1922/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Unterbringung in der Haft

 

Im Hinblick auf die Unterbringung in Haft ist sowohl aufgrund nationaler Vorgaben als auch völkerrechtlicher Übereinkommen die Einhaltung von gewissen Mindeststandards Pflicht.

 

So sieht das UN-Übereinkommen über Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen vor, dass eine Trennung von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen zu erfolgen hat oder junge Gefangene von Erwachsenen zu trennen sind. Die Unterbringung hat nach dem UN-Übereinkommen grundsätzlich in Einzelhafträumen zu erfolgen, Ausnahmen sollten vermieden werden.

 

Nach den Bestimmungen des Übereinkommens ist unter anderem jedem Gefangenen mindestens einmal wöchentlich die Gelegenheit zu duschen zu geben und hat in den Hafträumen genug künstliches Licht vorhanden zu sein, so dass jeder Gefangene ohne Beeinträchtigung des Sehvermögens Lesen und Arbeiten kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie weit wird in den österreichischen Justizanstalten dem Differenzierungsprinzip nach Tätergruppen entsprochen und der Strafvollzug von Ersttätern, Jugendlichen und Strafgefangenen mit psychischen Besonderheiten getrennt vorgenommen?

 

2.      In welchen Justizanstalten wird dieses Differenzierungsprinzip hinsichtlich welcher Tätergruppen durchbrochen?

 

3.      Was sind die Gründe dafür?

 

4.      Wie hoch ist die Zahl an Einbettzellen gegliedert nach Justizanstalten?

 

5.      Wie hoch ist die Zahl an Zweibettzellen gegliedert nach Justizanstalten?

 

6.      Wie hoch ist die Zahl an Drei- und Vierbettzellen gegliedert nach Justizanstalten?

 

7.      Wie hoch ist der Anteil jener Zellen zum Stichtag 30.4.2009, die auf Grund von Überbelag zusätzlich zur vorgesehenen Bettenzahl belegt werden müssen?

 

8.      Wie hoch ist die Zahl an Haftzellen mit mehr als vier Betten gegliedert nach Justizanstalten?

 

9.      Nach welchen Kriterien werden Häftlinge in Mehrpersonenzellen untergebracht?

 

10.    Wie hoch ist der Anteil an Häftlingen, die in Wohngruppen untergebracht sind?

 

11.    Wann erfolgt aufgeschlüsselt nach Justizanstalten der Einschluss in die Zellen?

 

12.    Wann wird das Licht in den Zellen auf- bzw. abgedreht?

 

13.    Sind Ausnahmen möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

 

14. Wie hoch ist gegliedert nach Justizanstalten der Anteil jener Häftlinge, die den Tag, wie vom Strafvollzugsgesetz vorgesehen, in Gemeinschaft verbringen?

 

15.    Wann werden die einzelnen Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen) die Häftlinge ausgegeben, aufgegliedert nach Justizanstalten?

 

16.    Wie oft besteht für die Häftlinge gegliedert nach Justizanstalten die Möglichkeit zu duschen?

 

17.    Wie oft kam es in den Jahren 2006, 2007 und 2008, gegliedert nach Justizanstalten, vor, dass Nichtraucher zusammen mit Rauchern untergebracht werden mussten?

 

18.    Wie oft und aus welchen Gründen wurde von Häftlingen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 , gegliedert nach Justizanstalten, um Verlegung in einen anderen Haftraum angesucht?

 

19.    Wie oft und aus welchen Gründen kam es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 , gegliedert nach Justizanstalten, zu Beschwerden von Häftlingen über Mängel der Unterbringung?

 

20.    Wie oft kommt es zu Durchsuchungen der Hafträume, gegliedert nach Justizanstalten?