsprechend mehr, falls Beträge bei Grasser und Plech auch Meischberger zuzurechnen sind)

-          630.218,64 Euro Provision Justiztower (wo landete das Geld wirklich? Meischberger war angeblich „Tippgeber“, das erscheint zweifelhaft)

-          min. 56.980 Euro Anteil aus Porr Zahlung zu Terminal Tower (entsprechend mehr, falls Beträge bei Grasser und Plech auch Meischberger zuzurechnen sind)

-          708.000 Euro Provision für Geschäft Nordbergstraße (von Kallinger, weiterverrechnet an Telekom) (Verdacht: zumindest ein Teil ging an Plech)

 

·        Peter Hochegger

-          2.186.812 Euro Anteil an BUWOG Provision

-          Weitere große Beträge aus Telekom Geldern, genaue Summe noch unklar

-          20.000 Euro Anteil an 200.000 Euro Zahlung von Porr wg Terminal Tower Linz

 

·        Ernst Karl Plech

-          Provision aus Justiztower: 724.662,96 Euro (=1354881,6 - 630218,64 (Anteil Meischberger))

-          Verdacht: 2.575.333,33 Euro Anteil aus BUWOG Provision

-          Verdacht: 56.980 Euro Anteil aus Porr Zahlung zu Terminal Tower (Unschuldsvermutung!)

 


·        Gernot Rumpold:

-          Ca. 3 Mio Euro Überschuss aus Honoraren für EADS bei PR-Beratung Eurofighter

-          600.000 Euro von Telekom (siehe auch oben FPÖ)

·        Hubert Gorbach: er bzw. seine Assistentin erhielten von der VALORA in Summe 268.000 Euro (brutto), wurden intern der Telekom zugeordnet

 

·        Mathias Reichhold:  72.000 Euro von der VALORA für „mündlich erbrachte Leistungen“ (stammt von Telekom)

 

·        Reinhard GAUGG: 36.000 Euro von der VALORA (stammt von Telekom)

 

·        Kurt Gartlehner: insg. 99.600 Euro von Valora im Auftrag der Telekom

(weitere 30.000 Euro gingen an seinen Sohn, wurden bei VALORA ebenfalls Telekom zugeordnet)

 

·        Ernst Strasser:

-          90.000 Euro von HOCHEGGER für Projekt Bulgarien (Zuordnung zu Telekom nicht erwiesen)

·        Franz KUSIN: FCG Betriebsrat in der Telekom; erhielt von VALORA insgesamt 138.000 Euro

 

·        Klaus Wittauer: erhielt von der Telekom direkt aufgrund eines PR-Beratungsvertrages insgesamt 474.459 Euro (teilweise aber auch für belegte Auslagen)

 

 

 

C.3. Mittelver(sch)wendung an Parteinahe

Hier gibt es viele Fälle, aus jüngerer Zeit sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - in Erinnerung:

 

·        ÖVP – BMI – Stadterweiterungsfonds:

-          Rund 1 Mio Euro satzungswidrige Spenden für karitative, wissenschaftliche und religiöse Zwecke (zB. 110.000 Euro für Opus Dei Uni in Rom, mit dem ehemaligen BMI Kabinettschef Christoph Ulmer im Board)

-          250.000 Euro für Umbaumaßnahmen der Gewerkschaft öff. Dienst unter Neugebauer

 

·        ÖVP – Ministerien – Beraterverträge

-          BMF (Pröll) an Kienpointner: € 343.495,20

-          BMLFUW (Pröll) an Kienpointner: € 21.974

-          BMLFUW (Pröll) an Headquarter: € 121.622,17

-          BMI an Kienpointner: € 147.866,01

-          BMI an Headquarter: in Summe rund 1,88 Mio Euro


·        ÖBB Immobiliengeschäfte

Eine Reihe von Immobiliengeschäften der ÖBB wird untersucht, bei denen der Verdacht auf eine Schädigung der ÖBB besteht. Ein Beispiel ist etwa das Objekt Erdberger Lände 36-38. Konkret geht es dabei um den Verkauf des Postbus-Geländes, der im Februar 2006 von der ÖBB-Immo-Tochter abgewickelt wurde und beim Langfristmieter ÖBB-Güterverkehr Rail Cargo Austria (RCA) Schaden (höhere Miete, zusätzliche Investitionen durch RCA und Postbus sowie Mietvorauszahlungen) verursachte.

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in dieser Causa auf Veranlassung des Rechnungshofs und der Grün-Abgeordneten Gabriela Moser wegen Verdachts auf Untreue und Schädigung der Eigentümer und Anteilshaber.

 

Die Untersuchungen richten sich insgesamt gegen 19 Personen, darunter Ex-ÖBB-Immo-Chefin und heutige Nr. 2 auf der ÖVP-Bundesliste Michaela Steinacker.

 

 

 

C.4. Verdächtige Provisionsflüsse bei Vergaben

 

·        9,6 Mio Euro Provision flossen über Peter HOCHEGGER an Walter MEISCHBERGER und mutmaßlich an weitere Personen (siehe oben) anlässlich des Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften

 

·        Ermittlungen laufen in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich der Vergabe des Auftrags an die Beraterbank Lehman Brothers im Vorfeld der Vergabe.

 

 

·        Im Zusammenhang mit der Vergabe des Digitalfunkauftrages („TETRON“) der Polizei durch das BMI an ein Konsortium von MOTOROLA, TELEKOM und ALCATEL flossen nach den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses insgesamt rund 4 Millionen Euro von diesen Unternehmen an Firmen im Nahebereich des Lobbyisten Alfons MENSDORFF-POUILLY. Es besteht der Verdacht, dass auch weitere rund 244.000 Euro von ALCATEL an HOCHEGGERS VALORA damit in Zusammenhang stehen.

 

·        Nicht unerwähnt bleiben darf auch der Kauf der EUROFIGHTER TYPHOON Kampfflugzeuge:

-          Die PR-Agentur 100% Communications von Gernot RUMPOLD lukrierte aus einem PR-Auftrag für nicht nachvollziehbare Gegenleistungen einen Überschuss von rund 3 Millionen Euro, dessen Verbleib ungeklärt ist.

-          Im Zusammenhang mit dem Geschäft sind auch weitere Geldverschiebungen über Briefkastenfirmen im Ausmaß von wohl über 100 Millionen Euro dokumentiert.


o   Min. 4 Millionen Euro davon landeten bei der Kärntner Lakeside Privatstiftung

o   Rund 3,2 Millionen Euro davon gingen an Firmen im Naheverhältnis zu Alfons MENSDORFF-POUILLY, wovon rund 3 Millionen bar ausgezahlt wurden

 

 

 

C.5. Kärnten

 

In jeder Hinsicht ein Sonderfall ist das unter Landeshauptmann Jörg HAIDER begründete und unter FPÖ/BZÖ/FPK Politikern fortgeführte „System Kärnten“. Hier wurde auf Anfrage von Karl ÖLLINGER mit Anfragebeantwortung 14470/AB bekannt gegeben, dass im Juli 2013 neun Strafverfahren gegen fünf frühere Mitglieder der Landesregierung anhängig waren.

 

Insbesondere zu erwähnen sind etwa folgende Fälle:

 

·        Untreue und Amtsmissbrauch zum Asylwerberheim „Saualm“, verdächtigt wird u.a. Gerhard DÖRFLER

 

·        Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf. Die Verdächtigen sind Gerald Dörfler, Stefan Petzner, Harald Dobernig und Uwe Scheuch

 

·        Der Fall Dietrich BIRNBACHER rund um ein Scheingutachten zum HYPO Verkauf. Bereits verurteilt wurden BIRNBACHER und Ex-ÖVP Chef Josef MARTINZ, weitere Verfahren betreffen hier Harald Dobernig und Uwe Scheuch

 

·        Diverse Sponsorings Kärntner Fußballvereine.

 

 

C.6 Strabag/Haselsteiner

 

Am 30.4.2013 erklärte Hans Peter HASELSTEINER im ZiB2-Interview bei Armin Wolf:

 

Wolf Armin (ORF): ...Da hat die STRABAG im Jahr 2005 ein - bisschen berühmt gewordenes – Gutachten beauftragt, über die Einführung einer Lkw-Maut in Tschechien und in der Slowakei für 240 000 Euro - nicht wenig Geld für ein schmales Gutachten. Und zwar bei der Werbeagentur Orange. Die hatte damals zu diesem Thema überhaupt keine einschlägige Expertise, war überhaupt erst wenige Monate alt, hat aber gehört zu 100 Prozent dem BZÖ und BZÖ Chef Gorbach war damals Verkehrsminister und die STRABAG hat sich damals über einen Auftrag bei der A5 Autobahn beworben. (...) Wollen Sie wirklich sagen, dass dieser Auftrag damals bei Orange gelandet ist, weil es im ganzen Land keine kompetentere Agentur für diese Studie gegeben hat?


Haselsteiner Hans Peter (STRABAG): Also erstens weiß ich das nicht mehr so genau. Ich erinnere mich dunkel, dass das einmal diskutiert wurde. Es würde heute nicht mehr gehen, das ist keine Frage. Wir waren vor Jahren viel, viel lockerer im Umgang mit solchen Anfragen. Unterstützen wir dies, unterstützen wir das...

 

Wolf Armin (ORF): Aber das war klassische Parteienfinanzierung, oder?

 

Haselsteiner Hans Peter (STRABAG): Na ja, Parteienfinanzierung gibt es in Österreich seit jeher und es ist gut, dass mit dieser Nulltoleranz-Politik ja auch die Parteienfinanzierung zumindest klargelegt wurde. Es ist ja nach wie vor möglich Parteien zu unterstützen, aber eben nicht auf diese Art und Weise und das finde ich letztendlich auch richtig.

 

Wolf Armin (ORF): Ja, aber sagen wir es trotzdem, also das war keine Studie, das war Parteienfinanzierung.

 

Haselsteiner Hans Peter (STRABAG): Das weiß ich nicht, da müsste ich noch einmal hinein steigen.

 

Wolf Armin (ORF): Ah, das glaube ich schon, dass Sie das <unverständlich>...

 

Haselsteiner Hans Peter (STRABAG): Es wird schon irgendeine Stufe, irgendeine Studie wird schon dabei gewesen sein, das hoffe ich zumindest.

 

In diesem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Strabag wegen des Verdachts der Untreue und/oder Bestechung (Standard, 27.6.2013).

 

Bis heute hat HASELSTEINER nicht klargelegt, wofür Orange das Geld erhalten hat. Die „Studie“ ist bis heute nicht vorgelegt worden. Die BZÖ-Agentur Orange scheint für die Beurteilung tschechischer LKW-Mautsysteme ebenso qualifiziert wie für die Beurteilung des „Responsible Gaming“ im Glücksspiel.

 

Der Verdacht erscheint begründet, dass die Strabag ähnlich wie die Österreichischen Lotterien und die Telekom AG Einfluss auf die Regierungspartei BZÖ erkaufen und diese Parteienfinanzierung mit einer „Studie“ zu verschleiern versuchen wollte. Daher besteht auch hier der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung und der Untreue.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Vorfälle:

 

·        Stadion Klagenfurt

·        Autobahnen in Ungarn (Zach / Eurocontact)

·        Strabag Schmiergeld Chemnitz

http://www.wiwo.de/unternehmen/korruption-deutschlands-spektakulaerste-bauskandale-seite-3/5563676-3.html

·        Strabag Vorstand in Polen festgenommen

http://polskaweb.eu/grosse-baukonzerne-betruegen-polen-7647652.html

·        Fernwärme Wien http://kurier.at/chronik/oesterreich/hausdurchsuchung-bei-porr-und-strabag/1.214.566/print

 

 

 

C.7 Stronach

 

Im Fall „Stronach“ geht es um zwei Strafverfahren, in denen Korruption eine Rolle spielt:

 

1.    das Eurofighter-Verfahren. Die Ermittlungen in Wien und Rom haben ergeben, dass allein in Italien Geschäfte von Magna mit Fiat, Maserati und Ferrari im Umfang von 39.419.099 Euro zu Unrecht von Magna als Gegengeschäfte ausgegeben und vom Wirtschaftsministerium als solche bestätigt worden sind. Durch den Gegengeschäftsbetrug sind der Republik Österreich Steuern und Abgaben in Millionenhöhe entgangen.

 

2.    das Verfahren „Schloss Reifnitz“. Stronach hat mit Unterstützung des damaligen Landeshauptmanns Haider das Seegrundstück am Wörthersee zu einem Bruchteil des Marktwertes von der Gemeinde Maria Wörth erworben. In diesem Zusammenhang wurden 240.000 Euro an eine BZÖ-Werbeagentur bezahlt. Der Anwalt, der die Summe auszahlte, gab bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft an, Haider habe von ihm „Schutzgeld“ gefordert. In diesem Verfahren wird Stronach als Beschuldigter geführt.

 

 

Diese Aufzählung über die Zahl und Dichte österreichischer Korruptionsskandale ist dabei bei weitem nicht vollständig. In den Affären „Eurofighter“, „BUWOG“, „Tetron“ und vielen anderen sind die Ermittlungen der Strafjustiz im Gange. Eine weitere parlamentarische Aufarbeitung wird trotz des Widerstands der genannten Parteien unumgänglich sein.

 

Die bisher bekannten Fälle zeigen, dass SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ Teil eines Systems sind, in dem illegale Parteienfinanzierung, Scheinberaterverträge und Scheingutachten, Regierungsinserate und dubiose Agenturen Teil des Geschäfts sind.

 

Mit dem Team Stronach und den Neos treten zwei weitere Parteien an, deren Spitzen persönlich und über ihre Unternehmen in Korruptionsaffären verwickelt sind.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

DRINGLICHE  ANFRAGE

 

 

1.    Gegen welche Mitglieder der Bundesregierung wird derzeit von Staatsanwaltschaften wegen Korruptionsdelikten (Untreue bzw. Beihilfe dazu, Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Verbotene Intervention etc.) ermittelt?

 

2.    Gegen welche Abgeordneten zum Nationalrat wird derzeit von Staatsanwaltschaften wegen Korruptionsdelikten (Untreue bzw. Beihilfe dazu, Amtsmissbrauch, Bestechung, Bestechlichkeit, Verbotene Intervention etc.) ermittelt?

 

3.    Bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte wird hinsichtlich der bisher noch nicht zur Anklage gebrachten Zahlungen ohne Gegenleistung durch die VALORA AG bzw. die HOCHEGGER.COM im Auftrag bzw. aus Geldern der Telekom AUSTRIA bzw. durch die TELEKOM AUSTRIA direkt ermittelt, in welche Teile wird dieser Komplex zerlegt und wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

4.    In der Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8.11.2012 haben Sie zum Faktum Nordbergstraße berichtet: „Es wird gegen insgesamt sieben Beschuldigte, nämlich Walter Meischberger, Ernst Plech, Stefano Colombo, Wolfgang Frauenholz, Anton Kallinger, Birgit Wagner und Erich Zanoni, wegen § 153 StGB ermittelt. Mit einem Abschluss der Ermittlungen ist im Frühjahr 2013 zu rechnen.“ Inwieweit hat sich der Kreis der Beschuldigten inzwischen verändert und wann ist nunmehr mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

5.    In der Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8.11.2012 haben Sie zum Faktum Bundeswohnbaugesellschaften und Vergabe der Beraterleistung berichtet: „Es handelt sich um das Verfahren der WKStA wegen Vergabe an Lehman Brothers und Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften, in dem rund 20 Personen als Beschuldigte, nämlich Grasser, Meischberger, Plech, Hochegger, Verantwortliche der Immofinanz sowie der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, wegen §§ 153, 304, 307 StGB, also Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung, geführt werden. Der Abschluss der Ermittlungen hängt vom Einlangen beziehungsweise vom Ergebnis diverser Rechtshilfeverfahren ab.“ Inwieweit hat sich der Kreis der Beschuldigten inzwischen verändert und wann ist nunmehr mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

6.    In der Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8.11.2012 haben Sie zum Faktum digitaler Behördenfunk berichtet: „In diesem werden Zahlungen der Telekom Austria AG, der Motorola GmbH und Alcatel-Lucent AG an Alfons Mensdorff-Pouilly zuzurechnende Unternehmen in Richtung § 153 Abs. 1 und 2,


zweiter Fall, StGB untersucht. Als Beschuldigte sind vier Personen erfasst, nämlich Alfons Mensdorff-Pouilly, Mag. Gernot Schieszler, Mag. Rudolf Fischer, Mag. Harald Himmer. Die Ermittlungen dauern an. Ein Abschluss ist derzeit nicht abzusehen.“ Inwieweit hat sich der Kreis der Beschuldigten inzwischen verändert und wann ist nunmehr mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

7.    In der Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8.11.2012 haben Sie zum Faktum Inseratenschaltungen durch ASFINAG und ÖBB berichtet: „Insgesamt werden 13 Personen als Beschuldigte, nämlich Werner Faymann, Dr. Josef Ostermayer, Mag. Martin Huber, Mag. Erich Söllinger, Mag. Christian Trattner, Dipl.-Ing. Franz Lückler, Ing. Mathias Reichhold, Mag. Walter Sattlberger, Mag. Miriam Mang, Mag. Johannes Kasal, Ing. Franz Nigl, Dipl.-Ing. Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl, wegen § 153 Abs. 1 und 2 StGB angeführt. Derzeit werden weitere Ermittlungen im Sinne des Erlasses des Bundesministeriums für Justiz vom 14.5.2012, insbesondere Beischaffung von Unterlagen des BMVIT, der ÖBB und der ASFINAG, geführt. Ein Abschluss ist noch nicht zu prognostizieren.“ Inwieweit hat sich der Kreis der Beschuldigten inzwischen verändert und wann ist nunmehr mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

8.    Wie begründen Sie den Umstand, dass über den Vorhabensbericht in dieser Angelegenheit im Justizministerium nach wie vor keine Entscheidung getroffen wurde, obwohl die zunächst als Begründung für die Verzögerung angeführte „Urlaubszeit“ längst abgelaufen ist?

 

9.    In der Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8.11.2012 haben Sie zum Faktum Inseratenschaltungen durch BMVIT und BMLFUW berichtet: „Die Verfahren richten sich gegen drei Beschuldigte, nämlich Bundesministerin Doris Bures, Dipl.-Ing. Josef Pröll und Bundesminister Nikolaus Berlakovich, wegen § 153 StGB. Von den Ermittlungen sind das BMVIT und das BMLFUW betroffen.“ Inwieweit hat sich der Kreis der Beschuldigten inzwischen verändert und wann ist nunmehr mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

10. In der Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8.11.2012 haben Sie zum Faktum Einflussnahme auf die Glücksspielgesetzgebung berichtet: „Die Staatsanwaltschaft Wien untersucht den Verdacht der Bestechung/ Geschenkannahme von Mag. Karl-Heinz Grasser im Gegenzug für die Änderung des Glücksspielgesetzes im Jahr 2006. Als Beschuldigte werden Walter Meischberger und Mag. Karl-Heinz Grasser wegen §§ 302, 304, 307 StGB geführt. Derzeit überprüft der Sachverständige Dr. Kopetzky, ob Geldflüsse von Walter Meischberger beziehungsweise der 1040 GmbH an Mag. Karl-Heinz Grasser vorliegen, dies in Abstimmung mit der Tätigkeit von DDr. Altenberger für BUWOG. Mit einem Abschluss der Ermittlungen ist im ersten Halbjahr 2013 zu rechnen.

Im Verfahren der Staatsanwaltschaft Salzburg werden der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler und Leopold Wallner wegen §§ 153 und 308 StGB als Beschuldigte geführt. Die Ermittlungen dauern noch an, wobei der Zeitpunkt für die Verfahrensfinalisierung derzeit noch nicht seriös abgeschätzt


werden kann.“ Inwieweit hat sich der Kreis der Beschuldigten inzwischen verändert und wann ist nunmehr mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

11. In der Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8.11.2012 haben Sie zum Faktum Eurofighter, und zwar insbesondere Gegengeschäfte, Lakeside und Spielberg, berichtet: „Das Verfahren wird gegen sieben Beschuldigte, nämlich Alfred Plattner, Dr. Walter Schön, Dipl.-Ing. Dr. Klaus-Dieter Bergner, Dr. Rudolf Lohberger, Frank Walter Petmecky, Klaus Peter Kaindleinsberger und Mag. Dr. Thomas Eidensberger wegen §§ 146, 147 Abs. 3, 165 Abs. 1, 2 und 4, 153 Abs. 1 und 2, 307 Abs. 2 StGB und § 33 Finanzstrafgesetz geführt. Es wurden zuletzt Durchsuchungen am 6. November 2012 vollzogen. Als nächster Verfahrensschritt ist die Auswertung der sichergestellten Unterlagen beabsichtigt.“ Inwieweit haben sich der Kreis der Beschuldigten und die untersuchten Sachverhalte inzwischen verändert und wann ist nunmehr mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

12. Sind die neuen Fakten über Zahlungen der Österreichischen Lotterien GmbH bzw. der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich an die Firma Mediaselect zugunsten eines dort geführten „ÖVP-Kontos“ bereits Gegenstand von Ermittlungen und falls ja bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte bzw. falls nein warum nicht?

 

13. Wurde hinsichtlich der Zahlung der Österreichischen Lotterien GmbH an die Mediaselect zugunsten der ÖVP, welche in engem zeitlichen Zusammenhang mit den Interventionen der Lotterien gegen die geplante Aufweichung des Glücksspielmonopols steht, bereits die zu letzterem Faktum bzw. zur Zahlung von 300.000 Euro an die BZÖ-eigene Werbeagentur ORANGE ermittelnde Staatsanwaltschaft von den neuen Hinweisen auf Parteifinanzierung auch der ÖVP in diesem Zusammenhang informiert und wenn nein wieso nicht?

 

14. Wurden in diesem Zusammenhang auch bereits Ermittlungen aufgenommen, woher die dem „ÖVP-Konto“ der Mediaselect gutgeschriebenen Beträge vor 2006 stammen?

 

15.  Wurden in diesem Zusammenhang auch bereits Ermittlungen aufgenommen, ob sich in den sichergestellten Dateiordnern 2010, 2011 und 2012 im Ordner „ÖVP-Konto“ der Mediaselect weitere Hinweise auf illegale Parteienfinanzierung durch Unternehmen finden?

 

16. Sind die neuen Fakten über Zahlungen von Unternehmen des Peter HOCHEGGER an das ECHO Medienhaus von insgesamt 72.000 Euro bereits Gegenstand von Ermittlungen und falls ja bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte bzw. falls nein warum nicht?

 

17. Ist das System geteilter Inseratenschaltungen der SPÖ-Ministerien über die OMNIMEDIA und der ÖVP-Ministerien über die MEDIASELECT sowie die damit in Zusammenhang stehenden, oben unter B.2. erwähnten Verdachtsmomente


bereits Gegenstand von Ermittlungen und falls ja bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte bzw. falls nein warum nicht?

 

18. Sind die Zahlungen der Raiffeisen Centro Bank an die VALORA AG, welchen nach dem erwähnten Sachverständigengutachten keine nachvollziehbare Gegenleistung gegenüberstehen dürfte, bereits Gegenstand von Ermittlungen und falls ja bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte bzw. falls nein warum nicht?

 

19. Haben sich im Zuge der Ermittlungen außer den oben unter B.5. genannten Verdachtsmomenten bereits weitere Hinweise auf Parteispenden durch die OMV gefunden und sind diese bereits Gegenstand von Ermittlungen, und falls ja bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte bzw. falls nein warum nicht?

 

20. Die gerichtliche Befragung von Ex-ÖIAG-Generaldirektor Peter MICHAELIS hat ergeben, dass ÖAAB-Obmann Werner AMON auch dort versuchte, Geld für den ÖAAB und damit für die ÖVP zu verlangen. Der Untersuchungsausschuss hat herausgefunden, dass mit AMON der Obmann des ÖAAB nach dem Muster der Telekom systematisch österreichische Unternehmen aufsuchte und dort Geld kassierte. Hinweise auf OMV und Raiffeisen bestärken diesen Verdacht. Da nicht anzunehmen ist, dass die ÖVP im Gegensatz zur Telekom bei diesen Unternehmen legale Gegenleistungen erbracht hat, besteht der Verdacht, dass hier durch die ÖVP ein flächendeckendes politisches Schutzgeldsystem errichtet und betrieben worden ist. Sind hier bereits über den Komplex „Telekom“ hinausgehende Ermittlungen eingeleitet worden und falls ja, bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte?

 

21. Bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte wird hinsichtlich der vom BMI, dem BMF und dem BMLFUW erteilten Berateraufträge an parteinahe Agenturen wie zB HEADQUARTER ermittelt und wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

22. Ist zu diesem Faktum die damals verantwortliche Innenministerin Maria FEKTER bereits einvernommen worden?

 

23. Bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte wird hinsichtlich der vom Stadterweiterungsfonds des BMI satzungswidrig geleisteten Spenden ermittelt und wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

24. Ist zu diesem Faktum die damals verantwortliche Innenministerin Maria FEKTER bereits einvernommen worden?

 

25. Bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte wird hinsichtlich des Immobiliengeschäfts Erdberger Lände 36-38 ermittelt und wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?


26. Ist die von Haselsteiner/Strabag finanzierte Orange-Studie und der damit verbundene Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung des BZÖ Gegenstand eines strafgerichtlichen Verfahrens? Wenn ja, gegen welche Beschuldigte, wegen welcher Delikte und wann ist jeweils mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

 

27. In welchen Fällen wurde bzw. wird gegen Frank STRONACH als Beschuldigten ermittelt?

 

28. Ist STRONACH im Strafverfahren „Schloss Reifnitz“ bereits einvernommen worden?

 

29.  Ist STRONACH im Strafverfahren „Eurofighter“ bereits einvernommen worden?

 

30. Ist die Spende an die BZÖ-Agentur Gegenstand der Ermittlungen?

 

31. In welchen weiteren Fällen ermitteln die Staatsanwaltschaften wegen diverser Delikte im Zusammenhang mit illegaler Parteienfinanzierung, gegen welche Beschuldigte, wegen welcher Delikte und wann ist jeweils mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.2 GOG verlangt.