290/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Vilimsky, Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kompetenzverschiebung zu den Justizanstalten
In der
Anfragebeantwortung 4715/AB XXIII. GP vom 05.09.2008 führte die
Bundes-
ministerin für Justiz aus:
„Die Revision
hat im Ergebnis vielmehr einen dringenden Änderungsbedarf
in Rich-
tung einer
zentralen, universell verantwortlichen Führungsstruktur in der Strafvoll-
zugsverwaltung und den Wunsch ebenso wie
den Bedarf nach einer weiteren Stär-
kung der
Kompetenzen der Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten festgestellt.
(...)
Der von vielen Anstaltsleitern getragene Wunsch, den
Personaleinsatz so weit wie
möglich vor Ort in den Justizanstalten steuern zu dürfen, setzt
grundsätzlich deren
Installierung
als Dienstbehörden I. Instanz voraus."
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun-
desministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie wurde der Wunsch der Justizanstalten Dienstbehörde 1.
Instanz zu wer-
den erhoben?
2. Welche Gespräche hat es diesbezüglich mit den Anstaltsleitern gegeben?
3.
Wie viele Justizanstalten sprachen sich für die
Installierung der Justizanstalten
als Dienstbehörden I. Instanz aus, aufgegliedert auf die einzelnen Justizans-
talten?
4.
Wie viele Justizanstalten sprachen sich gegen die Installierung der
Justizans-
talten als Dienstbehörden I. Instanz aus,
aufgegliedert auf die einzelnen Jus-
tizanstalten?
5.
Besagt der Revisionsbericht, dass die Justizanstalten Dienstbehörde 1. In-
stanz werden sollen?
6.
Besagt der Revisionsbericht wer der Ansprechpartner für die
Justizanstalten
sein
soll?
7.
Setzt die Möglichkeit, den Personaleinsatz so weit wie möglich vor
Ort in den
Justizanstalten zu steuern, grundsätzlich deren Installierung als
Dienstbehör-
den I. Instanz voraus?
8. Oder wäre dies mit Erlass auch möglich?
9.
Ist jede Justizanstalt nach ihrer Organisation und personellen
Besetzung zur
Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten
geeignet?
10.Wie hoch werden die Kosten für die bei
den Justizanstalten anfallenden Schu-
lungsmaßnahmen sein?
11 .Stimmt es, dass die Justizanstalten ab 01.101.2009
zwar Dienstbehörde ers-
ter
Instanz sein sollen, aber lediglich ein sehr geringer Teil der dienstbehördli-
chen Agenden an diese
ausgelagert werden?
12.Wenn ja, warum werden die Justizanstalten dann zu Dienstbehörden?
13.
Wenn nein, warum bleibt dann die Servicestelle Personal in der
Vollzugsdirek-
tion bestehen?
14.
Wird es zusätzliche Planstellen für die
Justizanstalten geben, um als Dienst-
behörden I. Instanz agieren zu können?
15. Wenn ja, wie
viele Planstellen, aufgegliedert auf die einzelnen Verwendungs-
gruppen?
16. Wenn ja in welchem Bereich, aufgegliedert auf die einzelnen Justizanstalten?
17.
Gab es von anderen Ministerien Stellungnahmen zu dieser Einrichtung von
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„Kleinstdienstbehörden"?
18. Wenn ja, von welchen Ministerien?
19.
Wenn ja, welchen genauen Inhalt hatten die Stellungnahmen? (Bitte um
Bei-
lage im Anhang)
20.Wie lautete die Stellungnahme des
Bundeskanzleramtes im genauen Wort-
laut? (Bitte um Beilage im Anhang)