2763/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Huber
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Ausfuhrförderungen
Der im Ausfuhrförderungsgesetz festgelegte Haftungsrahmen des Bundes für Exportgeschäfte wurde auf Grund der Marktnachfrage im Jahr 2008 von 45 Milliarden Euro auf 50 Milliarden Euro erhöht. Trotzdem ist von vielen exportorientierten Unternehmen zu vernehmen, dass bezüglich diverser Exportvorhaben signalisiert wurde, dass Haftungszusagen nicht zu erwarten sind. Dabei scheint sich diese Lage seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft zu haben.
Zudem sind Gerüchte zu vernehmen, wonach österreichische Banken bzw. deren Auslandstöchter Haftungen im Sinne des Ausfuhrförderungsgesetzes in Anspruch genommen haben sollen.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1.
Haben seit dem 01.01.2008 österreichische Banken bzw. deren Auslandstöchter Leistungen im Sinne des Ausfuhrförderungengesetzes in Anspruch genommen?
2.
Wenn ja, um welche österreichischen Banken bzw. ausländischen Banktöchter handelt es sich?
3.
Wenn ja, in welcher Höhe bewegen sich diese?
4.
Ist im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise eine strengere Auslegung der Förderungsvoraussetzungen angeordnet worden?
Wien, 10.07.2009