2915/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend eine in Österreich rechtskräftig wegen Schlepperei verurteilte moldawische Staatsbürgerin

 

Dem Anfragesteller liegen folgende Informationen vor:

Frau Tatiana Stepanenco, geb. 4.7.1977, moldawische Staatsbürgerin, soll mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 13.11.2006 wegen der strafbaren Handlung der Schlepperei rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden sein. Frau Stepanenco soll in der Folge, während der Strafhaft im Dezember 2006 einen Asylantrag gestellt haben. Laut uns vorliegenden Informationen soll dieses Asylverfahren bis dato anhängig sein.

Im Zuge einer Einvernahme am 27.1.2009 als Zeugin in einem anderen Strafverfahren soll Frau Stepanenco unter anderem ausgesagt haben, dass die Dame, die sie hinsichtlich ihres Asylantrages etwa 13 Monate zuvor befragt habe, ihr bereits damals mitgeteilt haben soll, dass ihr Asylantrag positiv erledigt werden wird, und Frau Stepanenco lediglich auf den positiven Bescheid warten müsse.

Im Zuge einer weiteren Einvernahme als Zeugin soll Frau Stepanenco unter anderem ausgesagt haben, nicht in ihr Heimatland zurückkehren zu wollen, das sie sich vor einer Strafverfolgung dort fürchte.

 

Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang zu hinterfragen ob seitens des Bundesministeriums für Inneres die Zustimmung zur Erteilung von Sichtvermerken erteilt wurde, obwohl beim BMI zumindest Verdachtsmomente bestanden haben, dass Personen, die von diesen Sichtvermerken betroffen sind, an Schlepperhandlungen beteiligt sein könnten.

Konkret sollen im Jahr 2006 von einer gemeinnützigen humanitären Vereinigung in Oberösterreich moldawische Reisegruppen nach Österreich eingeladen worden sein. Die entsprechenden Sichtvermerke für die Personen der Reisegruppen wären dabei vom österreichischen Botschafter in Bukarest (der zum damaligen Zeitpunkt auch für die Erteilung von Sichtvermerken an moldawische Staatsbürger zuständig war) mit dezidierter Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres erteilt worden. Nachdem sich im Zuge des Aufenthaltes einer dieser Reisegruppen in Österreich im April 2006 der Obmann der oben erwähnten humanitären Organisation an das BMI gewandt haben, und diesem mitgeteilt haben soll, dass die Reisegruppe nicht wie vorgesehen über den Landweg, sondern laut Mitteilung von Fr. Stepanenco via Flugzeug rückgereist wäre, soll aufgrund weiterer Ermittlungen des Bundeskriminalamtes am 27.7.2006 ein Haftbefehl gegen Fr. Stepanenco erlassen worden sein. Trotz dieses Haftbefehls, der mit dem Verdacht der Schlepperei begründet gewesen wäre, sollen in der Folge einer Reisegruppe von 12 Personen, zu welcher auch Frau Steapanenco gehört haben soll, für den Zeitraum von 6.-12. August 2006 auf die oben geschilderte Wiese die entsprechenden Einreisetitel (also mit Zustimmung des BMI) erteilt worden sein.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

 

 

1.) In welchem Stadium befindet sich das Frau Tatiana Stepanenco, geboren am 4.7.1977, moldawische Staatsbürgerin, betreffende Asylverfahren?

 

 

2.) Wie hoch sind die Kosten, die dieses Asylverfahren bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bzw. seiner Erledigung verursacht hat?

 

 

3.) Hat Fr. Stepanenco zu irgendeinem Zeitpunkt Leistungen aus der Grundversorgung erhalten? Wenn ja, wie sind die damit verbundenen Kosten bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung zu beziffern?

 

 

4.) Welche Asylgründe wurden von Frau Stepanenco in ihrem Antrag auf internationalen Schutz geltend gemacht?

 

 

5.) Gibt es Hinweise dafür, dass Frau Stepanenco der Gefahr einer politischen, religiösen oder rassischen Verfolgung ausgesetzt ist.

 

 

6.) Inwiefern wird bzw. wurde die Aussage von Frau Stepanenco, aus Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung nicht in ihr Heimatland zurückkehren zu wollen, in ihrem Asylverfahren berücksichtigt?

 

 

7.) Liegen dem Bundesministerium für Inneres Informationen vor, ob gegen Frau Stepanenco in ihrem Herkunftsstaat Strafverfahren eingeleitet wurden? Wenn ja, hinsichtlich welcher strafbaren Handlungen?

 

 

8.) Wie oft wurde bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Österreich seit dem 1.1.2007 ein Asylantrag von einer Person gestellt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer strafbaren Handlung verdächtigt bzw. wegen dieser verurteilt worden ist?

 

 

9.) Wie erklären sie die Aussage von Fr. Stepanenco, wonach dieser bereits während ihres laufenden Asylverfahrens, von einer sie dazu befragenden Person zugesagt worden sein soll, dass ihr Asylantrag positiv erledigt werden wird?

10.) Ist Ihnen bekannt welche Person Fr. Stepanenco in diesem Zusammenhang befragt haben soll? Wenn ja, um wen handelt es sich?

 

 

11.) Ist die Vorgehensweise dieser Person als rechtmäßig zu beurteilen? Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie in diesem Zusammenhang einleiten?

 

 

12.) Können Sie ausschließen, dass es zwischen der angeblichen Zusage der positiven Erledigung des Asylantrages einerseits, und der Zeugenaussage von Fr. Stepanenco in einem anderen Strafverfahren andererseits, einen Zusammenhang gibt? Wenn nein, können Sie ausschließen, dass es in diesem Zusammenhang zu rechtswidrigen Vorgehensweisen gekommen ist?

 

 

13.) Ist es zutreffend, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Linz gegen Fr. Stepananco ein Haftbefehl erlassen wurde? Wenn ja, mit welchem Datum?

 

 

14.) Ist es zutreffend, dass im August 2006, mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres, einer moldawischen Reisegruppe, zu der auch Fr. Stepanenco gehörte, die entsprechenden Einreisetitel erteilt wurden, obwohl zu diesem Zeitpunkt gegen Fr. Stepanenco bereits der dringende Tatverdacht der Schlepperei bestanden haben soll? Wenn ja, warum?

 

 

15.) Können Sie ausschließen, dass es im Rahmen der in Frage 14 geschilderten Erteilung der Einreisetitel zum Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gekommen ist?

 

 

16.) Wurden die Angaben der Mitglieder dieser Reisegruppe, vor dem Hintergrund, dass gegen ein Mitglied der Reisegruppe bereits der Verdacht der Schlepperei bestanden haben soll, in irgendeiner Weise überprüft?