223/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Versammlungsfreiheit

 

Die Versammlungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht. Nach Art 11 Abs 1 MRK haben alle Menschen das Recht, „sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen...“.

 

Die Ausübung dieses Rechtes kann nur solchen Einschränkungen unterworfen werden, die „in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.

 

Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist der Staat zudem verpflichtet, zum Schutz erlaubter Versammlungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele Versammlungen wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 nach Bundesländern aufgeschlüsselt angezeigt?

 

  1. Wie viele von den beantragten Versammlungen wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 nach Bundesländern aufgeschlüsselt untersagt?

 

  1. Laut dem VersammlungsG kann die Behörde Versammlungen unter anderem untersagen, wenn deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet. Was verstehen Sie unter Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bzw. dem öffentlichen Wohl?

 

  1. Welche Versammlungen wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bzw. des öffentlichen Wohls untersagt?

 

  1. Gibt es Weisungen, welche Versammlungen zu untersagen sind?

Wenn ja, welche?

 

  1. Wie viele Versammlungen aufgeschlüsselt nach Bundesländern wurden aufgrund von Vorfällen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 aufgelöst?

 

  1. Um was für Vorfälle handelte es sich dabei genau?