223/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.11.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht. Nach Art 11 Abs 1 MRK haben alle Menschen das Recht, „sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen...“.
Die Ausübung dieses Rechtes kann nur solchen Einschränkungen unterworfen werden, die „in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist der Staat zudem verpflichtet, zum Schutz erlaubter Versammlungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Wenn ja, welche?