3101/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Muchitsch,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Maßnahmen der Bundesregierung zur Risikominimierung im Finanzmanagement der öffentlichen Haushalte

Der Rechnungshofbericht vom 15. Juli 2009 weist auf schwerwiegende Mängel im Risikomanagement der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) hin: Der Bund musste Forderungen von 691,2 Mill. EUR als notleidend einstufen. Grund dafür waren Veranlagungen sehr hoher Beträge von bis zu 10,784 Mrd. EUR in von der US-Subprime-Krise besonders gefährdete Wertpapiere. Der daraus drohende finanzielle Nachteil für den Bund betrug laut Rechnungshof mit Stand Dezember 2008 rund 380 Mill. EUR.

Wegen dieser Mängel im Risikomanagement der ÖBFA wurde Ende Juli 2009 im Bundesministerium für Finanzen eine Expertengruppe für neue Veranlagungsregeln der öffentlichen Hand eingesetzt. Diese Expertenkommission muss nun klären, welche Fehler in der Vergangenheit passiert sind und wo -auch im internationalen Vergleich-Reformbedarf zur Risikominimierung im Finanzmanagement der öffentlichen Haushalte besteht

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.      Welche Ergebnisse hat die Ende Juli 2009 im Bundesministerium für Finanzen eingesetzte Expertengruppe für neue Veranlagungsregeln der öffentlichen Hand bisher erarbeitet?

2.      Welche Themenstellungen prüft diese Expertengruppe?

3.      Wie lautet der Zeitplan der Expertengruppe zur Fertigstellung von Richtlinien für das Finanzmanagement öffentlicher Haushalte?

4.      In welcher Form werden internationale Best Practice-Beispiele in die Richtlinien für das Finanzmanagement öffentlicher Haushalte einfließen?

5.      In welcher Form werden die Veranlagungen von Gebietskörperschaften und ausgegliederte Einrichtungen von den erarbeiteten Maßnahmen der Arbeitsgruppe erfasst werden?

6.      Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements der ÖBFA hat die Expertengruppe bisher erarbeitet?

7.      Wird es ein Gesamtlimit für zu veranlagende Mittel der ÖBFA geben?

8.      Wie wird sichergestellt werden, dass die ÖBFA künftig nicht mehr Geld als Kassenbestand hält als zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist?

9.      Welche Instrumente zur Risikominimierung werden für künftige Veranlagungen der ÖBFA eingesetzt werden?

10.  In welche Finanzprodukte wird die ÖBFA künftig veranlagen dürfen?

11.  Welche Bestandteile wird die Prüfung von Veranlagungen der ÖBFA künftig umfassen?

12.  Wer wird die Prüfung von Veranlagungen der ÖBFA durchführen?

13.  Wie werden die Berichtspflichten der ÖBFA an den Nationalrat bzw. an den Finanzausschuss ausgestaltet werden?