290/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Vilimsky, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kompetenzverschiebung zu den Justizanstalten

In der Anfragebeantwortung 4715/AB XXIII. GP vom 05.09.2008 führte die Bundes-
ministerin f
ür Justiz aus:

Die Revision hat im Ergebnis vielmehr einen dringenden Änderungsbedarf in Rich-
tung einer zentralen, universell verantwortlichen Führungsstruktur in der Strafvoll-
zugsverwaltung und den Wunsch ebenso wie den Bedarf nach einer weiteren St
är-
kung der Kompetenzen der Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten festgestellt.
(...)

Der von vielen Anstaltsleitern getragene Wunsch, den Personaleinsatz so weit wie
m
öglich vor Ort in den Justizanstalten steuern zu dürfen, setzt grundsätzlich deren
Installierung als Dienstbehörden I. Instanz voraus."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.            Wie wurde der Wunsch der Justizanstalten Dienstbehörde 1. Instanz zu wer-
den erhoben?

2.            Welche Gespräche hat es diesbezüglich mit den Anstaltsleitern gegeben?

3.            Wie viele Justizanstalten sprachen sich für die Installierung der Justizanstalten
als Dienstbehörden I. Instanz aus, aufgegliedert auf die einzelnen Justizans-
talten?

4.            Wie viele Justizanstalten sprachen sich gegen die Installierung der Justizans-
talten als Dienstbeh
örden I. Instanz aus, aufgegliedert auf die einzelnen Jus-
tizanstalten?

5.            Besagt der Revisionsbericht, dass die Justizanstalten Dienstbehörde 1. In-
stanz werden sollen?

6.            Besagt der Revisionsbericht wer der Ansprechpartner für die Justizanstalten
sein soll?

7.     Setzt die Möglichkeit, den Personaleinsatz so weit wie möglich vor Ort in den
Justizanstalten zu steuern, grunds
ätzlich deren Installierung als Dienstbehör-
den
I. Instanz voraus?


8.               Oder wäre dies mit Erlass auch möglich?

9.               Ist jede Justizanstalt nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur
Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet?

10.Wie hoch werden die Kosten für die bei den Justizanstalten anfallenden Schu-
lungsma
ßnahmen sein?

11 .Stimmt es, dass die Justizanstalten ab 01.101.2009 zwar Dienstbehörde ers-
ter Instanz sein sollen, aber lediglich ein sehr geringer Teil der dienstbehördli-
chen Agenden an diese ausgelagert werden?

12.Wenn ja, warum werden die Justizanstalten dann zu Dienstbehörden?

13.   Wenn nein, warum bleibt dann die Servicestelle Personal in der Vollzugsdirek-
tion bestehen?

14.   Wird es zusätzliche Planstellen für die Justizanstalten geben, um als Dienst-
behörden I. Instanz agieren zu können?

15.   Wenn ja, wie viele Planstellen, aufgegliedert auf die einzelnen Verwendungs-
gruppen?

16.   Wenn ja in welchem Bereich, aufgegliedert auf die einzelnen Justizanstalten?

17.   Gab es von anderen Ministerien Stellungnahmen zu dieser Einrichtung von 28
Kleinstdienstbehörden"?

18.   Wenn ja, von welchen Ministerien?

19.   Wenn ja, welchen genauen Inhalt hatten die Stellungnahmen? (Bitte um Bei-
lage im Anhang)

20.Wie lautete die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes im genauen Wort-
laut? (Bitte um Beilage im Anhang)