2656/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Vergabe öffentlicher IT-Aufträge an zweifelhafte Unternehmen

 

Unter dem Aktenzeichen 608 St 09/09 läuft ein interessantes Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen. Im Vordergrund steht der Verdacht auf Übertretung des Finanzstrafgesetzes und Verdacht auf Betrug, im folgenden der Wortlaut der Anzeige: „Verdacht der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung“ und „des schweren gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der Bundesrechenzentrums GmbH, Siemens Österreich AG und des Finanzministeriums“. „Es erscheint der Verdacht erhärtet, dass durch die vorsätzliche Vorgangsweise der Angezeigten die im Weg des Vergabeverfahrens zu erbringende Projektleistung unrechtmäßig zum Nachteil aller angeführten möglichen Geschädigten, letztlich zum Nachteil der öffentlichen Hand veruntreut wurde und wird – zumindest unter Bereicherungsabsicht der Angezeigten“, berichtet der Text. Im Mittelpunkt stehen Kickback-Zahlungen und Überfakturierungen bzw. Scheinrechnungen. Die thematisierte IT-Firma soll Aufträge von der BRZ GmbH und im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vom Bundesfinanzministerium erhalten. Laut Anzeige soll ein Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht Mehrheitseigentümer dieser IT-Gesellschaft sein, angeblich hält er diese Anteile jedoch nur für „einen Mitarbeiter eines Großkonzernes“. Die Fäden zieht aber unter anderem der Geschäftsführer der IT-Firma. Dieser soll laut Zeugen Subunternehmer „zur Überfakturierung“ veranlasst haben. Diese sollen ihm davon 80 Prozent in bar als Kickback –Zahlung ausgehändigt haben. Ein anderer IT-Berater, der von der BRZ GmbH mit einem Stundensatz von 110 Euro bezahlt wurde, soll als Zeuge ausgesagt haben, dass er besagter IT-Firma in Sachen „Beratung“ 260.000 Euro überwiesen habe, obwohl es seitens der IT-Firma zu „keinerlei Beratung, Betreuung oder Koordination“ gekommen sein soll. Zudem soll ihm der Chef der dubiosen IT-Firma angeboten haben, doch einen Vertrag mit seiner IT-Firma einzugehen. Diese werde angeblich mit 170 Euro je Stunde vom Finanzministerium entlohnt. Davon hätte der erwähnte Techniker 40 an die IT-Firma „abgeben“ sollen. Der Techniker hat abgelehnt. Insgesamt soll der involvierte Personenkreis aber größer sein. Diesbezügliche Ermittlungen sind anhängig. So steht durch eine weitere Zeugenaussage der Verdacht im Raum, dass der Chef der IT-Firma mindestens drei ihm angeblich geschäftlich nahestehende Personen mitsamt deren Ehefrauen zum Urlaub nach Las Vegas eingeladen haben soll, dieser Aufenthalt soll zur Gänze durch den Chef der IT-Firma finanziert worden sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Ist es richtig, dass der Mehrheitsgesellschafter der thematisierten IT-Firma ein Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht ist?

 

2.     Nach welchen Kriterien werden die Mitarbeiter der FMA ausgewählt und eingesetzt?

 

3.     Sind die Mitarbeiter der FMA unabhängig?

 

4.     Wenn ja, wie kann dies garantiert werden?

 

5.     Wie kann die Unabhängigkeit des betroffenen Mitarbeiters der FMA und Mehrheitsgesellschafters  der IT-Firma garantiert werden?

 

6.     Wenn nicht, wie soll die FMA ihrer Aufgabe gerecht werden?

 

7.     Müssen Mitarbeiter der FMA vor ihrer Einstellung etwaige Unternehmensbeteiligungen offenlegen?

 

8.     Wie hoch wird der infolge des wahrscheinlichen Betruges vermutete Schaden beziffert?

 

9.     Wie hoch ist das Auftragsvolumen, das die thematisierte IT-Firma von der BRZ GmbH und vom Finanzministerium erhalten hat?

 

10. Wie viele Aufträge hat die thematisierte IT-Firma von der BRZ GmbH und dem Finanzministerium erhalten?

 

11. Wurden die Aufträge öffentlich ausgeschrieben?

 

12. Wenn ja, gab es für die Aufträge auch andere Bewerber?

 

13. Wenn ja, wer waren diese?

 

14. Warum haben diese den Zuschlag nicht erhalten?

 

15. Wenn nein, warum wurden die Aufträge nicht öffentlich ausgeschrieben?

 

16. Haben die Ermittlungen in diesem Fall bereits zu neuen Erkenntnissen geführt?

 

17. Wenn ja, welche Erkenntnisse konnten bis jetzt gewonnen werden?

 

18. Wenn nein, warum nicht?