2078/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
Der US-Bürger David Ernest Duke, ein ehemaliger Ku Klux-Klan- Führer und antisemitischer bzw. neonazistischer Agitator, wurde am 24.4.09 in Prag verhaftet und nach der Auflage, das Land sofort zu verlassen, wieder freigelassen. Duke war auf Einladung der Neonazi-Gruppe „Narodni Odpor“ (Nationaler Widerstand), deren Gesellen ihn auch bewachten, in Prag.
Duke ist Finanzier und Organisator des rechtsextremen Internet-Portals „Altermedia“ und zahlreicher anderer Websites mit rechtsradikalen, antisemitischen und rassistischen Inhalten und ist seit einigen Jahren in Zell am See, Skiliftstraße 5 aufhältig.
Duke, der in Prag wegen Leugnung des Holocaust festgenommen wurde, ist innerhalb der rechtsextremen und neonazistischen Szene bestens vernetzt.
Der Neonazi Duke, der in Zell am See wohnt und sich auf seiner offiziellen Website auch vor dem Hintergrund der Zeller Gebirgs- und Seelandschaft ablichten ließ, ist nach unseren Informationen nach seiner Verhaftung bzw. Freilassung unter Auflagen in Prag nach Österreich gereist oder abgeschoben worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Sind Ihnen bzw. Ihren Behörden Informationen von tschechischer Seite zugegangen, wonach David E. Duke nach Österreich abgeschoben werden soll?
2). Gab es rechtliche Möglichkeiten österreichischer Behörden, die Einreise von Duke nach Österreich zu verhindern?
3). Hat David Duke einen Aufenthaltstitel, der ihm den Aufenthalt in Österreich ermöglicht? Wenn ja, welchen?
4). Seit wann ist Ihnen bzw. Ihren Behörden bekannt, dass sich Duke in Österreich aufhält?
5). Welche Schritte werden Sie unternehmen, um den Aufenthalt eines Neonazi-Agitators, der das Gastrecht missbraucht, zu verhindern?
6.) Liegen Ihnen Informationen über die aktuellen Aktivitäten von Duke (in Österreich und Europa) und eventueller österreichischer Unterstützer und Verbindungsleute vor? Wenn ja, welche?