3033/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Ing. Christian Höbart

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

 

 

 

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist laut Selbstauskunft eine Stiftung, die gemeinsam von der Republik Österreich, der Stadt Wien und dem Verein Dokumentationsarchiv getragen wird.

Das DÖW sieht seine eigenen Schwerpunkte in den Themenfeldern Widerstand, Verfolgung und Exil während des Nationalsozialismus, NS-Verbrechen, NS- und Nachkriegsjustiz, sowie Rechtsextremismus nach 1945, Restitution und „Wiedergutmachung“. Hierzu betreibt es Öffentlichkeitsarbeit und sammelt, archiviert und wertet Quellen aus.

Als zitierfähige Quelle wird das DÖW in allen tagespolitischen Auseinandersetzungen von Medien und Politik genannt, die sich mit dem Phänomen „Rechtsextremismus“ beschäftigen.

Kritiker vertreten jedoch seit einigen Jahren die Meinung, dass das DÖW auch vor Verleumdungen und Diffamierungen nicht zurückschrecke. Tatsächlich ist offenbar die Tendenz zu beobachten, daß das DÖW auch gegen Rechtsdemokraten als Meinungsmacher instrumentalisiert bzw. von sich aus tätig wird. So ist aus einem letztinstanzlichen Urteil des OLG Wien vom 4. Mai 1998 zu ersehen, dass auch scharfe Kritik am DÖW seine Berechtigung hat. So darf das DÖW zu Recht als „Privat-Stasi“, „kommunistische Tarnorganisation“ oder „polypenartige Institution“ bezeichnet werden.

Aufgrund des offensichtlichen gesellschaftspolitischen Einflusses des DÖW in der tagespolitischen Diskussion und Meinungsbildung, ist die Frage der Höhe der staatlichen Zuwendungen, besonders im Zusammenhang der Nutzung der Informationen des DÖW als Mittel zur politischen Auseinandersetzung, bedeutsam.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende


Anfrage

 

 

1.      Wird das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes mit finanziellen Mitteln aus Ihrem Ressort unterstützt?

 

2.      Wenn ja, in welcher Höhe?

 

3.      Wenn ja, für welche Projekte?

 

4.      Wenn ja, seit wann?

 

5.      Wenn ja, in welcher Höhe wurde jeweils in den letzten drei Jahren von Ihrem Ressort Fördergelder an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes gezahlt?

 

6.      Wenn ja, mit welcher Begründung betrachten Sie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als förderungswürdig?

 

7.      Haben Sie Studien- oder Forschungsaufträge an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes vergeben?

 

8.      Wenn ja, welche?

 

9.      Ist Ihnen die Kritik an den Praktiken des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands bekannt?

 

10. Wenn ja, welche Schlußfolgerungen ziehen Sie für die Förderungswürdigkeit dieser Institution daraus?

 

11. Wenn ja, welchen Stellenwert nimmt die Kritik an den Praktiken des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands bei der Entscheidung über die Förderungswürdigkeit durch Ihr Ressort ein?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

 

13. Wenn nein, werden Sie zukünftig die Kritik an den Praktiken des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands bei der Entscheidung zur Förderungswürdigkeit mit einbeziehen?