2585/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend Kanzlerfest am ÖBB-Gelände

 

 

 

Am heutigen 1. Juli 2009 findet nach einjähriger Pause - aufgrund der im Frühsommer des Vorjahres begonnenen Demontage des damaligen Bundeskanzlers Dr. Alfred Gusenbauer - wieder ein von der SPÖ initiiertes Kanzlerfest statt.

 

Fand dieses Fest, das ursprünglich von Dr. Franz Vranitzky ins Leben gerufen wurde, bislang in einem SP-eigenen Gartenhotel in Wien statt, so veranstaltet man das heurige, viel größere Fest des Bundeskanzlers, das unter der Devise „Ein Abend für Morgen“ steht, auf einem Gelände der ÖBB in Wien-Simmering.

 

Angeblich wurden heuer anstatt der sonstigen rund 2.000 Einladungen gleich 4.500 Einladungen verschickt; neben der üblichen Prominenz aus Politik, Wirtschaft und Kultur sind diesmal angeblich auf Wunsch von SP-Parteichef und Bundeskanzler Werner Faymann auch die rund 1.000 Jugendvertrauensräte geladen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

 

1.      In welchem Umfang kommen Mittel des von Ihnen veranstalteten SPÖ-Fest aus dem Bundesbudget?

 

2.      Welche Ressorts stellen aus welchen Ansätzen weitere Mittel zur Verfügung?

 

3.      Aus welchen Gründen hat man das ÖBB-Gelände als Veranstaltungsort des Kanzlerfestes gewählt?


 

4.      Wird das Gelände, auf dem das Fest stattfindet, von der ÖBB kostenlos zur Verfügung gestellt?

 

5.      Wenn ja, welche Gegenleistungen wurden der ÖBB als Ausgleich zugesagt?

 

6.      Wenn nein, wie hoch sind die Miet- und sonstigen Kosten, die seitens der ÖBB in Rechnung gestellt werden?

 

7.      Welche ÖBB-Manager sind bei diesem Fest eingeladen?

 

8.      Wie viele Mitarbeiter aus ihrem Ressort bzw. aus anderen Dienststellen des Bundes arbeiten für dieses/bei diesem Fest?

 

9.      Haben sich diese Mitarbeiter freiwillig gemeldet oder wurden sie dienstzugeteilt?

 

10.  Arbeiten diese Mitarbeiter für Ihr Fest im Rahmen ihrer Freizeit oder können Sie die Arbeiten im Rahmen ihrer normalen Dienstzeit absolvieren?