1904/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend CN/CS Gas und Pfefferspray

 

Die Debatte um die Wiedereinführung des Tasers in Österreichs Justizanstalten wirft die Frage nach anderen verwendeten Waffen im Strafvollzug auf.

 

Das Tränengas CN Gas und Pfefferspray sind (wurden) immer wieder in Österreuchis Justizanstalten eingesetzt?

 

CN-Gas gilt durch das Genfer Protokoll als chemische Waffe, die im Kriegsfall geächtet ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Kommt CN oder CS Gas nach wie vor in Österreichs Justizanstalten zum Einsatz?

 

  1. Wenn nein, seit wann kommt CN Gas nicht mehr zum Einsatz?

 

  1. Warum kommt CN Gas im Strafvollzug nicht mehr zum Einsatz?

 

  1. Schätzen sie den Einsatz von CN oder CS Gas als gefährlich ein?

 

  1. Kann (konnte) der Einsatz von CN Gas zu einem tödlichen hämorrhagischen Lungenödem führen?

 

  1. Welche sonstigen gesundheitlichen Folgen kann (konnte) der Einsatz von CN Gas haben?

 

  1. Gibt es bzw. hat es genaue Auflagen gegeben, wie und wann CN Gas eingesetzt werden darf?

 

  1. Wie schätzen sie die Wirkung von CN Gas in geschlossenen, engen Räumen ein?

 

  1. Gibt es dazu Studien?

 

  1. Wenn ja, welche und was sagen sie aus?

 

  1. Kommt Pfefferspray nach wie vor in Österreichs Justizanstalten zum Einsatz?

 

  1. Welche gesundheitlichen Folgen kann der Einsatz von Pfefferspray haben?

 

  1. Gibt es bzw. hat es genaue Auflagen gegeben, wie und wann Pfefferspray eingesetzt werden darf?

 

  1. Wie schätzen sie die Wirkung von Pfefferspray in geschlossenen, engen Räumen ein?

 

  1. Gibt es dazu Studien?

 

  1. Wenn ja, welche und was sagen sie aus?